TNW_ARCH - Stadt Freystadt - Generalsanierung Mehrzweckhalle - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 45/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freystadt
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92342
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://freystadt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_ARCH - Stadt Freystadt - Generalsanierung Mehrzweckhalle - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Stadt Freystadt plant die Generalsanierung der Mehrzweckhalle (3-fach Turnhalle) an der Martini-Schule in Freystadt. Eine entsprechende Machbarkeitsstudie liegt bereits vor und wird den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1, Leistungsphasen
1-9 sowie die Besonderen Leistungen der Erstellung des Brandschutzkonzeptes inkl. dazugehöriger Bauüberwachung, Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und die Überwachung der Mängelbeseitigung in Lph. 9.
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Zudem ist der Architekt für die KG 200 sowie 600 zuständig, ebenso für die Aufzugsanlage (KG 460) im Leistungsbild Technische Ausrüstung, welche jedoch als Pauschale (als Besondere Leistung) vergütet wird.
Mehrzweckhalle an der Martini-Schule Freystadt Allersberger Straße 11 92342 Freystadt Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Freystadt plant die Generalsanierung der Mehrzweckhalle (3-fach Turnhalle) an der Martini-Schule in Freystadt. Eine entsprechende Machbarkeitsstudie liegt bereits vor und wird den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden die Varianten Neubau, Teilsanierung sowie Generalsanierung geprüft. Ergebnis der Studie ist, dass eine Generalsanierung durchgeführt werden soll.
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Die bestehende Mehrzweckhalle wird durch Schulsport, Vereinssport sowie als Versammlungsstätte genutzt. Das aktuelle Spielfeld hat eine Größe von etwa 42,65 m x 23,80 m. Dies entspricht nicht mehr den aktuellen Größen einer Dreifachturnhalle. Die baulichen Gegebenheiten des Bestandsgebäudes sind der Machbarkeitsstudie zu entnehmen.
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Das Bestandsgebäude weist insbesondere Defizite in der Gebäudetechnik, dem Brandschutz sowie der Barrierefreiheit auf. Auch der energetische Standard ist veraltet. Die Gebäudetechnik hat eine überwiegende Nutzungsdauer von mehr als 30 Jahren, sodass diese komplett erneuert werden muss.
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Im Rahmen der Generalsanierung soll eine vollständige Entkernung auf den Rohbauzustand erfolgen. Das Dachtragwerk soll hierbei erhalten bleiben. Nach der Sanierung soll die Mehrzweckhalle die aktuellen Brandschutzanforderungen vollständig erfüllen. Hierfür ist ggf. ein weiterer Fluchtweg notwendig. Die Haustechnik sowie die energetischen Anforderungen und auch die Sportausstattung sollen auf den aktuellen Stand gebracht werden. Hierbei ist der erstmalige Einbau einer Lüftungsanlage notwendig. Nach der Generalsanierung soll ein mit einem Neubau vergleichbarer, gleichwertiger Standard erreicht werden. Eine vollumfängliche Barrierefreiheit ist vorzusehen.
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Eventuell ist auch eine Erweiterung des Foyers mit Garderobe und Cateringbereich vorgesehen.
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Eine Schadstoffuntersuchung wird parallel zu diesem Verfahren durchgeführt.
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Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen voraussichtlich bei etwa 10 Mio. EUR brutto (KG 200-700).
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Die Beauftragung der Planungsleistungen soll noch im Dezember 2022 erfolgen. Für das Jahr 2023 sind die Entwurfs- und Genehmigungsplanung vorgesehen, wobei der Förderantrag nach FAG-Förderung voraussichtlich bis 31.10.2023 eingereicht werden muss. 2024 soll mit dem Bau begonnen werden. Die Fertigstellung ist bis 2026 geplant.
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Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1, Leistungsphasen
1-9 sowie die Besonderen Leistungen der Erstellung des Brandschutzkonzeptes inkl. dazugehöriger Bauüberwachung, Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und die Überwachung der Mängelbeseitigung in Lph. 9.
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Zudem ist der Architekt für die KG 200 sowie 600 zuständig, ebenso für die Aufzugsanlage (KG 460) im Leistungsbild Technische Ausrüstung, welche jedoch als Pauschale (als Besondere Leistung) vergütet wird.
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. 5 Punkte erreichbar. Diese Punkte werden mit der Wichtungszahl (WZ) multipliziert. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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5 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
4 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
3 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
2 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
1 Punkt: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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Mindestkriterium: [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
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5 Punkte: ab 6 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen
3 Punkte: ab 5 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen
1 Punkt: ab 4 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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Mindestkriterium: 1 bauvorlageberechtigte/r Architekt/in / Ingenieur/in oder vergleichbare Berufszulassung (Bauvorlageberechtigung entscheidend)
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Sportstätte / Mehrzweckhalle (Sanierungen, Umbauten, Neubauten)
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Die Gesamtschau orientiert sich an den insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Es können jedoch auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet, dann hingegen etwas abgeschwächter.
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Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
- Anzahl der Referenzen
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
- Mehrzweckhalle / Sportstätte (sehr gut vergleichbar)
- Sonstige Hallengebäude (gut vergleichbar)
- Sanierungen, Umbauten (sehr sehr gut vergleichbar)
- Neubau (gut vergleichbar)
- Erfahrung mit Fördermitteln (sehr gut vergleichbar)
- Versammlungsstätte (sehr gut vergleichbar)
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind)
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 8,4 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 3,0 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9
Vorgesehener Termin für die Fertigstellung Gebäude 2026, im Anschluss Lph. 9.
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Förderantrag: voraussichtlich bis 31.10.2023
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Eine Machbarkeitsstudie sowie das digitale Aufmaß werden den Bewerbern nach Abgabe einer Geheimhaltungserklärung vorab zur Verfügung gestellt, spätestens jedoch in Stufe 2 des Verfahrens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Architekten, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
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Nachweis Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Gesamtumsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Mindestkriterium:
500.000,- EUR Umsatz / Jahr
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Architekten, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
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Eigenerklärungen über:
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A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten/-innen, Ingenieur/-innen, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt: Sportstätte / Mehrzweckhalle (Sanierungen, Umbauten, Neubauten) der letzten 10 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2012 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
a.) Auftraggeber
b.) Art der Aufgabenstellung: Mehrzweckhalle / Sportstätte; sonstige Hallengebäude; Sanierungen, Umbauten; Neubau; Erfahrung mit Fördermitteln; Versammlungsstätte
c.) erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume (Angabe in Prozentpunkten)
d.) Größenordnung des Projekts: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 8,4 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 3,0 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen.
Mindestkriterium:
1 bauvorlageberechtigte/r Architekt/in / Ingenieur/in oder vergleichbare Berufszulassung (Bauvorlageberechtigung entscheidend)
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Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2012 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRPM0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.