Umbau und Modernisierung des Fachbereichs Ernährung am Beruflichen Schulzentrum Altmühlfranken, Standort Gunzenhausen, Objektplanung Gebäude und Innenräume
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenburg
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91781
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-wug.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Modernisierung des Fachbereichs Ernährung am Beruflichen Schulzentrum Altmühlfranken, Standort Gunzenhausen, Objektplanung Gebäude und Innenräume
Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen plant den Umbau mit Modernisierung und Erweiterung des Fachbereiches Ernährung am Beruflichen Schulzentrum Altmühlfranken, Standort Gunzenhausen.
Im Zuge der Maßnahmen sollen Räumlichkeiten für nach Gunzenhausen umziehende Bäcker und Fleischer geschaffen werden. Zudem ist angedacht, die Bereiche Hauswirtschaft und Gastro umfassend zu sanieren. Dabei sollen die Raumzuschnitte und -erschließungen an die heutigen Bedürfnisse angepasst werden.
Zudem sollen mehrere Klassenzimmer umgebaut und saniert werden. Die Erneuerung / Sanierung der Technischen Anlagen ist ebenfalls Bestandteil der Gesamtmaßnahme.
An der nordwestlichen Gebäudeecke soll ein eingeschossiger Erweiterungsbau (mit Teilunterkellerung für Technikflächen) für die Bereiche Hauswirtschaft, Gastro und Bäcker errichtet werden.
Es ist beabsichtigt, die Baumaßnahme in mehreren Bauabschnitten im laufenden Betrieb umzusetzen.
Es liegt eine Vorplanung inkl. Kostenschätzung (vgl. LPH 1 + 2) als Grundlage für die weitere Bearbeitung vor.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme (KG 100 – 700) werden mit ca. 9,3 Mio. € brutto angenommen.
Kennzahlen aus Vorplanung:
- NF Erweiterungsbau 837 m²
- NF Bestand 1.295 m²
Terminvorschau:
- Start umgehend nach Abschluss VgV
- Planungsphase 2022,
- Bauausführung ab 2023
- Gesamtfertigstellung bis Ende 2025
Gunzenhausen
Hinweis:
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff):
- stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9
- vorerst nur Stufe 2 mit LPH 3+4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
- weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)
Besondere Leistungen:
- Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Zuarbeit Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) (Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst)
- Übernahme der vorliegenden Vorplanung.
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und Förderzusage beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.
Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI vgl. LPH 1 + 2 (Vorplanung mit Kostenschätzung) als Grundlage für die weitere Bearbeitung erbracht.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die LPH 2 abgeschlossen ist.
Die vorliegende Planung ist zu bewerten und die Überprüfung und Einarbeitung sowie die verantwortliche Übernahme der Unterlagen ist gem. § 8 HOAI zu vereinbaren.
Es wird davon ausgegangen, dass damit die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden. Weitere Unterlagen werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4).
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 3-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung.
Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Frist für den Eingang der Erstangebote wird auf 20 Tage verkürzt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altdorf
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 90518
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter II.1.7 und V.2.4 handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die nicht bekannt gegeben werden. Da die Formularfelder aber einen Eintrag erfordern, wurde [Betrag gelöscht] Euro eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.