Projekt „Erfolgreich handeln“ / Konzeption, Organisation und Durchführung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022KHI000009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt „Erfolgreich handeln“ / Konzeption, Organisation und Durchführung
Das Projekt „Erfolgreich handeln“ soll bayerische Händler durch gezielte Informationsmaßnahmen in Form von Webinaren einerseits und Präsenz-Workshops andererseits insbesondere Hinweise zur optimalen Nutzung der On- und Offlinekanäle geben und bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle sowie der Effizienzsteigerung bzw. Prozessoptimierung (u. a. Warenwirtschaftssystem) unterstützen. Somit sollen die Weichen gestellt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit des mittelständischen (stationären) Handels kurz- und langfristig zu sichern. Für die Konzeption, Organisation und Durchführung dieser Informationsmaßnahmen wird ein externer Dienstleister gesucht.
Das Projekt „Erfolgreich handeln“ soll bayerische Händler durch gezielte Informationsmaßnahmen in Form von Webinaren einerseits und Präsenz-Workshops andererseits insbesondere Hinweise zur optimalen Nutzung der On- und Offlinekanäle geben und bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle sowie der Effizienzsteigerung bzw. Prozessoptimierung (u. a. Warenwirtschaftssystem) unterstützen. Somit sollen die Weichen gestellt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit des mittelständischen (stationären) Handels kurz- und langfristig zu sichern. Für die Konzeption, Organisation und Durchführung dieser Informationsmaß-nahmen wird ein externer Dienstleister gesucht.
Optionale Leistungen:
Im Falle von Einschränkungen aufgrund von Corona o. Ä. müssen in Abstimmung mit dem AG die Workshops ggf. online durchgeführt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tat-sächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare").
a) Referenzen:
• Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
Name des Empfängers (Dritten)
Erbringungszeitpunkt
Wert der erbrachten Leistung
inhaltliche Darstellung des Referenzprojekts sowie aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistung
Vorlage von mind. 2 geeigneten Referenzen bezogen auf die Beratung bzw. Schulung von KMU des Einzelhandels in den Bereichen Digitalisierung oder E-Commerce oder Kundenbindung oder neue Geschäftsmodelle oder Prozessoptimierung/ Effizienzsteigerung (u. a. Warenwirtschaftssystem). Berücksichtigt werden Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht worden sind.
Die Referenzen müssen noch nicht zwingend abgeschlossen sein.
b) Neutralität:
Der ausgeschriebene Auftrag dient der gesamten Wirtschaft und hat daher neutral zu erfolgen. Voraussetzung für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren ist daher, dass der Bieter keine Interessen hat, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.
- Abgabe einer Scientology-Schutzerklärung
- Mindestanforderungen an das mit der Auftragsausführung betraute Personal (Projektteam):
a) Größe des Projektteams:
- Das Projektteam muss aus mindestens einem Hauptansprechpartner (Projektleitung) sowie zwei weiteren Projektmitarbeitern bestehen. Einer der Mitarbeiter ist als Stellvertreter (stellvertr. Projektleitung) zu benennen.
b) Erfahrung der Projektleitung:
- Die Projektleitung muss mind. 5 Jahre Erfahrung im Bereich Beratung bzw. Schulung mittelständischer Einzelhandelsunternehmen in den Bereichen Digitalisierung oder E-Commerce oder Kundenbindung oder neue Geschäftsmodelle oder Prozessoptimierung/ Effizienzsteigerung (u. a. Warenwirtschaftssystem) haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter "Vertragsbedingungen/Formulare" beigefügte "Eigenerklärung".
B) Unterauftragnehmer
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare" vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen.
C) Fragen zu den Vergabeunterlagen
Fragen zu den Vergabeunterlagenunterlagen sind bis spätestens 24.08.2022 um 12.00 Uhr, über die Bieterkommunikation in der eVergabe zu stellen.
D) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
E) Die Rechte an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen stehen dem StMWi zu. Die Unterlagen dürfen nur für die Angebotserstellung genutzt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.