Digitalisierung der Berufsschulen in Landshut Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/03
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 133-378730)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84036
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierung der Berufsschulen in Landshut
Beschaffung von aktiven Netzwerkkomponenten, Server, Storage und VPN
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
5. Drei vergleichbare Referenzen je Los, auf das ein Angebot abgegeben werden soll, in den vergangenen drei Kalenderjahren (Juli 2019 bis Juli 2022). Für die Vergleichbarkeit stellt der Auftraggeber ab auf (1) die Lieferung von (Los 1) aktive Netzwerkkomponenten (Switche, Access Points, etc.) für einen Bildungsträger oder eine vergleichbare Einrichtung, (Los 2) Serverinfrastruktur (Hardware, z.B. Host, Storage, Backup, USV, etc.) für einen Bildungsträger oder eine vergleichbare Einrichtung, (Los 3) VPN-Anbindung (Firewall, etc.) für einen Bildungsträger oder eine vergleichbare Einrichtung und (2) mit einem Auftragswert von (Los 1) mind. 500 TEUR netto, (Los 2) mind. 155 TEUR netto, (Los 3) mind. 190 TEUR netto, Bei Angebotsabgabe auf mehrere Lose sind die Referenzen ggf. in einem separaten Schreiben aufzuführen. Wenn eine Referenz mehrere Lose abdeckt, ist dies mit der entsprechenden Aufteilung des Auftragswertes zu vermerken. In diesem Fall muss der Gesamtauftragswert mind. die Summe der geforderten Einzelauftragswerte der anzubietenden Lose aufweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, beim Referenzgeber nachzufragen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere angegebene Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt.
5. Zwei vergleichbare Referenzen je Los, auf das ein Angebot abgegeben werden soll, in den vergangenen drei Kalenderjahren (Juli 2019 bis Juli 2022). Für die Vergleichbarkeit stellt der Auftraggeber ab auf a) Los 1 und 2: (1) die Lieferung und Einrichtung von IT-Hardware (Switche, Access Points, Serverinfrastruktur oder vergleichbar), (2) für einen Bildungsträger oder eine vergleichbare Einrichtung, (3) mit einem Auftragswert von (Los 1) jeweils mind. 400 TEUR netto, (Los 2) jeweils mind. 90 TEUR netto. b) Los 3: (1) die Einrichtung einer Firewall (2) für einen Bildungsträger oder eine vergleichbare Einrichtung (3) mit einem Auftragswert von (Los 3) jeweils mind. 150 TEUR netto. Bei Angebotsabgabe auf mehrere Lose sind die Referenzen ggf. in einem separaten Schreiben aufzuführen. Wenn eine Referenz mehrere Lose abdeckt, muss der Gesamtauftragswert für diese eine Referenz mind. die Summe der geforderten Einzelauftragswerte der anzubietenden Lose aufweisen. Wenn eine Referenz folglich alle Lose inhaltlich abdeckt und einen Auftragswert von insgesamt 640 TEUR aufweist, werden 2 Referenzen dieser Art benötigt, um die Eignungsanforderung zu erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, beim Referenzgeber nachzufragen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere angegebene Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt.
Änderung der Bekanntmachung in Punkt II.1.3).