Vakuumtrocknungsanlage FFB - PR100522-3820-IPT-FFB Referenznummer der Bekanntmachung: PR100522-3820-IPT-FFB
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vakuumtrocknungsanlage FFB - PR100522-3820-IPT-FFB
Vakuumtrocknungsanlage FFB
Fraunhofer-Einrichtung Forschungsfertigung Batteriezelle FFB
Mendelstraße 11
48149 Münster
1 Stk. Vakuumtrocknungsanlagemit Optionen:
4.2.39 Mobiler Spezialwarenträger zum sicheren Beladen und Entladen von Coils
4.2.40 Zielvakuum (ohne Coils) - ≤ 0,5mbar
4.2.41 Sicherstellung kondensatfreier Oberflächen
4.2.42 Filtersystem zur Reinigung der im Ofen befindlichen Athmosphäre 5.2.1 Transportsystem zur Beschickung und Entnahme der Elektrodencoils
5.4.2.5 Restfeuchtegehalt _Messstelle/ Messhäufigkeit: Stichproben
5.4.2.4 Feuchtigkeit im Ofen_Messstelle/ Messhäufigkeit: 100%, Inline - < 200ppm
5.7.2 Möglichkeit zur Integration eines Videosystems zur Beobachtung der relevanten Anlageteile
5.8.3 Lackierung von großen sichtbaren Anlagenteile in der Farbe RAL9010 ReinweißAuswahl von 3 Farben zur Gestaltung der Anlage
5.8.4 Lackierung von großen sichtbaren Anlagenteile in der Farbe RAL9006 Weißaluminium
4.2.39 Mobiler Spezialwarenträger zum sicheren Beladen und Entladen von Coils
4.2.40 Zielvakuum (ohne Coils) - ≤ 0,5mbar
4.2.41 Sicherstellung kondensatfreier Oberflächen
4.2.42 Filtersystem zur Reinigung der im Ofen befindlichen Athmosphäre 5.2.1 Transportsystem zur Beschickung und Entnahme der Elektrodencoils
5.4.2.5 Restfeuchtegehalt _Messstelle/ Messhäufigkeit: Stichproben
5.4.2.4 Feuchtigkeit im Ofen_Messstelle/ Messhäufigkeit: 100%, Inline - < 200ppm
5.7.2 Möglichkeit zur Integration eines Videosystems zur Beobachtung der relevanten Anlageteile
5.8.3 Lackierung von großen sichtbaren Anlagenteile in der Farbe RAL9010 ReinweißAuswahl von 3 Farben zur Gestaltung der Anlage
5.8.4 Lackierung von großen sichtbaren Anlagenteile in der Farbe RAL9006 Weißaluminium
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18263241312-6549ba1255fdeef1
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18263241312-6549ba1255fdeef1
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18263241312-6549ba1255fdeef1
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de