Mobile Stromerzeuger Netzersatzanlagen für die Feuerwehr OBK-FW Referenznummer der Bekanntmachung: 2019000764
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt.bayreuth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Stromerzeuger Netzersatzanlagen für die Feuerwehr OBK-FW
Beschaffung von viermobilen Stromerzeugern als Netzersatzanlagen auf Anhängern für die Freiwillige Feuerwehr Bayreuth
Beschaffung von vier mobilen Stromerzeugern Netzersatzanlagen mit jeweils mindestens 100 kVA auf Anhängern. Die Anhänger sind als Tandem-Achs-Fahrgestell konzipiert. Ausführung inklusive ausfahrbarem Lichtmast zur Beleuchtung und Einsatzzubehör.
Es handelt sich um eine Lieferleistung. Die Lieferung und Übergabe hat so schnell als möglich zu erfolgen, spätestens bis 30.04.2024.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobile Stromerzeuger Netzersatzanlagen für die Feuerwehr OBK-FW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ehingen-Stetten
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Postleitzahl: 89584
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund § 39 Abs 6 VgV wird der tatsächliche Auftragswert nicht veröffentlicht. Da die entsprechenden Felder in II.1.7 und V.2.4 Pflichtfelder sind, wird dort als Platzhalter 0,01 € eingetragen. Diese genannten Beträge sind nicht die tatsächlichen Beträge.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de