22 E 096 - Kinderhaus Kleinfeld-Heuweg; Objekt- und Freiraumplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 22 E 096
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
22 E 096 - Kinderhaus Kleinfeld-Heuweg; Objekt- und Freiraumplanung
Objekt- und Freiraumplanung für den Neubau eines 4-gruppigen Kinderhortes, mit angegliedertem Kindergarten bestehend aus 3 Kindergartengruppen und 2 Kinderkrippengruppen.
Auf dem Grundstück befindliche Gebäude werden 2023 abgebrochen. Der Gebäudeabbruch ist nicht Teil der ausgeschriebenen Planungsleistungen dieses Verfahrens.
Neben dem Neubau, sind auf dem Grundstück die Freiflächen für die jeweiligen Bereiche Hort und Kindergarten, alle nötigen Stellplätze, sowie zwei Wendehämmer unter zu bringen.
Für eine mögliche Entwicklung soll eine zukünftige Straßenverbindung optional erhalten bleiben, und flächenmäßig in den Planungen berücksichtigt werden.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung gem. § 33 ff HOAI 2021 und Freianlagenplanung gem. § 39 ff HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 9.
Die beiden Leistungen werden aufgrund der hohen planerischen Anforderungen gemeinsam vergeben, die Beauftragung erfolgt im Anschluss an das Verfahren mittels zweier unabhängiger Aufträge, getrennt für Objekt- und Freiraumplanung.
Neben den Grundleistungen werden auch besondere Leistungen vergeben. Der Umfang dieser ist den
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Leistungen werden im Stufenvertrag mit verbindlicher Festlegungen der Leistungserweiterung vergeben.
Das Auswahlverfahren erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen dargestellten Eignungskriterien,
Einreichung der Referenzen R 1 bis R 13, siehe Bekanntmachung III. 1.3. technische und berufliche
Leistungsfähigkeit.
Sollte durch Punktgleichheit nicht eindeutig entschieden werden können, welche Büros eingeladen werden, entscheidet zwischen den Büros, die bis Platz fünf nicht eindeutig zu separieren sind und von diesen Kandidaten die niedrigste Punktzahl haben, das Losverfahren.
stufenweise Beauftragung gemäß der entsprechenden Verträge
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss gegeben sein, § 44 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit dem Angebot der Bewerberbogen oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Weitere Eignungsanforderungen siehe unter den Punkten III.1.2), III.1.3), III.2.1) und III.2.3).
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Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und ein bevollmächtigter Vertreter (= Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens) zu benennen sind und die von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (Formblatt L234 bzw. III.9).
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss einen eigenen Bewerberbogen abgeben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. bei der Zusammensetzung einer BG sofort anzuzeigen.
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Bei Nachunternehmerleistungen (§ 36 VgV) ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (Formblatt L235 bzw. III.7).
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Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter selbst nicht geeignet ist, liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor, § 47 VgV.
In diesem Fall sind die Namen der Unternehmen und die Leistungen/Kapazitäten, die von diesen Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Formblatt L235 bzw. III.7).
Außerdem sind mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L236 bzw. III.8) und deren gesondert ausgefüllter Bewerberbogen abzugeben.
Auf Verlangen sind auch hier die entsprechenden Nachweise speziell für die in Anspruch genommene Eignung vorzulegen.
Zwingende Anforderungen (Objektplanung)
Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe, von mindestens 3 Mio. Euro für Personenschäden und über 1 Mio. Euro für Sachschäden, durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung, bzw. Bestätigung der Erfüllung im Auftragsfall.
Zwingende Anforderungen (Freiraumplanung)
Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe, von mindestens 2 Mio. Euro für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] Euro für Sachschäden, (3 Mio. EUR und 1,5 Mio. EUR für den Teil der Verkehrsplanungsleistung) durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung, bzw. Bestätigung der Erfüllung im Auftragsfall.
Zwingende Anforderungen (Objektplanung)
Berufsqualifikation Architekt*in nach §122 (2) GWB in Verbindung mit §75 VgV.
Erklärung zur Anzahl der durchschnittlich beschäftigten technischen Mitarbeiter*innen in den letzten 3 Betriebsjahren (Technische Beschäftigte = Architekt/in, BA/ MA/ Dipl. Ing. Architektur, Hochbautechniker o. vgl.). Mindestanforderung 4 technische Beschäftigte inklusive Inhaberin bzw. Inhaber, da-von mind. eine/er als eingetragenes Mitglied einer Architektenkammer gem. Art. 61(2) BayBO.
Zwingende Anforderungen (Freiraumplanung)
• Berufsqualifikation Landschaftsarchitekt*in nach §122 (2) GWB in Verbindung mit §75 VgV.
Referenzen von Leistungsnachweisen (Objektplanung)
R 1: Nachweis über Architektenleistungen nach HOAI (wenigstens Leistungsphase 2-8) vergleichbarer Komplexität, HZ III und öffentlicher Nutzung, anhand von mindestens einer geeigneten Referenz, in den letzten sieben Jahren abgeschlossen, Auftragswert mindestens 2,5 Mio. Euro netto (Kostengruppe 300 und 400 DIN 276).
R 2: Nachweis über Architektenleistungen nach HOAI (wenigstens Leistungsphase 2-8) vergleichbarer Komplexität, HZ III, anhand von mindestens einer geeigneten Referenz, in den letzten sieben Jahren abgeschlossen, Auftragswert mindestens 2,0 Mio. Euro netto in (Kostengruppe 300 und 400 DIN 276).
R 3: Nachweis über Architektenleistungen nach HOAI (wenigstens Leistungsphase 2-8) vergleichbarer Komplexität HZ III anhand von mindestens einer geeigneten Referenz, in Holzbauweise in den letzten sieben Jahren abgeschlossen, Auftragswert mindestens 1,5 Mio. Euro netto (Kostengruppe 300 und 400 DIN 276).
Sollte es sich bei R 1 oder R 2 um einen Holzbau handeln, so kann die entsprechende Referenz 2-fach benannt werden.
R 4a: Nachweis der Entwurfsqualität eines bereits entworfenen Gebäu-des in Form eines entsprechenden Wettbewerbserfolges (Preis oder An-kauf), für einen Realisierungswettbewerb nach RPW oder gleichwertig, nicht älter als zehn Jahre.
R 4b: Zusatzbewertung, wenn gleichzeitig durch eine der Referenzen R 1-3 nachgewiesen
R 5a: Nachweis der Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern und öffentlichen Fördergebern (z.B. FAG), in vergleichbarer Größe wie R 1 - 3, nicht älter als sieben Jahre.
Zusatzbewertung, wenn gleichzeitig durch eine der Referenzen R 1 - 3 nachgewiesen.
Referenzen von Leistungsnachweisen (Freiraumplanung)
R 6: Realisiertes Freianlagenprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber aus dem Bereich Schulen / Tagesbetreuung von Kindern mit einer Größenordnung von mind. 250 Kindern oder mehr, mind. durchschnittlichen Planungsanforderungen (mind. HZ III) und den erbrachten Leistungsphasen 2-6 HOAI, nicht älter als sieben Jahre.
R 7: Teilnahme an einem VgV für Freianlagen oder Hochbau mit Freianlagen zum Thema Bildungseinrichtungen mit Planungsanforderungen mind. gem. HZ III, nicht älter als sieben Jahre.
R 8: Bauleitung für öffentlichen Auftraggeber. Erbringung der Leistungsphase 8 HOAI mit Erklärung zur örtlichen Präsenz bei einem beliebigen Freianlagenprojekt mit einer Größenordnung von mind. 3.000 m2, nicht älter als sieben Jahre.
R 9: Nachweis der Leistungsphase 7 und 8 HOAI entweder mit R 6 oder R 7 mit mind. HZ III.
Personenbezogene Referenzen (Objektplanung)
Zusätzlich wird die Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung (federführender Projektbearbeiter), sowie der vorgesehenen Bauleitung der Leistungsphase 6-8 bzw. 8 (je nach bürointerner Schnittstellenverteilung) bewertet. Die Anwesenheit der Projektleitung wird bei allen Projektterminen vorausgesetzt, die der Bauleitung bei allen Baustellenbesprechungen.
R 10a: Für das Projekt vorgesehener Projektleiter*in den Leistungsphasen 1-5 HOAI mit mindestens 7 Jahren Berufserfahrung, sowie Projektleitung in vergleichbarer Größe wie R 1-2
R 10b: Zusatzbewertung, wenn Berufserfahrung über 10 Jahre nachgewiesen
R 10c: Zusatzbewertung, wenn die Projektleitung auch in einer der Referenzen R 1-2 nachgewiesen wird
R 11a: Für das Projekt vorgesehener Bauleiter der Leistungsphasen 7-8 HOAI mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung, sowie Bauleitung in vergleichbarer Größe wie R 1-2
R 11b: Zusatzbewertung, wenn Berufserfahrung über 7 Jahre nachgewiesen
R 11c: Zusatzbewertung, wenn die Bauleitung auch in einer der Referenzen R 1-2 nachgewiesen wird
Personenbezogene Referenzen (Freiraumplanung)
Projektleitung (federführender Sachbearbeiter) mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung
R 13 Bauleitung (federführender Sachbearbeiter für LP 7) mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Bauleitung (Doppelung Projektleiter = Bauleiter möglich)
Berufsqualifikation Architekt*in, bzw. Landschaftsarchitekt*in nach §122 (2) GWB in Verbindung mit §75 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens inklusive der notwendigen Kommunikation und der Angebotsabgabe erfolgt AUSSCHLIESSLICH elektronisch über die Vergabeplattform https://my.vergabe.bayern.de.
Diese Vorgabe gilt somit auch für die nachfolgenden Punkte.
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Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
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Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese - wenn möglich - bis 7 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen.
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Wir empfehlen den Bewerbern sich frühzeitig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
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Wir behalten uns vor die Auftragsverhandlung in rein digitaler Form durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]