Beschaffung von Software-Mietlizenzen für Microsoft Windows, Microsoft Office sowie weiteren Microsoft-Lizenzen für die Server-Infrastruktur im Rahmen eines schulspezifischen Mietmodells Referenznummer der Bekanntmachung: 440-0028-2022-L-IN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE211
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ingolstadt.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Software-Mietlizenzen für Microsoft Windows, Microsoft Office sowie weiteren Microsoft-Lizenzen für die Server-Infrastruktur im Rahmen eines schulspezifischen Mietmodells
Beschaffung von Software-Mietlizenzen für Microsoft Windows, Microsoft Office sowie weiteren Microsoft-Lizenzen für die Server-Infrastruktur im Rahmen eines schulspezifischen Mietmodells
Beschaffung von Software-Mietlizenzen für Microsoft Windows, Microsoft Office sowie weiteren Microsoft-Lizenzen für die Server-Infrastruktur im Rahmen eines schulspezifischen Mietmodells
Die Beauftragung wird nach Beginn des Schuljahres 2022/23 (Anfang Oktober) erfolgen. Daher sind bis zum Vertragsabschluss kleinere Veränderungen bei den Mitarbeiter- und Schülerzahlen möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von Software-Mietlizenzen für Microsoft Windows, Microsoft Office sowie weiteren Microsoft-Lizenzen für die Server-Infrastruktur im Rahmen eines schulspezifischen Mietmodells
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fehler bei der ursprünglichen EU-Bekanntmachung. Es wird auf die korrigierte Auftragsbekanntmachung mit der Nr. 2022/S 145-412316 verwiesen.
Ort: München
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB). 5. mehr als 10 Kalendertage nach Absendung der Absagen per Fax oder E-Mail, beziehungsweise mehr als 15 Kalendertage bei Absendung in Briefform, vergangen sind (§ 134 Abs. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ingolstadt.de