Sachbezugskarten Referenznummer der Bekanntmachung: BKM-2022-0002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bezirkskliniken-mfr.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bezirksklinken-mfr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sachbezugskarten
Umsetzung des § 18a TVöD-K ("Alternatives Entgeltanreiz-System") für die, hierzu berechtigten, Mitarbeiter*innen der Bezirkskliniken Mittelfranken durch steuer-/sozialversichungsfreie Gutschein-/Geldkarten und weitere damit verbundene Leistungen.
Bezirkskliniken Mittelfranken
Feuchtwanger Straße 38
91522 Ansbach
Deutschland
Die Bezirkskliniken Mittelfranken bieten den Mitarbeitenden innerhalb der tarifvertraglichen, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Rahmenbedingen die Möglichkeit eines alternativen Entgeltanreiz-Systems in Form einer zweckgebundenen Gutscheinkarte mit steuerfreier Auszahlung des Sachbezugs an. Es muss sich hierbei um Gutscheine/Geldkarten/Prepaid Karten handeln, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes bzw. die Vorgaben des BMF-Schreibens vom 13.04.2021 erfüllen. Diese müssen den berechtigen Mitarbeitenden steuer- und sozialversicherungsfrei angeboten werden. Die Voraussetzungen der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Einkommensteuergesetzes zur Wahrung der Steuerfreiheit für die Mitarbeitenden müssen hierbei erfüllt werden. Zusätzlich soll das System, über den standardmäßigen Rahmen der Aufladung hinaus, eine Erweiterbarkeit der Gutscheinkarte für steuerfreie Aufladungen (im Rahmen der steuerlichen Freigrenzen) zu persönlichen Anlässen (z.B. Geburtstag, Dienstjubiläum) bieten.
Dem Auftraggeber steht die einseitige Option zu, den Vertrag um ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Zur Nutzung dieser Option ist es erforderlich, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Laufzeitende die Verlängerung in Textform anzeigt. Der so verlängerte Vertrag endet mit Ablauf der verlängerten Laufzeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
"Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de