Entsorgung datenschutzw Schriftgut Referenznummer der Bekanntmachung: 13-22-00106
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung datenschutzw Schriftgut
Entsorgung von datenschutzwürdigem Schriftgut für die BA
Regionaldirektion (RD) Nord
Los 1: Bezirk Regionaldirektion Nord
Gegenstand der zu erbringenden Dienstleistung ist die ordnungsgemäße Übernahme, die rückinformationssichere Vernichtung sowie die datenschutzgerechte Entsorgung von datenschutzwürdigem Datenmaterial gemäß DIN 66399-1 und -2 sowie DIN SPEC 66399-3 (DIN 66399 Büro und Datentechnik - Vernichtung von Datenträgern in der jeweils geltenden Fassung) für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie der betreuten gemeinsamen Einrichtungen (gE). Anforderungen zum Datenschutz und zur Geheimhaltung bei der Datenvernichtung sind ergänzend auch in der Anlage 3 "Datenschutz - Technische und organisatorische Maßnahmen" dargestellt.
Datenmaterial im Sinne von Papier sind Schriftgut (z.B. Aktenmaterial lose, auch geklammert, geheftet, in Heftern und Aktenordnern einschl. Metallhebelmechaniken) sowie sonstige Papierabfälle mit jeweils üblichen Kunststoffanteilen.
Die Leistung wird in 11 regionalen Losen vergeben.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und umfasst eine Vorlaufzeit für den Auftragnehmer (insbesondere für die Beschaffung/Bereitstellung der Container). Die anschließende Leistungserbringung beginnt am 01.02.2023 und endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Hinweis:
Die in Anlage 1 "Leistungsumfang/Containerbedarf/Ansprechpartner" und im Leistungsverzeichnis angegebenen durchschnittlichen Erfahrungswerte sind Orientierungswerte. Sie stellen jedoch keine qualifizierte Schätzung, sondern vielmehr die Grundlage für eine Zukunftsprognose der zu erbringenden Dienstleistung dar. Sie dienen dem Bieter als Kalkulationsbasis für die Angebotserstellung sowie dem Auftraggeber als einheitliche Wertungsgrundlage.
Die Abnahme der aktuell dargestellten Mengen (sowohl Art/Anzahl der Container als auch der Füllmengen sowie Anzahl der Abholungen/Austausche) seitens des Auftraggebers kann nicht garantiert werden, eine Abnahmeverpflichtung ist damit also nicht verbunden.
Für hinzukommende Dienststellen und Container gelten die vereinbarten Preise und Vertragsbestimmungen entsprechend.
Container-Grundausstattung:
Vom Auftragnehmer ist zum 01.02.2023 die in den Liegenschaften erforderliche Grundausstattung an Containern bereitzustellen. Diese Grundausstattung ist mit dem/der jeweils benannten Ansprechpartner/in des Internen Service abzustimmen.
Spätestens am 01.10.2023 ist dem Auftraggeber eine detaillierte Aufstellung über die in den Liegenschaften vorhandene Grundausstattung an Containern vorzulegen. Für diese Übersicht hat der Auftragnehmer die Anlage 4 "Musterstatistik" zu verwenden. Diese wird dem Auftragnehmer nach Erteilung des Zuschlages zur Verfügung gestellt.
Teststellung:
Der Auftraggeber behält sich vor Zuschlagserteilung eine verifizierende Teststellung der nach der Wirtschaftlichkeit zwei erstplatzierten Bietern von angebotenen Containertypen vor, um die geforderten Eigenschaften zu überprüfen. Dem Testcontainer ist jeweils ein Datenblatt sowie eine Erklärung beizufügen, die bestätigen, dass die geforderten Eigenschaften, insbesondere in Bezug auf die Sicherheitsvorkehrungen, erfüllt sind. Die Teststellung erfolgt sequenziell,
d.h., zunächst mit den Containertypen des Erstplatzierten, danach ggf. mit den Containertypen des Zweitplatzierten.
Objektbesichtigung:
Die losbezogenen Anlagen enthalten in der Regel keine Aussagen zu den örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Besonderheiten bei Aufzügen. Es wird dem Bieter grundsätzlich empfohlen, vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sich durch eine Ortsbesichtigung über die örtlichen Gegebenheiten bei den Dienststellen zu informieren, die sich in den Losgebieten befinden.
Der Bieter bestätigt mit seiner Unterschrift im Angebotsschreiben (Vordruck D.0), dass er die Empfehlung einer Ortsbesichtigung zur Kenntnis genommen hat.
Technische und organisatorische Maßnahmen und deren Kontrolle:
Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftrag-geber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Die Vertragsparteien vereinbaren die in der Anlage 3 zu dieser Leistungsbeschreibung niedergelegten konkreten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Die Anlage 3 ist Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.
Nähere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.
Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Regionaldirektion (RD) Niedersachsen-Bremen
Los 2: Bezirk Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen
Gegenstand der zu erbringenden Dienstleistung ist die ordnungsgemäße Übernahme, die rückinformationssichere Vernichtung sowie die datenschutzgerechte Entsorgung von datenschutzwürdigem Datenmaterial gemäß DIN 66399-1 und -2 sowie DIN SPEC 66399-3 (DIN 66399 Büro und Datentechnik - Vernichtung von Datenträgern in der jeweils geltenden Fassung) für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie der betreuten gemeinsamen Einrichtungen (gE). Anforderungen zum Datenschutz und zur Geheimhaltung bei der Datenvernichtung sind ergänzend auch in der Anlage 3 "Datenschutz - Technische und organisatorische Maßnahmen" dargestellt.
Datenmaterial im Sinne von Papier sind Schriftgut (z.B. Aktenmaterial lose, auch geklammert, geheftet, in Heftern und Aktenordnern einschl. Metallhebelmechaniken) sowie sonstige Papierabfälle mit jeweils üblichen Kunststoffanteilen.
Die Leistung wird in 11 regionalen Losen vergeben.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und umfasst eine Vorlaufzeit für den Auftragnehmer (insbesondere für die Beschaffung/Bereitstellung der Container). Die anschließende Leistungserbringung beginnt am 01.02.2023 und endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Hinweis:
Die in Anlage 1 "Leistungsumfang/Containerbedarf/Ansprechpartner" und im Leistungsverzeichnis angegebenen durchschnittlichen Erfahrungswerte sind Orientierungswerte. Sie stellen jedoch keine qualifizierte Schätzung, sondern vielmehr die Grundlage für eine Zukunftsprognose der zu erbringenden Dienstleistung dar. Sie dienen dem Bieter als Kalkulationsbasis für die Angebotserstellung sowie dem Auftraggeber als einheitliche Wertungsgrundlage.
Die Abnahme der aktuell dargestellten Mengen (sowohl Art/Anzahl der Container als auch der Füllmengen sowie Anzahl der Abholungen/Austausche) seitens des Auftraggebers kann nicht garantiert werden, eine Abnahmeverpflichtung ist damit also nicht verbunden.
Für hinzukommende Dienststellen und Container gelten die vereinbarten Preise und Vertragsbestimmungen entsprechend.
Container-Grundausstattung:
Vom Auftragnehmer ist zum 01.02.2023 die in den Liegenschaften erforderliche Grundausstattung an Containern bereitzustellen. Diese Grundausstattung ist mit dem/der jeweils benannten Ansprechpartner/in des Internen Service abzustimmen.
Spätestens am 01.10.2023 ist dem Auftraggeber eine detaillierte Aufstellung über die in den Liegenschaften vorhandene Grundausstattung an Containern vorzulegen. Für diese Übersicht hat der Auftragnehmer die Anlage 4 "Musterstatistik" zu verwenden. Diese wird dem Auftragnehmer nach Erteilung des Zuschlages zur Verfügung gestellt.
Teststellung:
Der Auftraggeber behält sich vor Zuschlagserteilung eine verifizierende Teststellung der nach der Wirtschaftlichkeit zwei erstplatzierten Bietern von angebotenen Containertypen vor, um die geforderten Eigenschaften zu überprüfen. Dem Testcontainer ist jeweils ein Datenblatt sowie eine Erklärung beizufügen, die bestätigen, dass die geforderten Eigenschaften, insbesondere in Bezug auf die Sicherheitsvorkehrungen, erfüllt sind. Die Teststellung erfolgt sequenziell,
d.h., zunächst mit den Containertypen des Erstplatzierten, danach ggf. mit den Containertypen des Zweitplatzierten.
Objektbesichtigung:
Die losbezogenen Anlagen enthalten in der Regel keine Aussagen zu den örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Besonderheiten bei Aufzügen. Es wird dem Bieter grundsätzlich empfohlen, vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sich durch eine Ortsbesichtigung über die örtlichen Gegebenheiten bei den Dienststellen zu informieren, die sich in den Losgebieten befinden.
Der Bieter bestätigt mit seiner Unterschrift im Angebotsschreiben (Vordruck D.0), dass er die Empfehlung einer Ortsbesichtigung zur Kenntnis genommen hat.
Technische und organisatorische Maßnahmen und deren Kontrolle:
Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftrag-geber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Die Vertragsparteien vereinbaren die in der Anlage 3 zu dieser Leistungsbeschreibung niedergelegten konkreten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Die Anlage 3 ist Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.
Nähere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.
Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Regionaldirektion (RD) Nordrhein-Westfalen
Los 3: Bezirk Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Gegenstand der zu erbringenden Dienstleistung ist die ordnungsgemäße Übernahme, die rückinformationssichere Vernichtung sowie die datenschutzgerechte Entsorgung von datenschutzwürdigem Datenmaterial gemäß DIN 66399-1 und -2 sowie DIN SPEC 66399-3 (DIN 66399 Büro und Datentechnik - Vernichtung von Datenträgern in der jeweils geltenden Fassung) für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie der betreuten gemeinsamen Einrichtungen (gE). Anforderungen zum Datenschutz und zur Geheimhaltung bei der Datenvernichtung sind ergänzend auch in der Anlage 3 "Datenschutz - Technische und organisatorische Maßnahmen" dargestellt.
Datenmaterial im Sinne von Papier sind Schriftgut (z.B. Aktenmaterial lose, auch geklammert, geheftet, in Heftern und Aktenordnern einschl. Metallhebelmechaniken) sowie sonstige Papierabfälle mit jeweils üblichen Kunststoffanteilen.
Die Leistung wird in 11 regionalen Losen vergeben.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und umfasst eine Vorlaufzeit für den Auftragnehmer (insbesondere für die Beschaffung/Bereitstellung der Container). Die anschließende Leistungserbringung beginnt am 01.02.2023 und endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Hinweis:
Die in Anlage 1 "Leistungsumfang/Containerbedarf/Ansprechpartner" und im Leistungsverzeichnis angegebenen durchschnittlichen Erfahrungswerte sind Orientierungswerte. Sie stellen jedoch keine qualifizierte Schätzung, sondern vielmehr die Grundlage für eine Zukunftsprognose der zu erbringenden Dienstleistung dar. Sie dienen dem Bieter als Kalkulationsbasis für die Angebotserstellung sowie dem Auftraggeber als einheitliche Wertungsgrundlage.
Die Abnahme der aktuell dargestellten Mengen (sowohl Art/Anzahl der Container als auch der Füllmengen sowie Anzahl der Abholungen/Austausche) seitens des Auftraggebers kann nicht garantiert werden, eine Abnahmeverpflichtung ist damit also nicht verbunden.
Für hinzukommende Dienststellen und Container gelten die vereinbarten Preise und Vertragsbestimmungen entsprechend.
Container-Grundausstattung:
Vom Auftragnehmer ist zum 01.02.2023 die in den Liegenschaften erforderliche Grundausstattung an Containern bereitzustellen. Diese Grundausstattung ist mit dem/der jeweils benannten Ansprechpartner/in des Internen Service abzustimmen.
Spätestens am 01.10.2023 ist dem Auftraggeber eine detaillierte Aufstellung über die in den Liegenschaften vorhandene Grundausstattung an Containern vorzulegen. Für diese Übersicht hat der Auftragnehmer die Anlage 4 "Musterstatistik" zu verwenden. Diese wird dem Auftragnehmer nach Erteilung des Zuschlages zur Verfügung gestellt.
Teststellung:
Der Auftraggeber behält sich vor Zuschlagserteilung eine verifizierende Teststellung der nach der Wirtschaftlichkeit zwei erstplatzierten Bietern von angebotenen Containertypen vor, um die geforderten Eigenschaften zu überprüfen. Dem Testcontainer ist jeweils ein Datenblatt sowie eine Erklärung beizufügen, die bestätigen, dass die geforderten Eigenschaften, insbesondere in Bezug auf die Sicherheitsvorkehrungen, erfüllt sind. Die Teststellung erfolgt sequenziell,
d.h., zunächst mit den Containertypen des Erstplatzierten, danach ggf. mit den Containertypen des Zweitplatzierten.
Objektbesichtigung:
Die losbezogenen Anlagen enthalten in der Regel keine Aussagen zu den örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Besonderheiten bei Aufzügen. Es wird dem Bieter grundsätzlich empfohlen, vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sich durch eine Ortsbesichtigung über die örtlichen Gegebenheiten bei den Dienststellen zu informieren, die sich in den Losgebieten befinden.
Der Bieter bestätigt mit seiner Unterschrift im Angebotsschreiben (Vordruck D.0), dass er die Empfehlung einer Ortsbesichtigung zur Kenntnis genommen hat.
Technische und organisatorische Maßnahmen und deren Kontrolle:
Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftrag-geber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Die Vertragsparteien vereinbaren die in der Anlage 3 zu dieser Leistungsbeschreibung niedergelegten konkreten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Die Anlage 3 ist Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.
Nähere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.
Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Regionaldirektion (RD) Hessen
Los 4: Bezirk Regionaldirektion Hessen
Gegenstand der zu erbringenden Dienstleistung ist die ordnungsgemäße Übernahme, die rückinformationssichere Vernichtung sowie die datenschutzgerechte Entsorgung von datenschutzwürdigem Datenmaterial gemäß DIN 66399-1 und -2 sowie DIN SPEC 66399-3 (DIN 66399 Büro und Datentechnik - Vernichtung von Datenträgern in der jeweils geltenden Fassung) für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie der betreuten gemeinsamen Einrichtungen (gE). Anforderungen zum Datenschutz und zur Geheimhaltung bei der Datenvernichtung sind ergänzend auch in der Anlage 3 "Datenschutz - Technische und organisatorische Maßnahmen" dargestellt.
Datenmaterial im Sinne von Papier sind Schriftgut (z.B. Aktenmaterial lose, auch geklammert, geheftet, in Heftern und Aktenordnern einschl. Metallhebelmechaniken) sowie sonstige Papierabfälle mit jeweils üblichen Kunststoffanteilen.
Die Leistung wird in 11 regionalen Losen vergeben.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und umfasst eine Vorlaufzeit für den Auftragnehmer (insbesondere für die Beschaffung/Bereitstellung der Container). Die anschließende Leistungserbringung beginnt am 01.02.2023 und endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Hinweis:
Die in Anlage 1 "Leistungsumfang/Containerbedarf/Ansprechpartner" und im Leistungsverzeichnis angegebenen durchschnittlichen Erfahrungswerte sind Orientierungswerte. Sie stellen jedoch keine qualifizierte Schätzung, sondern vielmehr die Grundlage für eine Zukunftsprognose der zu erbringenden Dienstleistung dar. Sie dienen dem Bieter als Kalkulationsbasis für die Angebotserstellung sowie dem Auftraggeber als einheitliche Wertungsgrundlage.
Die Abnahme der aktuell dargestellten Mengen (sowohl Art/Anzahl der Container als auch der Füllmengen sowie Anzahl der Abholungen/Austausche) seitens des Auftraggebers kann nicht garantiert werden, eine Abnahmeverpflichtung ist damit also nicht verbunden.
Für hinzukommende Dienststellen und Container gelten die vereinbarten Preise und Vertragsbestimmungen entsprechend.
Container-Grundausstattung:
Vom Auftragnehmer ist zum 01.02.2023 die in den Liegenschaften erforderliche Grundausstattung an Containern bereitzustellen. Diese Grundausstattung ist mit dem/der jeweils benannten Ansprechpartner/in des Internen Service abzustimmen.
Spätestens am 01.10.2023 ist dem Auftraggeber eine detaillierte Aufstellung über die in den Liegenschaften vorhandene Grundausstattung an Containern vorzulegen. Für diese Übersicht hat der Auftragnehmer die Anlage 4 "Musterstatistik" zu verwenden. Diese wird dem Auftragnehmer nach Erteilung des Zuschlages zur Verfügung gestellt.
Teststellung:
Der Auftraggeber behält sich vor Zuschlagserteilung eine verifizierende Teststellung der nach der Wirtschaftlichkeit zwei erstplatzierten Bietern von angebotenen Containertypen vor, um die geforderten Eigenschaften zu überprüfen. Dem Testcontainer ist jeweils ein Datenblatt sowie eine Erklärung beizufügen, die bestätigen, dass die geforderten Eigenschaften, insbesondere in Bezug auf die Sicherheitsvorkehrungen, erfüllt sind. Die Teststellung erfolgt sequenziell,
d.h., zunächst mit den Containertypen des Erstplatzierten, danach ggf. mit den Containertypen des Zweitplatzierten.
Objektbesichtigung:
Die losbezogenen Anlagen enthalten in der Regel keine Aussagen zu den örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Besonderheiten bei Aufzügen. Es wird dem Bieter grundsätzlich empfohlen, vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sich durch eine Ortsbesichtigung über die örtlichen Gegebenheiten bei den Dienststellen zu informieren, die sich in den Losgebieten befinden.
Der Bieter bestätigt mit seiner Unterschrift im Angebotsschreiben (Vordruck D.0), dass er die Empfehlung einer Ortsbesichtigung zur Kenntnis genommen hat.
Technische und organisatorische Maßnahmen und deren Kontrolle:
Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftrag-geber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Die Vertragsparteien vereinbaren die in der Anlage 3 zu dieser Leistungsbeschreibung niedergelegten konkreten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Die Anlage 3 ist Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.
Nähere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.
Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Regionaldirektion (RD) Rheinland-Pfalz-Saarland
Los 5: Bezirk Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland
Gegenstand der zu erbringenden Dienstleistung ist die ordnungsgemäße Übernahme, die rückinformationssichere Vernichtung sowie die datenschutzgerechte Entsorgung von datenschutzwürdigem Datenmaterial gemäß DIN 66399-1 und -2 sowie DIN SPEC 66399-3 (DIN 66399 Büro und Datentechnik - Vernichtung von Datenträgern in der jeweils geltenden Fassung) für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie der betreuten gemeinsamen Einrichtungen (gE). Anforderungen zum Datenschutz und zur Geheimhaltung bei der Datenvernichtung sind ergänzend auch in der Anlage 3 "Datenschutz - Technische und organisatorische Maßnahmen" dargestellt.
Datenmaterial im Sinne von Papier sind Schriftgut (z.B. Aktenmaterial lose, auch geklammert, geheftet, in Heftern und Aktenordnern einschl. Metallhebelmechaniken) sowie sonstige Papierabfälle mit jeweils üblichen Kunststoffanteilen.
Die Leistung wird in 11 regionalen Losen vergeben.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und umfasst eine Vorlaufzeit für den Auftragnehmer (insbesondere für die Beschaffung/Bereitstellung der Container). Die anschließende Leistungserbringung beginnt am 01.02.2023 und endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Hinweis:
Die in Anlage 1 "Leistungsumfang/Containerbedarf/Ansprechpartner" und im Leistungsverzeichnis angegebenen durchschnittlichen Erfahrungswerte sind Orientierungswerte. Sie stellen jedoch keine qualifizierte Schätzung, sondern vielmehr die Grundlage für eine Zukunftsprognose der zu erbringenden Dienstleistung dar. Sie dienen dem Bieter als Kalkulationsbasis für die Angebotserstellung sowie dem Auftraggeber als einheitliche Wertungsgrundlage.
Die Abnahme der aktuell dargestellten Mengen (sowohl Art/Anzahl der Container als auch der Füllmengen sowie Anzahl der Abholungen/Austausche) seitens des Auftraggebers kann nicht garantiert werden, eine Abnahmeverpflichtung ist damit also nicht verbunden.
Für hinzukommende Dienststellen und Container gelten die vereinbarten Preise und Vertragsbestimmungen entsprechend.
Container-Grundausstattung:
Vom Auftragnehmer ist zum 01.02.2023 die in den Liegenschaften erforderliche Grundausstattung an Containern bereitzustellen. Diese Grundausstattung ist mit dem/der jeweils benannten Ansprechpartner/in des Internen Service abzustimmen.
Spätestens am 01.10.2023 ist dem Auftraggeber eine detaillierte Aufstellung über die in den Liegenschaften vorhandene Grundausstattung an Containern vorzulegen. Für diese Übersicht hat der Auftragnehmer die Anlage 4 "Musterstatistik" zu verwenden. Diese wird dem Auftragnehmer nach Erteilung des Zuschlages zur Verfügung gestellt.
Teststellung:
Der Auftraggeber behält sich vor Zuschlagserteilung eine verifizierende Teststellung der nach der Wirtschaftlichkeit zwei erstplatzierten Bietern von angebotenen Containertypen vor, um die geforderten Eigenschaften zu überprüfen. Dem Testcontainer ist jeweils ein Datenblatt sowie eine Erklärung beizufügen, die bestätigen, dass die geforderten Eigenschaften, insbesondere in Bezug auf die Sicherheitsvorkehrungen, erfüllt sind. Die Teststellung erfolgt sequenziell,
d.h., zunächst mit den Containertypen des Erstplatzierten, danach ggf. mit den Containertypen des Zweitplatzierten.
Objektbesichtigung:
Die losbezogenen Anlagen enthalten in der Regel keine Aussagen zu den örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Besonderheiten bei Aufzügen. Es wird dem Bieter grundsätzlich empfohlen, vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sich durch eine Ortsbesichtigung über die örtlichen Gegebenheiten bei den Dienststellen zu informieren, die sich in den Losgebieten befinden.
Der Bieter bestätigt mit seiner Unterschrift im Angebotsschreiben (Vordruck D.0), dass er die Empfehlung einer Ortsbesichtigung zur Kenntnis genommen hat.
Technische und organisatorische Maßnahmen und deren Kontrolle:
Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftrag-geber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Die Vertragsparteien vereinbaren die in der Anlage 3 zu dieser Leistungsbeschreibung niedergelegten konkreten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Die Anlage 3 ist Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.
Nähere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.
Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Regionaldirektion (RD) Baden-Württemberg
Los 6: Bezirk Regionaldirektion Baden-Württemberg
Gegenstand der zu erbringenden Dienstleistung ist die ordnungsgemäße Übernahme, die rückinformationssichere Vernichtung sowie die datenschutzgerechte Entsorgung von datenschutzwürdigem Datenmaterial gemäß DIN 66399-1 und -2 sowie DIN SPEC 66399-3 (DIN 66399 Büro und Datentechnik - Vernichtung von Datenträgern in der jeweils geltenden Fassung) für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie der betreuten gemeinsamen Einrichtungen (gE). Anforderungen zum Datenschutz und zur Geheimhaltung bei der Datenvernichtung sind ergänzend auch in der Anlage 3 "Datenschutz - Technische und organisatorische Maßnahmen" dargestellt.
Datenmaterial im Sinne von Papier sind Schriftgut (z.B. Aktenmaterial lose, auch geklammert, geheftet, in Heftern und Aktenordnern einschl. Metallhebelmechaniken) sowie sonstige Papierabfälle mit jeweils üblichen Kunststoffanteilen.
Die Leistung wird in 11 regionalen Losen vergeben.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und umfasst eine Vorlaufzeit für den Auftragnehmer (insbesondere für die Beschaffung/Bereitstellung der Container). Die anschließende Leistungserbringung beginnt am 01.02.2023 und endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Hinweis:
Die in Anlage 1 "Leistungsumfang/Containerbedarf/Ansprechpartner" und im Leistungsverzeichnis angegebenen durchschnittlichen Erfahrungswerte sind Orientierungswerte. Sie stellen jedoch keine qualifizierte Schätzung, sondern vielmehr die Grundlage für eine Zukunftsprognose der zu erbringenden Dienstleistung dar. Sie dienen dem Bieter als Kalkulationsbasis für die Angebotserstellung sowie dem Auftraggeber als einheitliche Wertungsgrundlage.
Die Abnahme der aktuell dargestellten Mengen (sowohl Art/Anzahl der Container als auch der Füllmengen sowie Anzahl der Abholungen/Austausche) seitens des Auftraggebers kann nicht garantiert werden, eine Abnahmeverpflichtung ist damit also nicht verbunden.
Für hinzukommende Dienststellen und Container gelten die vereinbarten Preise und Vertragsbestimmungen entsprechend.
Container-Grundausstattung:
Vom Auftragnehmer ist zum 01.02.2023 die in den Liegenschaften erforderliche Grundausstattung an Containern bereitzustellen. Diese Grundausstattung ist mit dem/der jeweils benannten Ansprechpartner/in des Internen Service abzustimmen.
Spätestens am 01.10.2023 ist dem Auftraggeber eine detaillierte Aufstellung über die in den Liegenschaften vorhandene Grundausstattung an Containern vorzulegen. Für diese Übersicht hat der Auftragnehmer die Anlage 4 "Musterstatistik" zu verwenden. Diese wird dem Auftragnehmer nach Erteilung des Zuschlages zur Verfügung gestellt.
Teststellung:
Der Auftraggeber behält sich vor Zuschlagserteilung eine verifizierende Teststellung der nach der Wirtschaftlichkeit zwei erstplatzierten Bietern von angebotenen Containertypen vor, um die geforderten Eigenschaften zu überprüfen. Dem Testcontainer ist jeweils ein Datenblatt sowie eine Erklärung beizufügen, die bestätigen, dass die geforderten Eigenschaften, insbesondere in Bezug auf die Sicherheitsvorkehrungen, erfüllt sind. Die Teststellung erfolgt sequenziell,
d.h., zunächst mit den Containertypen des Erstplatzierten, danach ggf. mit den Containertypen des Zweitplatzierten.
Objektbesichtigung:
Die losbezogenen Anlagen enthalten in der Regel keine Aussagen zu den örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Besonderheiten bei Aufzügen. Es wird dem Bieter grundsätzlich empfohlen, vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sich durch eine Ortsbesichtigung über die örtlichen Gegebenheiten bei den Dienststellen zu informieren, die sich in den Losgebieten befinden.
Der Bieter bestätigt mit seiner Unterschrift im Angebotsschreiben (Vordruck D.0), dass er die Empfehlung einer Ortsbesichtigung zur Kenntnis genommen hat.
Technische und organisatorische Maßnahmen und deren Kontrolle:
Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftrag-geber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Die Vertragsparteien vereinbaren die in der Anlage 3 zu dieser Leistungsbeschreibung niedergelegten konkreten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Die Anlage 3 ist Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.
Nähere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.
Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Regionaldirektion (RD) Berlin-Brandenburg
Los 7: Bezirk Regionaldirektion Berlin-Brandenburg
Gegenstand der zu erbringenden Dienstleistung ist die ordnungsgemäße Übernahme, die rückinformationssichere Vernichtung sowie die datenschutzgerechte Entsorgung von datenschutzwürdigem Datenmaterial gemäß DIN 66399-1 und -2 sowie DIN SPEC 66399-3 (DIN 66399 Büro und Datentechnik - Vernichtung von Datenträgern in der jeweils geltenden Fassung) für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie der betreuten gemeinsamen Einrichtungen (gE). Anforderungen zum Datenschutz und zur Geheimhaltung bei der Datenvernichtung sind ergänzend auch in der Anlage 3 "Datenschutz - Technische und organisatorische Maßnahmen" dargestellt.
Datenmaterial im Sinne von Papier sind Schriftgut (z.B. Aktenmaterial lose, auch geklammert, geheftet, in Heftern und Aktenordnern einschl. Metallhebelmechaniken) sowie sonstige Papierabfälle mit jeweils üblichen Kunststoffanteilen.
Die Leistung wird in 11 regionalen Losen vergeben.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und umfasst eine Vorlaufzeit für den Auftragnehmer (insbesondere für die Beschaffung/Bereitstellung der Container). Die anschließende Leistungserbringung beginnt am 01.02.2023 und endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Hinweis:
Die in Anlage 1 "Leistungsumfang/Containerbedarf/Ansprechpartner" und im Leistungsverzeichnis angegebenen durchschnittlichen Erfahrungswerte sind Orientierungswerte. Sie stellen jedoch keine qualifizierte Schätzung, sondern vielmehr die Grundlage für eine Zukunftsprognose der zu erbringenden Dienstleistung dar. Sie dienen dem Bieter als Kalkulationsbasis für die Angebotserstellung sowie dem Auftraggeber als einheitliche Wertungsgrundlage.
Die Abnahme der aktuell dargestellten Mengen (sowohl Art/Anzahl der Container als auch der Füllmengen sowie Anzahl der Abholungen/Austausche) seitens des Auftraggebers kann nicht garantiert werden, eine Abnahmeverpflichtung ist damit also nicht verbunden.
Für hinzukommende Dienststellen und Container gelten die vereinbarten Preise und Vertragsbestimmungen entsprechend.
Container-Grundausstattung:
Vom Auftragnehmer ist zum 01.02.2023 die in den Liegenschaften erforderliche Grundausstattung an Containern bereitzustellen. Diese Grundausstattung ist mit dem/der jeweils benannten Ansprechpartner/in des Internen Service abzustimmen.
Spätestens am 01.10.2023 ist dem Auftraggeber eine detaillierte Aufstellung über die in den Liegenschaften vorhandene Grundausstattung an Containern vorzulegen. Für diese Übersicht hat der Auftragnehmer die Anlage 4 "Musterstatistik" zu verwenden. Diese wird dem Auftragnehmer nach Erteilung des Zuschlages zur Verfügung gestellt.
Teststellung:
Der Auftraggeber behält sich vor Zuschlagserteilung eine verifizierende Teststellung der nach der Wirtschaftlichkeit zwei erstplatzierten Bietern von angebotenen Containertypen vor, um die geforderten Eigenschaften zu überprüfen. Dem Testcontainer ist jeweils ein Datenblatt sowie eine Erklärung beizufügen, die bestätigen, dass die geforderten Eigenschaften, insbesondere in Bezug auf die Sicherheitsvorkehrungen, erfüllt sind. Die Teststellung erfolgt sequenziell,
d.h., zunächst mit den Containertypen des Erstplatzierten, danach ggf. mit den Containertypen des Zweitplatzierten.
Objektbesichtigung:
Die losbezogenen Anlagen enthalten in der Regel keine Aussagen zu den örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Besonderheiten bei Aufzügen. Es wird dem Bieter grundsätzlich empfohlen, vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sich durch eine Ortsbesichtigung über die örtlichen Gegebenheiten bei den Dienststellen zu informieren, die sich in den Losgebieten befinden.
Der Bieter bestätigt mit seiner Unterschrift im Angebotsschreiben (Vordruck D.0), dass er die Empfehlung einer Ortsbesichtigung zur Kenntnis genommen hat.
Technische und organisatorische Maßnahmen und deren Kontrolle:
Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftrag-geber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Die Vertragsparteien vereinbaren die in der Anlage 3 zu dieser Leistungsbeschreibung niedergelegten konkreten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Die Anlage 3 ist Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.
Nähere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.
Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Regionaldirektion (RD) Sachsen-Anhalt-Thüringen
Los 8: Bezirk Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen
Gegenstand der zu erbringenden Dienstleistung ist die ordnungsgemäße Übernahme, die rückinformationssichere Vernichtung sowie die datenschutzgerechte Entsorgung von datenschutzwürdigem Datenmaterial gemäß DIN 66399-1 und -2 sowie DIN SPEC 66399-3 (DIN 66399 Büro und Datentechnik - Vernichtung von Datenträgern in der jeweils geltenden Fassung) für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie der betreuten gemeinsamen Einrichtungen (gE). Anforderungen zum Datenschutz und zur Geheimhaltung bei der Datenvernichtung sind ergänzend auch in der Anlage 3 "Datenschutz - Technische und organisatorische Maßnahmen" dargestellt.
Datenmaterial im Sinne von Papier sind Schriftgut (z.B. Aktenmaterial lose, auch geklammert, geheftet, in Heftern und Aktenordnern einschl. Metallhebelmechaniken) sowie sonstige Papierabfälle mit jeweils üblichen Kunststoffanteilen.
Die Leistung wird in 11 regionalen Losen vergeben.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und umfasst eine Vorlaufzeit für den Auftragnehmer (insbesondere für die Beschaffung/Bereitstellung der Container). Die anschließende Leistungserbringung beginnt am 01.02.2023 und endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Hinweis:
Die in Anlage 1 "Leistungsumfang/Containerbedarf/Ansprechpartner" und im Leistungsverzeichnis angegebenen durchschnittlichen Erfahrungswerte sind Orientierungswerte. Sie stellen jedoch keine qualifizierte Schätzung, sondern vielmehr die Grundlage für eine Zukunftsprognose der zu erbringenden Dienstleistung dar. Sie dienen dem Bieter als Kalkulationsbasis für die Angebotserstellung sowie dem Auftraggeber als einheitliche Wertungsgrundlage.
Die Abnahme der aktuell dargestellten Mengen (sowohl Art/Anzahl der Container als auch der Füllmengen sowie Anzahl der Abholungen/Austausche) seitens des Auftraggebers kann nicht garantiert werden, eine Abnahmeverpflichtung ist damit also nicht verbunden.
Für hinzukommende Dienststellen und Container gelten die vereinbarten Preise und Vertragsbestimmungen entsprechend.
Container-Grundausstattung:
Vom Auftragnehmer ist zum 01.02.2023 die in den Liegenschaften erforderliche Grundausstattung an Containern bereitzustellen. Diese Grundausstattung ist mit dem/der jeweils benannten Ansprechpartner/in des Internen Service abzustimmen.
Spätestens am 01.10.2023 ist dem Auftraggeber eine detaillierte Aufstellung über die in den Liegenschaften vorhandene Grundausstattung an Containern vorzulegen. Für diese Übersicht hat der Auftragnehmer die Anlage 4 "Musterstatistik" zu verwenden. Diese wird dem Auftragnehmer nach Erteilung des Zuschlages zur Verfügung gestellt.
Teststellung:
Der Auftraggeber behält sich vor Zuschlagserteilung eine verifizierende Teststellung der nach der Wirtschaftlichkeit zwei erstplatzierten Bietern von angebotenen Containertypen vor, um die geforderten Eigenschaften zu überprüfen. Dem Testcontainer ist jeweils ein Datenblatt sowie eine Erklärung beizufügen, die bestätigen, dass die geforderten Eigenschaften, insbesondere in Bezug auf die Sicherheitsvorkehrungen, erfüllt sind. Die Teststellung erfolgt sequenziell,
d.h., zunächst mit den Containertypen des Erstplatzierten, danach ggf. mit den Containertypen des Zweitplatzierten.
Objektbesichtigung:
Die losbezogenen Anlagen enthalten in der Regel keine Aussagen zu den örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Besonderheiten bei Aufzügen. Es wird dem Bieter grundsätzlich empfohlen, vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sich durch eine Ortsbesichtigung über die örtlichen Gegebenheiten bei den Dienststellen zu informieren, die sich in den Losgebieten befinden.
Der Bieter bestätigt mit seiner Unterschrift im Angebotsschreiben (Vordruck D.0), dass er die Empfehlung einer Ortsbesichtigung zur Kenntnis genommen hat.
Technische und organisatorische Maßnahmen und deren Kontrolle:
Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftrag-geber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Die Vertragsparteien vereinbaren die in der Anlage 3 zu dieser Leistungsbeschreibung niedergelegten konkreten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Die Anlage 3 ist Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.
Nähere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.
Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Regionaldirektion (RD) Sachsen
Los 9: Bezirk Regionaldirektion Sachsen
Gegenstand der zu erbringenden Dienstleistung ist die ordnungsgemäße Übernahme, die rückinformationssichere Vernichtung sowie die datenschutzgerechte Entsorgung von datenschutzwürdigem Datenmaterial gemäß DIN 66399-1 und -2 sowie DIN SPEC 66399-3 (DIN 66399 Büro und Datentechnik - Vernichtung von Datenträgern in der jeweils geltenden Fassung) für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie der betreuten gemeinsamen Einrichtungen (gE). Anforderungen zum Datenschutz und zur Geheimhaltung bei der Datenvernichtung sind ergänzend auch in der Anlage 3 "Datenschutz - Technische und organisatorische Maßnahmen" dargestellt.
Datenmaterial im Sinne von Papier sind Schriftgut (z.B. Aktenmaterial lose, auch geklammert, geheftet, in Heftern und Aktenordnern einschl. Metallhebelmechaniken) sowie sonstige Papierabfälle mit jeweils üblichen Kunststoffanteilen.
Die Leistung wird in 11 regionalen Losen vergeben.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und umfasst eine Vorlaufzeit für den Auftragnehmer (insbesondere für die Beschaffung/Bereitstellung der Container). Die anschließende Leistungserbringung beginnt am 01.02.2023 und endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Hinweis:
Die in Anlage 1 "Leistungsumfang/Containerbedarf/Ansprechpartner" und im Leistungsverzeichnis angegebenen durchschnittlichen Erfahrungswerte sind Orientierungswerte. Sie stellen jedoch keine qualifizierte Schätzung, sondern vielmehr die Grundlage für eine Zukunftsprognose der zu erbringenden Dienstleistung dar. Sie dienen dem Bieter als Kalkulationsbasis für die Angebotserstellung sowie dem Auftraggeber als einheitliche Wertungsgrundlage.
Die Abnahme der aktuell dargestellten Mengen (sowohl Art/Anzahl der Container als auch der Füllmengen sowie Anzahl der Abholungen/Austausche) seitens des Auftraggebers kann nicht garantiert werden, eine Abnahmeverpflichtung ist damit also nicht verbunden.
Für hinzukommende Dienststellen und Container gelten die vereinbarten Preise und Vertragsbestimmungen entsprechend.
Container-Grundausstattung:
Vom Auftragnehmer ist zum 01.02.2023 die in den Liegenschaften erforderliche Grundausstattung an Containern bereitzustellen. Diese Grundausstattung ist mit dem/der jeweils benannten Ansprechpartner/in des Internen Service abzustimmen.
Spätestens am 01.10.2023 ist dem Auftraggeber eine detaillierte Aufstellung über die in den Liegenschaften vorhandene Grundausstattung an Containern vorzulegen. Für diese Übersicht hat der Auftragnehmer die Anlage 4 "Musterstatistik" zu verwenden. Diese wird dem Auftragnehmer nach Erteilung des Zuschlages zur Verfügung gestellt.
Teststellung:
Der Auftraggeber behält sich vor Zuschlagserteilung eine verifizierende Teststellung der nach der Wirtschaftlichkeit zwei erstplatzierten Bietern von angebotenen Containertypen vor, um die geforderten Eigenschaften zu überprüfen. Dem Testcontainer ist jeweils ein Datenblatt sowie eine Erklärung beizufügen, die bestätigen, dass die geforderten Eigenschaften, insbesondere in Bezug auf die Sicherheitsvorkehrungen, erfüllt sind. Die Teststellung erfolgt sequenziell,
d.h., zunächst mit den Containertypen des Erstplatzierten, danach ggf. mit den Containertypen des Zweitplatzierten.
Objektbesichtigung:
Die losbezogenen Anlagen enthalten in der Regel keine Aussagen zu den örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Besonderheiten bei Aufzügen. Es wird dem Bieter grundsätzlich empfohlen, vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sich durch eine Ortsbesichtigung über die örtlichen Gegebenheiten bei den Dienststellen zu informieren, die sich in den Losgebieten befinden.
Der Bieter bestätigt mit seiner Unterschrift im Angebotsschreiben (Vordruck D.0), dass er die Empfehlung einer Ortsbesichtigung zur Kenntnis genommen hat.
Technische und organisatorische Maßnahmen und deren Kontrolle:
Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftrag-geber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Die Vertragsparteien vereinbaren die in der Anlage 3 zu dieser Leistungsbeschreibung niedergelegten konkreten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Die Anlage 3 ist Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.
Nähere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.
Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Regionaldirektion (RD) Bayern
Los 10: Bezirk Regionaldirektion Bayern
Gegenstand der zu erbringenden Dienstleistung ist die ordnungsgemäße Übernahme, die rückinformationssichere Vernichtung sowie die datenschutzgerechte Entsorgung von datenschutzwürdigem Datenmaterial gemäß DIN 66399-1 und -2 sowie DIN SPEC 66399-3 (DIN 66399 Büro und Datentechnik - Vernichtung von Datenträgern in der jeweils geltenden Fassung) für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie der betreuten gemeinsamen Einrichtungen (gE). Anforderungen zum Datenschutz und zur Geheimhaltung bei der Datenvernichtung sind ergänzend auch in der Anlage 3 "Datenschutz - Technische und organisatorische Maßnahmen" dargestellt.
Datenmaterial im Sinne von Papier sind Schriftgut (z.B. Aktenmaterial lose, auch geklammert, geheftet, in Heftern und Aktenordnern einschl. Metallhebelmechaniken) sowie sonstige Papierabfälle mit jeweils üblichen Kunststoffanteilen.
Die Leistung wird in 11 regionalen Losen vergeben.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und umfasst eine Vorlaufzeit für den Auftragnehmer (insbesondere für die Beschaffung/Bereitstellung der Container). Die anschließende Leistungserbringung beginnt am 01.02.2023 und endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Hinweis:
Die in Anlage 1 "Leistungsumfang/Containerbedarf/Ansprechpartner" und im Leistungsverzeichnis angegebenen durchschnittlichen Erfahrungswerte sind Orientierungswerte. Sie stellen jedoch keine qualifizierte Schätzung, sondern vielmehr die Grundlage für eine Zukunftsprognose der zu erbringenden Dienstleistung dar. Sie dienen dem Bieter als Kalkulationsbasis für die Angebotserstellung sowie dem Auftraggeber als einheitliche Wertungsgrundlage.
Die Abnahme der aktuell dargestellten Mengen (sowohl Art/Anzahl der Container als auch der Füllmengen sowie Anzahl der Abholungen/Austausche) seitens des Auftraggebers kann nicht garantiert werden, eine Abnahmeverpflichtung ist damit also nicht verbunden.
Für hinzukommende Dienststellen und Container gelten die vereinbarten Preise und Vertragsbestimmungen entsprechend.
Container-Grundausstattung:
Vom Auftragnehmer ist zum 01.02.2023 die in den Liegenschaften erforderliche Grundausstattung an Containern bereitzustellen. Diese Grundausstattung ist mit dem/der jeweils benannten Ansprechpartner/in des Internen Service abzustimmen.
Spätestens am 01.10.2023 ist dem Auftraggeber eine detaillierte Aufstellung über die in den Liegenschaften vorhandene Grundausstattung an Containern vorzulegen. Für diese Übersicht hat der Auftragnehmer die Anlage 4 "Musterstatistik" zu verwenden. Diese wird dem Auftragnehmer nach Erteilung des Zuschlages zur Verfügung gestellt.
Teststellung:
Der Auftraggeber behält sich vor Zuschlagserteilung eine verifizierende Teststellung der nach der Wirtschaftlichkeit zwei erstplatzierten Bietern von angebotenen Containertypen vor, um die geforderten Eigenschaften zu überprüfen. Dem Testcontainer ist jeweils ein Datenblatt sowie eine Erklärung beizufügen, die bestätigen, dass die geforderten Eigenschaften, insbesondere in Bezug auf die Sicherheitsvorkehrungen, erfüllt sind. Die Teststellung erfolgt sequenziell,
d.h., zunächst mit den Containertypen des Erstplatzierten, danach ggf. mit den Containertypen des Zweitplatzierten.
Objektbesichtigung:
Die losbezogenen Anlagen enthalten in der Regel keine Aussagen zu den örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Besonderheiten bei Aufzügen. Es wird dem Bieter grundsätzlich empfohlen, vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sich durch eine Ortsbesichtigung über die örtlichen Gegebenheiten bei den Dienststellen zu informieren, die sich in den Losgebieten befinden.
Der Bieter bestätigt mit seiner Unterschrift im Angebotsschreiben (Vordruck D.0), dass er die Empfehlung einer Ortsbesichtigung zur Kenntnis genommen hat.
Technische und organisatorische Maßnahmen und deren Kontrolle:
Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftrag-geber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Die Vertragsparteien vereinbaren die in der Anlage 3 zu dieser Leistungsbeschreibung niedergelegten konkreten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Die Anlage 3 ist Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.
Nähere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.
Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Verwaltungszentrum (VZ) Nürnberg
Los 11: Verwaltungszentrum in Nürnberg
Gegenstand der zu erbringenden Dienstleistung ist die ordnungsgemäße Übernahme, die rückinformationssichere Vernichtung sowie die datenschutzgerechte Entsorgung von datenschutzwürdigem Datenmaterial gemäß DIN 66399-1 und -2 sowie DIN SPEC 66399-3 (DIN 66399 Büro und Datentechnik - Vernichtung von Datenträgern in der jeweils geltenden Fassung) für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie der betreuten gemeinsamen Einrichtungen (gE). Anforderungen zum Datenschutz und zur Geheimhaltung bei der Datenvernichtung sind ergänzend auch in der Anlage 3 "Datenschutz - Technische und organisatorische Maßnahmen" dargestellt.
Datenmaterial im Sinne von Papier sind Schriftgut (z.B. Aktenmaterial lose, auch geklammert, geheftet, in Heftern und Aktenordnern einschl. Metallhebelmechaniken) sowie sonstige Papierabfälle mit jeweils üblichen Kunststoffanteilen.
Die Leistung wird in 11 regionalen Losen vergeben.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und umfasst eine Vorlaufzeit für den Auftragnehmer (insbesondere für die Beschaffung/Bereitstellung der Container). Die anschließende Leistungserbringung beginnt am 01.02.2023 und endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Hinweis:
Die in Anlage 1 "Leistungsumfang/Containerbedarf/Ansprechpartner" und im Leistungsverzeichnis angegebenen durchschnittlichen Erfahrungswerte sind Orientierungswerte. Sie stellen jedoch keine qualifizierte Schätzung, sondern vielmehr die Grundlage für eine Zukunftsprognose der zu erbringenden Dienstleistung dar. Sie dienen dem Bieter als Kalkulationsbasis für die Angebotserstellung sowie dem Auftraggeber als einheitliche Wertungsgrundlage.
Die Abnahme der aktuell dargestellten Mengen (sowohl Art/Anzahl der Container als auch der Füllmengen sowie Anzahl der Abholungen/Austausche) seitens des Auftraggebers kann nicht garantiert werden, eine Abnahmeverpflichtung ist damit also nicht verbunden.
Für hinzukommende Dienststellen und Container gelten die vereinbarten Preise und Vertragsbestimmungen entsprechend.
Container-Grundausstattung:
Vom Auftragnehmer ist zum 01.02.2023 die in den Liegenschaften erforderliche Grundausstattung an Containern bereitzustellen. Diese Grundausstattung ist mit dem/der jeweils benannten Ansprechpartner/in des Internen Service abzustimmen.
Spätestens am 01.10.2023 ist dem Auftraggeber eine detaillierte Aufstellung über die in den Liegenschaften vorhandene Grundausstattung an Containern vorzulegen. Für diese Übersicht hat der Auftragnehmer die Anlage 4 "Musterstatistik" zu verwenden. Diese wird dem Auftragnehmer nach Erteilung des Zuschlages zur Verfügung gestellt.
Teststellung:
Der Auftraggeber behält sich vor Zuschlagserteilung eine verifizierende Teststellung der nach der Wirtschaftlichkeit zwei erstplatzierten Bietern von angebotenen Containertypen vor, um die geforderten Eigenschaften zu überprüfen. Dem Testcontainer ist jeweils ein Datenblatt sowie eine Erklärung beizufügen, die bestätigen, dass die geforderten Eigenschaften, insbesondere in Bezug auf die Sicherheitsvorkehrungen, erfüllt sind. Die Teststellung erfolgt sequenziell,
d.h., zunächst mit den Containertypen des Erstplatzierten, danach ggf. mit den Containertypen des Zweitplatzierten.
Objektbesichtigung:
Die losbezogenen Anlagen enthalten in der Regel keine Aussagen zu den örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Besonderheiten bei Aufzügen. Es wird dem Bieter grundsätzlich empfohlen, vor Erstellung und Abgabe des Angebotes sich durch eine Ortsbesichtigung über die örtlichen Gegebenheiten bei den Dienststellen zu informieren, die sich in den Losgebieten befinden.
Der Bieter bestätigt mit seiner Unterschrift im Angebotsschreiben (Vordruck D.0), dass er die Empfehlung einer Ortsbesichtigung zur Kenntnis genommen hat.
Technische und organisatorische Maßnahmen und deren Kontrolle:
Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben. Bei Akzeptanz durch den Auftrag-geber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags. Die Vertragsparteien vereinbaren die in der Anlage 3 zu dieser Leistungsbeschreibung niedergelegten konkreten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Die Anlage 3 ist Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung. Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser einvernehmlich umzusetzen.
Nähere Informationen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.
Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes; nachgewiesen durch Eigenerklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Vordruck D.3)
Mindeststandard: Das Unternehmen des Bieters ist ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und wird für die Dauer des Vertragsverhältnisses das Zertifikat jeweils rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit neu erlangen.
entfällt
- Vorhandensein ausreichender Berufserfahrung; nachgewiesen durch Vorlage einer
geeigneten Referenz in Form einer Eigenerklärung zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit (Vordruck D.5) und Eigenerklärung und Nachweis zur Eignung
mittels Referenz (Vordruck D.9);
- Leistungsgegenstand der Referenz: Entsorgung datenschutzwürdigen Schriftguts
auf Papier
- Leistungszeitraum der Referenz: Mindestens 1 Jahr innerhalb der letzten 3 Jahre
vor dem Tag der Angebotsaufforderung.
Erklärung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Vordruck C.1)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zudem sind mit dem Angebot folgende Vordrucke einzureichen:
- Erklärungen zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7)
- Erklärungen zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8)
- Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]11
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de