Gemeinde Mühlhausen - Dreifachturnhalle/Schulsanierung (Elektroplaner) Referenznummer der Bekanntmachung: 016/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92360
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.muehlhausen-sulz.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Mühlhausen - Dreifachturnhalle/Schulsanierung (Elektroplaner)
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Errichtung einer Zwei- oder Dreifach-Turnhalle als Mehrzweckhalle sowie
den Umbau der Grund- und Mittelschule Mühlhausen. Das Schulgebäude soll saniert werden. Im Bereich der
kleinen Turnhalle soll ein Anbau für die Ganztagesbetreuung der Schüler errichtet werden.
Grund- und Mittelschule Mühlhausen Espanstraße 1 92360 Mühlhausen
Beschafft werden die Elektroplanungsleistungen.
Umfang: Leistungsphasen LPH 1-9 des § 55 HOAI
Technische Ausrüstung, u.a.:
-Starkstromanlagen
-Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
-Förderanlagen, soweit erforderlich
-nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen, soweit erforderlich und nicht Medizintechnik
Im Teilnahmewettbewerb erfolgt die Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer anhand von Referenzen.
Referenzen sind nur wertbar, wenn der Abschluss des Planervertrages ab dem 01.01.2010 oder später erfolgt
ist.
Die Referenzen werden jeweils nach folgenden Kriterien bewertet:
-Neubau oder Umbau
-Referenzprojekt in vergleichbarer Größenordnung (anrechenbare Kosten für Elektroplanung) in Euro netto
-Erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI 2013
-Vergleichbare Nutzfläche
-Neubau oder Umbau im laufenden Betrieb
-Referenzschreiben mit Aussagen zu Qualität, Zuverlässigkeit, Kosten und Terminen
Sofern mehrere Bewerber die Kriterien in gleichem Maße erfüllen, entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben zum Bewerber und zu Bewerbergemeinschaften mit Organigramm mit dem vorgesehenen Personal vom Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft/Unternehmen, deren Kapazitäten sich die vorstehenden bedienen möchten;
- Es sind Angaben zum beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern zu machen;
- Soweit sich der Bewerber Kapazitäten Dritter gem. § 36 Abs. 1 i.V.m. § 47 VgV bedient (Eignungsleihe), ist eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen.
Alle übrigen Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.1.1-3 sind bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt zu machen bzw. zu führen.
- Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 6 Monate zum Einreichungstermin) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer, Mindest-Deckungssumme für Personenschäden und für sonstige Schäden 1 Mio. EUR
Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht: Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall auf eigene Kosten die Deckungssumme auf die vorgegebenen Beträge erhöht wird. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung muss vor Zuschlagserteilung zwingend vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss sich der Versicherungsschutz in voller Höhe auf alle Mitglieder erstrecken. Der
Nachweis zur Haftpflichtversicherung ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied in voller Höhe getrennt zu führen,
- Erklärung über den Netto-Honorarumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
für die entsprechende Dienstleistung sowie Gesamthonorarumsatz des Bewerbers (netto).
- Erklärung für die abgefragten Dienstleistungen, dass diese Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen (§ 73 Abs. 3 VgV).
- Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach GWB: Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegen oder diese nach § 125 GWB (Selbstreinigung) oder § 126 GWB (Zeitablauf) nicht mehr relevant sind
Alle übrigen Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.1.1-3 sind bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt zu machen bzw. zu führen.
jeweils mind 0,5 Mio. EUR p.a.
Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung (§ 46 Abs. 1 VgV)
- Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Berufsbezeichnung.
Es wird zugelassen, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" (m/w) zu tragen. Bewerber (m/w) mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne
benennen.
- Aktueller Auszug der Eintragung des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in das Berufs-
oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate zum Einreichungstermin)
- Qualifikation des Gesamtprojektleiters.
Angaben zum Gesamtprojektleiter.
Ausbildungsnachweis des Gesamtprojektleiters (Eintragung im Berufsregister oder Studiennachweis und
zusätzlich Nachweis von mind. 5 Jahren Berufserfahrung).
- Die Bewerber müssen ihre Erfahrung mit den jeweiligen Planungsleistungen durch bis zu 3 Referenzen
vergleichbarer Projekte nachweisen - Einzelheiten dazu in II.2.9) zum jeweiligen Los.
Alle übrigen Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.1.1-3 sind bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt zu machen bzw. zu führen.
Gesamtprojektleiter muss mind. 5 Jahre Berufserfahrung nachweisen können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLVRTA1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über
das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.
Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die
aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen
die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei
der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte
Vergabekammer.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags
gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen
werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10
Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
inweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die
abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf
Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.