Betrieb eines Testzentrums in Neumarkt i.d.OPf. Referenznummer der Bekanntmachung: Abt.50-TZNM-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt in der Oberpfalz
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb eines Testzentrums in Neumarkt i.d.OPf.
Betrieb eines Testzentrums im Landkreis Neumarkt i.d.OPf-
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Organisation und Betrieb eines lokalen Corona-Testzentrums im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
Der Vertrag kann vom AG mit einer Frist von 5 Wochen zum Ende eines Kalendermonates frühzeitig gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist gemäß Eigenerklärung Formblatt L1240 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind die im Formblatt L1240 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderungen vorzulegen.
Anzugeben ist in der Eigenerklärung L 1240 mindestens 1 Referenzobjekt über frühere, ausgeführte Dienstleistungen nach dem CPV-Code 85000000-9 - Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.