Ludwigsstadt, Angebotsphase Generalsanierung Freibad Referenznummer der Bekanntmachung: 03SJK0461-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsstadt
NUTS-Code: DE24A Kronach
Postleitzahl: 96337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ludwigsstadt.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ludwigsstadt, Angebotsphase Generalsanierung Freibad
Objektplanung Gebäude, Ingenieurbauwerke und Freianlagen (Schwimmbecken und zugehörige Anlagen) sowie Fachplanung Technische Ausrüstung (Schwimmbadtechnik und technische Ausrüstung in zugehörigen Freianlagen) für die Generalsanierung des Freibades Ludwigsstadt
Stadt Ludwigsstadt Lauensteiner Str. 1 96337 Ludwigsstadt Adresse des Freibades: Kronacher Str. 35, 96337 Ludwigsstadt
Mit der notwendigen Generalsanierung soll der Schwimmbadstandort im Rahmen des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" (s. u.) langfristig attraktiver und wirtschaftlicher gestaltet werden. Die Stadt Ludwigsstadt plant dazu die Generalsanierung in den Bereichen Becken, Wasseraufbereitung/Schwimmbadtechnik, Funktionsgebäude sowie Freianlagen incl. barrierefreie Erschließung.
Die Stadt beabsichtigt die Vergabe der folgenden Planungsleistungen im Ergebnis der Verfahrens mit Erarbeitung/Präsentation von Lösungsansätzen (!) an eine Bietergemeinschaft oder einen Hauptauftragnehmer mit Nachauftragnehmern oder an einen Generalplaner etc.: Objektplanung für das Funktionsgebäude (Bademeister, Sanitär-/Umkleidebereich, Kiosk/Kasse, Lager, Technik), Objektplanung Schwimmbecken (Ing. bauwerk) und Freianlagen sowie Fachplanung Technische Ausrüstung (Schwimmbadtechnik und technische Ausrüstung in Freianlagen). Der Auftraggeber beauftragt zunächst die LP 1-4 und behält sich eine stufenweise Beauftragung weiterer einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Nach der vorliegenden Kostenschätzung des Auftraggebers belaufen sich die Gesamtkosten (KG 300-500) für die Maßnahme auf ca. 4,4 Mio. EUR (netto). Ziel der Stadt ist es, im Rahmen eine Bundesförderung (SJK) bauliche Maßnahmen incl. erforderliche Planungsleistungen etc. mit einem Kostenvolumen in Höhe von max. 3,5 Mio. EUR (zzgl. MwSt.) umzusetzen. Weitere Maßnahmen, die diese Kosten übersteigen, sollen - nach entsprechender Abgrenzung und Abstimmung - in eigene Bauabschnitte ausgegliedert und vorbehaltlich der Finanzierbarkeit unter Inanspruchnahme weiterer Fördermittel umgesetzt werden. Die weiterhin erforderlichen Planungsleistungen (Fachplanung Tragwerk, Fachplanung technische Ausrüstung) werden anschließend ergänzend durch die Stadt unterschwellig im Rahmen von Planerauswahlverfahren vergeben.
Grundlage der Beauftragung (Rahmenvertrag) sind die KVM-Vertragsmuster. Nach Beauftragung ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen. Ziel ist es, die Bearbeitung der LP 4 bis Ende 2022 abzuschließen. Anschließend:
- LP 5 (1. Quartal 2023)
- LP 6-7 (bis 07/2023)
- Baubeginn/-Fertigstellung 09/2023 - 04/2025
LPH 5-9 (stufenweise)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen, Angaben zu Referenzen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Kommunikationstool zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Die Vergabestelle kann gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 VgV unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9URT6D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/