Planungsleistungen für den Neubau eines Hallenbad
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-dachau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neubau eines Hallenbad
Architekten- und Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 sowie dazugehörige besondere Leistungen zur Fortführung und Realisierung eines steckengebliebenen Bauvorhabens nach Beendigung des Architektenvertrages mit dem vorherigen Architekten
Leistungen Objektplanung gemäß den Leistungsphasen 5 bis 7 nach § 34 HOAI und zusätzliche besondere Leistungen
Große Kreisstadt Dachau
Gegenstand der Leistungen ist die Fortführung und Realisierung eines steckengebliebenen Bauvorhabens für den Neubau eines Hallenbades mit acht Bahnen, Lehrschwimmbecken (10 x 12,5 m) und Erlebnis-/Wellnessbecken nach auftraggeberseitiger, kündigungsbedingter Beendigung des Architektenvertrages mit dem vorherigen Architekten. Beauftragt werden im Los 1 bestimmte Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 gemäß § 34 HOAI sowie besondere Leistungen
• Bestandsaufnahme vorliegende Planung / Einarbeitung in das Projekt durch Soll-/Ist-Abgleiche, Sichtung des vorhandenen relevanten Schriftverkehrs, Sichtung vorhandener Gutachten
• Zuarbeit und Zusammenarbeit mit diversen Gutachtern im Zuge der Bestandsaufnahme
• Fachtechnische Unterstützung bei der Aufarbeitung von Differenzen mit ausführenden Firmen
Komplettes Leistungsbild der Leistungsphase 8 nach § 34 HOAI bis zum Abschluss der Baumaßnahme einschließlich dazugehöriger besonderer Leistungen
Große Kreisstadt Dachau
Gegenstand der Leistungen in Los 2 ist die Fortführung und Realisierung eines steckengebliebenen Bauvorhabens für den Neubau eines Hallenbades mit acht Bahnen, Lehrschwimmbecken (10 x 12,5 m) und Erlebnis-/Wellnessbecken nach auftraggeberseitiger, kündigungsbedingter Beendigung des Architektenvertrages mit dem vorherigen Architekten. Beauftragt werden die kompletten Leistungen der Leistungsphase 8 gemäß § 34 HOAI sowie besondere Leistungen:
• Prüfung der Dokumentation bereits abgenommener Gewerke auf Vollständigkeit und Korrektheit
• Nachprüfung bereits geprüfter AZs auf deren Richtigkeit bezogen auf den Baufortschritt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und des Nachweises der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse sind mit dem Angebot folgende Erklärungen abzugeben:
1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes unter Angabe der Registernummer. Für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung der Erklärung auf gesondertes Verlangen ein aktueller Berufs-/Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) vorzulegen. Alternativ genügt die Erklärung, dass für den Bieter keine Eintragungspflicht zum Berufs-/Handelsregister besteht. Für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlangen ein Nachweis über die Gewerbeanmeldung vorzulegen (nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).
2. Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben. Der Bieter hat zu erklären, dass er im Besitz der notwendigen Berechtigung bzw. Mitgliedschaft einer Berufsorganisation sind, um die ausgeschriebenen Leistungen erbringen zu können. Für den Fall, dass der Bewerber eine juristische Person ist, gilt dies für den für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Berufsangehörigen.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer Mindestdeckungssummen je Schadensfall von [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; die Deckungssumme muss mindestens 2-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Alternativ genügt für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots ein derartiger Versicherungsschutz noch nicht besteht die Erklärung, dass der Versicherungsschutz im Auftragsfall erlangt wird. Für den Fall, dass das Angebot für den Zuschlag vorgesehen wird, ist auf Anforderung des Auftraggebers eine entsprechende Versicherungsbestätigung
vorzulegen.
Vorhandensein oder Möglichkeit zur Erlangung eines Versicherungsschutzes in der geforderten Höhe.
Eigenerklärung über das Vorhandensein von mindestens einer aussagekräftigen Referenz von nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen, deren Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht mehr als fünf Jahre zurück liegt (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist). Die Referenzleistungen müssen dazu nicht zwingend bereits abgeschlossen sein. Die Vergleichbarkeit der Referenzen wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
• Die Referenz beinhaltet Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung für den Neubau eines Hallenbades mit folgenden Leistungsinhalten:
− Los 1: mindestens Leistungsphasen 5 bis 7 oder vergleichbare Leistungsinhalte
− Los 2: mindestens Leistungsphase 8 oder vergleichbare Leistungsinhalte
• Die Planungsleistungen wurden nach Kündigung des ursprünglichen Architektenvertrages oder in einer vergleichbaren schwierigen Ausgangssituation
erbracht.
Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind die Referenzen durch eine entsprechende Eigenerklärung näher zu erläutern.
Vorhandensein mindestens einer vergleichbaren Referenz, deren Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht mehr als fünf Jahre zurück liegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber vergibt die vorliegend beschriebenen Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb wegen begründeter äußerster Dringlichkeit (§ 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV). Er fordert dazu mehrere Unternehmen unmittelbar zur Abgabe von Erstangeboten auf. Zur Schaffung größtmöglichen Wettbewerbs erfolgt jedoch zusätzlich eine freiwillige Auftragsbekanntmachung. Weitere interessierte Unternehmen können sich daher ebenfalls bei der Kontaktstelle des Auftraggebers an die unter I.1) genannte E-Mailadresse wenden. Sie werden dann ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform des Auftraggebers zur Angebotsabgabe aufgefordert. Aufgrund der bestehenden äußersten Dringlichkeit sind jedoch sehr enge Fristen zu beachten. Die Frist zur Abgabe der Erstangebote endet bereits am 22.08.2022, 13:00h. Interessierte Unternehmen sind daher gehalten, möglichst umgehend Ihr Interesse gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers zu bekunden.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt davon unberührt,
— der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat,
— mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Nachtragsvereinbarung ist bereits abgeschlossen worden. Ein wirksam geschlossener Vertrag kann grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden (vgl. § 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Allerdings kann nach § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren die Unwirksamkeit der Nachtragsvereinbarung festgestellt werden. Insoweit gelten nach § 135 Abs. 2 GWB jedoch bestimmte Fristen. Diese Bestimmung lautet: „Die Unwirksamkeit (...) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html