Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Glasreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: PV 4/EK - 8000/9500/BA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95447
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Glasreinigung
Unterhalts-, Grund- und Glas-/Rahmenreinigung in den Polizeidienstgebäuden Schildstraße 81, Hafenstr. 1 und Mannlehenweg 27 in Bamberg sowie in den angemieteten Diensträumen Ringstr. 28 in Hirschaid-Röbersdorf
Unterhaltsreinigung und Grundreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Unterhaltsreinigung und Grundreinigung in den Dienstgebäuden Schildstraße 81, Hafenstr. 1 und Mannlehenweg 27 in Bamberg sowie in den angemieteten Diensträumen Ringstr. 28 in Hirschaid-Röbersdorf
Glas-/Rahmenreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Glas-/Rahmenreinigung in den Dienstgebäuden Schildstraße 81, Hafenstr. 1 und Mannlehenweg 27 in Bamberg sowie in den angemieteten Diensträumen Ringstr. 28 in Hirschaid-Röbersdorf
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.