22 E 095 - manuelle Winterdienstleistungen 2022-2026 im Stadtgebiet Regensburg Referenznummer der Bekanntmachung: 22 E 095
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
22 E 095 - manuelle Winterdienstleistungen 2022-2026 im Stadtgebiet Regensburg
Die Stadt Regensburg vergibt manuelle Winterdienstleistungen im Stadtgebiet Regensburg für die folgenden Zeiträume:
01.11.2022-31.03.2023
01.11.2023-31.03.2024
01.11.2024-31.03.2025
01.11.2025-31.03.2026
Für die winterdienstliche Betreuung sind neun genau festgelegte Strecken vorgeben (9 Lose).
Bezirk Ost Gruppe 1
Der genaue Ausführungsort ist dem Einsatzplan für den Bezirk Ost Gruppe 1 (Los 1) zu entnehmen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes in den Jahren 2022 bis 2026 für das Amt für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement. Eine Wintersaison beginnt zum 01.11. und endet am 31.03. des darauffolgenden Jahres. Die Stadt überträgt ihre Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes auf im Folgenden genau beschriebenen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf den Auftragnehmer. Dieser übernimmt vollumfänglich die Kontrolle sowie die Räum- und Streupflicht für die, in den Losen eins bis neun genannten, Winterdienststrecken analog der Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit in der Stadt Regensburg vom 20. Juni 2011 (Sicherungsverordnung).
Der Vertrag wird für die ersten beiden Winterdienstsaisons fest geschlossen. Die Wintersicherungspflicht beginnt am 1. November des jeweiligen Jahres und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres.
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Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Wintersaison, sofern nicht der Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (spätestens zum 01.01. des laufenden Jahres) mitteilt, dass der Auftrag nicht verlängert wird. Der Vertrag kann maximal zweimal um jeweils eine Wintersaison verlängert werden und endet spätestens zum 31.03.2026.
Bezirk Ost Gruppe 2
Der genaue Ausführungsort ist dem Einsatzplan für den Bezirk Ost Gruppe 2 (Los 2) zu entnehmen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes in den Jahren 2022 bis 2026 für das Amt für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement. Eine Wintersaison beginnt zum 01.11. und endet am 31.03. des darauffolgenden Jahres. Die Stadt überträgt ihre Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes auf im Folgenden genau beschriebenen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf den Auftragnehmer. Dieser übernimmt vollumfänglich die Kontrolle sowie die Räum- und Streupflicht für die, in den Losen eins bis neun genannten, Winterdienststrecken analog der Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit in der Stadt Regensburg vom 20. Juni 2011 (Sicherungsverordnung).
Der Vertrag wird für die ersten beiden Winterdienstsaisons fest geschlossen. Die Wintersicherungspflicht beginnt am 1. November des jeweiligen Jahres und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres.
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Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Wintersaison, sofern nicht der Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (spätestens zum 01.01. des laufenden Jahres) mitteilt, dass der Auftrag nicht verlängert wird. Der Vertrag kann maximal zweimal um jeweils eine Wintersaison verlängert werden und endet spätestens zum 31.03.2026.
Bezirk West Gruppe 2
Der genaue Ausführungsort ist dem Einsatzplan für den Bezirk West Gruppe 2 (Los 3) zu entnehmen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes in den Jahren 2022 bis 2026 für das Amt für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement. Eine Wintersaison beginnt zum 01.11. und endet am 31.03. des darauffolgenden Jahres. Die Stadt überträgt ihre Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes auf im Folgenden genau beschriebenen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf den Auftragnehmer. Dieser übernimmt vollumfänglich die Kontrolle sowie die Räum- und Streupflicht für die, in den Losen eins bis neun genannten, Winterdienststrecken analog der Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit in der Stadt Regensburg vom 20. Juni 2011 (Sicherungsverordnung).
Der Vertrag wird für die ersten beiden Winterdienstsaisons fest geschlossen. Die Wintersicherungspflicht beginnt am 1. November des jeweiligen Jahres und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres.
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Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Wintersaison, sofern nicht der Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (spätestens zum 01.01. des laufenden Jahres) mitteilt, dass der Auftrag nicht verlängert wird. Der Vertrag kann maximal zweimal um jeweils eine Wintersaison verlängert werden und endet spätestens zum 31.03.2026.
Bezirk Nord Gruppe 1
Der genaue Ausführungsort ist dem Einsatzplan für den Bezirk Nord Gruppe 1 (Los 4) zu entnehmen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes in den Jahren 2022 bis 2026 für das Amt für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement. Eine Wintersaison beginnt zum 01.11. und endet am 31.03. des darauffolgenden Jahres. Die Stadt überträgt ihre Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes auf im Folgenden genau beschriebenen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf den Auftragnehmer. Dieser übernimmt vollumfänglich die Kontrolle sowie die Räum- und Streupflicht für die, in den Losen eins bis neun genannten, Winterdienststrecken analog der Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit in der Stadt Regensburg vom 20. Juni 2011 (Sicherungsverordnung).
Der Vertrag wird für die ersten beiden Winterdienstsaisons fest geschlossen. Die Wintersicherungspflicht beginnt am 1. November des jeweiligen Jahres und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres.
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Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Wintersaison, sofern nicht der Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (spätestens zum 01.01. des laufenden Jahres) mitteilt, dass der Auftrag nicht verlängert wird. Der Vertrag kann maximal zweimal um jeweils eine Wintersaison verlängert werden und endet spätestens zum 31.03.2026.
Bauhof Ost Schwabelweis
Der genaue Ausführungsort ist dem Einsatzplan für den Bauhof Ost Schwabelweis (Los 5) zu entnehmen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes in den Jahren 2022 bis 2026 für das Amt für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement. Eine Wintersaison beginnt zum 01.11. und endet am 31.03. des darauffolgenden Jahres. Die Stadt überträgt ihre Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes auf im Folgenden genau beschriebenen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf den Auftragnehmer. Dieser übernimmt vollumfänglich die Kontrolle sowie die Räum- und Streupflicht für die, in den Losen eins bis neun genannten, Winterdienststrecken analog der Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit in der Stadt Regensburg vom 20. Juni 2011 (Sicherungsverordnung).
Der Vertrag wird für die ersten beiden Winterdienstsaisons fest geschlossen. Die Wintersicherungspflicht beginnt am 1. November des jeweiligen Jahres und endet am 31. März des da-rauffolgenden Jahres.
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Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Wintersaison, sofern nicht der Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (spätestens zum 01.01. des laufenden Jahres) mitteilt, dass der Auftrag nicht verlängert wird. Der Vertrag kann maximal zweimal um jeweils eine Wintersaison verlängert werden und endet spätestens zum 31.03.2026.
Bauhof West Brücken Treppen Winzer
Der genaue Ausführungsort ist dem Einsatzplan für den Bauhof West Brücken, Treppen und Winzer (Los 6) zu entnehmen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes in den Jahren 2022 bis 2026 für das Amt für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement. Eine Wintersaison beginnt zum 01.11. und endet am 31.03. des darauffolgenden Jahres. Die Stadt überträgt ihre Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes auf im Folgenden genau beschriebenen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf den Auftragnehmer. Dieser übernimmt vollumfänglich die Kontrolle sowie die Räum- und Streupflicht für die, in den Losen eins bis neun genannten, Winterdienststrecken analog der Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit in der Stadt Regensburg vom 20. Juni 2011 (Sicherungsverordnung).
Der Vertrag wird für die ersten beiden Winterdienstsaisons fest geschlossen. Die Wintersicherungspflicht beginnt am 1. November des jeweiligen Jahres und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres.
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Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Wintersaison, sofern nicht der Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (spätestens zum 01.01. des laufenden Jahres) mitteilt, dass der Auftrag nicht verlängert wird. Der Vertrag kann maximal zweimal um jeweils eine Wintersaison verlängert werden und endet spätestens zum 31.03.2026.
Bauhof Nord Dreifaltigkeitsberg
Der genaue Ausführungsort ist dem Einsatzplan für den Bauhof Nord Dreifaltigkeitsberg (Los 7) zu entnehmen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes in den Jahren 2022 bis 2026 für das Amt für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement. Eine Wintersaison beginnt zum 01.11. und endet am 31.03. des darauffolgenden Jahres. Die Stadt überträgt ihre Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes auf im Folgenden genau beschriebenen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf den Auftragnehmer. Dieser übernimmt vollumfänglich die Kontrolle sowie die Räum- und Streupflicht für die, in den Losen eins bis neun genannten, Winterdienststrecken analog der Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit in der Stadt Regensburg vom 20. Juni 2011 (Sicherungsverordnung)
Der Vertrag wird für die ersten beiden Winterdienstsaisons fest geschlossen. Die Wintersicherungspflicht beginnt am 1. November des jeweiligen Jahres und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres.
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Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Wintersaison, sofern nicht der Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (spätestens zum 01.01. des laufenden Jahres) mitteilt, dass der Auftrag nicht verlängert wird. Der Vertrag kann maximal zweimal um jeweils eine Wintersaison verlängert werden und endet spätestens zum 31.03.2026.
diverse Liegenschaften
Der genaue Ausführungsort ist dem Einsatzplan für die diversen Liegenschaften (Los 8) zu entnehmen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes in den Jahren 2022 bis 2026 für das Amt für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement. Eine Wintersaison beginnt zum 01.11. und endet am 31.03. des darauffolgenden Jahres. Die Stadt überträgt ihre Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes auf im Folgenden genau beschriebenen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf den Auftragnehmer. Dieser übernimmt vollumfänglich die Kontrolle sowie die Räum- und Streupflicht für die, in den Losen eins bis neun genannten, Winterdienststrecken analog der Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit in der Stadt Regensburg vom 20. Juni 2011 (Sicherungsverordnung).
Der Vertrag wird für die ersten beiden Winterdienstsaisons fest geschlossen. Die Wintersicherungspflicht beginnt am 1. November des jeweiligen Jahres und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres.
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Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Wintersaison, sofern nicht der Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (spätestens zum 01.01. des laufenden Jahres) mitteilt, dass der Auftrag nicht verlängert wird. Der Vertrag kann maximal zweimal um jeweils eine Wintersaison verlängert werden und endet spätestens zum 31.03.2026.
Bahnunterführung Prüfening
Der genaue Ausführungsort ist dem Einsatzplan für die Bahnunterführung Prüfening (Los 9) zu entnehmen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes in den Jahren 2022 bis 2026 für das Amt für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement. Eine Wintersaison beginnt zum 01.11. und endet am 31.03. des darauffolgenden Jahres. Die Stadt überträgt ihre Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes auf im Folgenden genau beschriebenen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf den Auftragnehmer. Dieser übernimmt vollumfänglich die Kontrolle sowie die Räum- und Streupflicht für die, in den Losen eins bis neun genannten, Winterdienststrecken analog der Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit in der Stadt Regensburg vom 20. Juni 2011 (Sicherungsverordnung).
Der Vertrag wird für die ersten beiden Winterdienstsaisons fest geschlossen. Die Wintersicherungspflicht beginnt am 1. November des jeweiligen Jahres und endet am 31. März des darauffolgenden Jahres.
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Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Wintersaison, sofern nicht der Auftraggeber bis spätestens 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit (spätestens zum 01.01. des laufenden Jahres) mitteilt, dass der Auftrag nicht verlängert wird. Der Vertrag kann maximal zweimal um jeweils eine Wintersaison verlängert werden und endet spätestens zum 31.03.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss gegeben sein, § 44 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit dem Angebot das Formblatt L124 bzw. III.106 Eigenerklärungen zur Eignung (Vergabehandbuch Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Weitere Eignungsanforderungen siehe unter den Punkten III.1.2), III.1.3), III.2.1) und III.2.3).
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Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und ein bevollmächtigter Vertreter (= Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens) zu benennen sind und die von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (Formblatt L234 bzw. III.109).
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 bzw. III.106) abgeben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. bei der Zusammensetzung einer BG sofort anzuzeigen.
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Bei Nachunternehmerleistungen (§ 36 VgV) ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (Formblatt L235 bzw. III.107).
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Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter selbst nicht geeignet ist, liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor, § 47 VgV.
In diesem Fall sind die Namen der Unternehmen und die Leistungen/Kapazitäten, die von diesen Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Formblatt L235 bzw. III.107).
Außerdem sind mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L236 bzw. III.108) und deren eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 bzw. III.106) abzugeben.
Auf Verlangen sind auch hier die entsprechenden Nachweise speziell für die in Anspruch genommene Eignung vorzulegen.
Es ist ein aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 10.000.000 € bei Personenschäden und mindestens 10.000.000 € bei Vermögensschäden nachzuweisen.
Für alle Lose gilt: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Mitarbeiter/Fahrzeugführer einzusetzen, die über eine hinreichende Ausbildung und Einweisung verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens inklusive der notwendigen Kommunikation und der Angebotsabgabe erfolgt AUSSCHLIESSLICH elektronisch über die Vergabeplattform https://my.vergabe.bayern.de.
Diese Vorgabe gilt somit auch für die nachfolgenden Punkte.
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Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
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Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese - wenn möglich - bis 7 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen.
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Wir empfehlen den Bewerbern sich frühzeitig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]