Einbau von KRITIS Schließanlagen für die Autobahn GmbH des Bundes - Niederlassung Südbayern
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de/suedbayern
Abschnitt II: Gegenstand
Einbau von KRITIS Schließanlagen für die Autobahn GmbH des Bundes - Niederlassung Südbayern
Einbau von KRITIS Schließanlagen für die Autobahn GmbH des Bundes - Niederlassung Südbayern
Einbau von KRITIS Schließanlagen für die Autobahn GmbH des Bundes - Niederlassung Südbayern
Die Autobahn GmbH des Bundes beschafft ein neues Zutittskontrollsystem für Technikräume,
Kabelhäuser und Verwaltungsgebäude. Die von der Autobahn GmbH betriebenen Technikräume mit
Vernetzungen der einzelnen Systeme unterliegen den KRITIS-Anforderungen. Aufgrund der Vielzahl
unterschiedlicher Türen, Schlösser und mechanischen Ausführungen soll ein Zutrittskontrollsystem zum
Einsatz kommen, welches bestmöglich für alle vorhandenen Türausführungen geeignet ist, ohne diese
Türen umfangreich umbauen oder austauschen zu müssen.
Allgemeine Anforderungen an die Schließanlagen:
Die Schließzylinder müssen als Profil- (PZ) und Außen- (Rund-) Zylinder, aber auch als Halb- oder
Knauf-Zylinder und als Vorhängeschloss (Zylinderhangschloss) verfügbar sein. Zudem müssen die
Zylinder optional mit Freilauffunktion zum Einsatz in Fluchttüren gemäß EN 179 und EN 1125 verfügbar
sein. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Anforderungen an die Software bzw. an das Managementsystem:
Das Managementsystem muss eine cloudbasierte Administration ermöglichen können. Es müssen bis zu
10.000 Schlüssel und 10.000 Zylinder verwaltet werden können und mindestens 10.000 individuelle
unterschiedliche Raum-, Zeit- und Berechtigungszonen möglich sein.
Das System muss mindestens 50.000 Ereignisse (Zutritt mit Datum, Uhrzeit, Nutzer und Tür, Störungen,
wie schwache Batterie, etc.) elektronisch dokumentieren können. Schließzylinder müssen mindestens je
500 Ereignisse speichern. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung und dem
Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Der Einbau der Schließanlage ist zunächst an folgenden fünf Standorten vorgesehen:
Autobahnmeisterei Hohenbrunn (A99),
Kabelhaus München-Ost (A94),
Kabelhaus Aschheim (A99),
FIT München Bürobereiche (A9),
FIT München Technikraum (Keller) (A9)
Sollten diese fünf Schließanlagen die Testphase nach Inbetriebnahme bestehen, werden weitere 95
Schließanlagen beauftragt. Für weitere Einzelheiten wird auf die Anlage „Weitere Besondere
Vertragsbedingungen“ verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen
-Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von
Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber/Bietergemeinschaft), der zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist
-Eigenerklärung Russlandsanktionen
- Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot
der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO
beim Bundesamt für Justiz anfordern. Zudem wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) einen
Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern
- Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung über die Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (auf Verlangen Vorlage von
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse und des Finanzamtes)
- Angabe des Jahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (aus dem Jahr 2019, 2020 und
2021)
- Angaben von mindestens drei (3) geeigneter Referenzen über den Einbau einer mechatronischen
KRITIS Schließanlage als Zutrittskontrollsystem in den letzten 5 Kalenderjahren. Davon muss
mindestens ein Referenzprojekt ein Auftragsvolumen von mindestens 30 KRITIS Schließanlagen
beinhalten.
- Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
- Vorlage einer Zertifizierung nach DIN EN 16763 – für den Bereich Zutrittskontrolle, Planung, Montage
und Abnahme.
- Vorlage einer BHE Zertifizierung für Zutrittskontrolle
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich NICHT um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinationsrichlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. Es handelt sich vorliegend NICHT um ein offenes Verfahren einer Bauleistung nach VOB/A EU (Oberschwellenvergabe), sondern um eine öffentliche Ausschreibung einer Bauleistung nach der VOB/A (Unterschwellenvergabe). Der Auftrag wird freiwillig europaweit bekanntgegeben. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Ein Vertrauensschutz, dass es sich um eine Ausschreibung oberhalb des Schwellenwertes handelt, wird dadurch nicht begründet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Etwaige Rügen sind über die Vergabe-Plattform anzubringen
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: ttps://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)
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