UEBERS_TGA Referenznummer der Bekanntmachung: UEBERS_TGA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Übersee
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83236
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uebersee.com
Abschnitt II: Gegenstand
UEBERS_TGA
Gegenstand der Ausschreibung ist Vergabe von freiberuflichen Leistungen / Planungsleistungen nach § 55 HOAI Technische Gebäudeausrüstung für die LPH 1 bis LPH 9 für die Anlagengruppen 1-3 und 8 (LOS_1) und die Anlagengruppen 4-6 (LOS_2) für die Erweiterung des Kindergartens Zellerpark in Übersee.
LOS_1 / TGA_HLS
Gemeinde Übersee Kirchweg 1 83236 Übersee
Angesichts ständig steigenden Platzbedarfs an Kinderbetreuungsplätzen hat die Gemeinde Übersee eine Untersuchung beauftragt, welche die verschiedenen Möglichkeiten zur Beschaffung weiterer Kindergartenplätze untersuchen sollte. Das Ergebnis dieser Untersuchung - welches mittlerweile vom Gemeinderat einstimmig angenommen wurde - sieht den Teilabbruch des bestehenden Kindergartens Zellerpark (Holzbau) und einen Neubau (Erweiterung) an gleicher Stelle vor.
Dieser Neubau soll alle erforderlichen Räume für einen 4-gruppigen Betrieb aufnehmen. Aus Platzgründen soll dieser 2-geschoßig ausgeführt werden, jedoch ohne Unterkellerung.
Für die Dauer der Bauzeit werden die Kinder in einem externen Gebäude (Container) untergebracht. Derzeit befindet sich das Projekt in der LPH 2 der Objektplanung Gebäude, es werden nunmehr die weiteren Fachplanungen ausgeschrieben und vergeben.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit Optionen, zunächst LPH 1 - 4, daran anschließend optional und vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel die LPH 5 - 9.
Ggf. können dabei die Abrufzeitpunkte je nach Bewilligung der Fördermittel unterschiedlich und ggf. mit einem zeitlichen Versatz erfolgen. Mit den Leistungen der LPH 1 ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
LOS_2 / TGA_ELT
Gemeinde Übersee Kirchweg 1 83236 Übersee
Angesichts ständig steigenden Platzbedarfs an Kinderbetreuungsplätzen hat die Gemeinde Übersee eine Untersuchung beauftragt, welche die verschiedenen Möglichkeiten zur Beschaffung weiterer Kindergartenplätze untersuchen sollte.
Das Ergebnis dieser Untersuchung und der Beschlussfassung des Gemeinderats sieht den Teilabbruch des bestehenden Kindergartens Zellerpark (Holzbau) und einen Neubau (Erweiterung) an gleicher Stelle vor.
Dieser Neubau soll alle erforderlichen Räume für einen 4-gruppigen Betrieb aufnehmen. Aus Platzgründen soll dieser 2-geschoßig ausgeführt werden, jedoch ohne Unterkellerung.
Derzeit befindet sich das Projekt in der LPH 2 der Objektplanung Gebäude, es werden nunmehr die weiteren Fachplanungen ausgeschrieben und vergeben.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit Optionen, zunächst LPH 1 - 4, daran anschließend optional und vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel die LPH 5 - 9.
Ggf. können dabei die Abrufzeitpunkte je nach Bewilligung der Fördermittel unterschiedlich und ggf. mit einem zeitlichen Versatz erfolgen. Mit den Leistungen der LPH 1 ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Je nach Bieterkonstellation sind folgende Erklärungen abzugeben:
- Anlage E_1 / Bietererklärung mit Angabe von vollständigem Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten sowie Erklärung des Bieters bzw. Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass
- keine gesellschafts-/konzernrechtlichen oder persönlichen Verflechtungen mit anderen Planungsbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen vorhanden sind, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber einen gegenwärtigen oder zukünftigen Interessenkonflikt auszulösen.
- die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder diese im Rahmen der Eignungsleihe durch Dritte erfüllt werden (gem. Angaben in Anl. E_3 / Nachunternehmererklärung)
- der Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis gesetzt und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise vorgelegt werden falls sich während des weiteren Verfahrens Änderungen an den vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben
- Anlage E_2 / Bietergemeinschaften (falls zutreffend) Hierzu ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen:
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
- in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
- in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot der Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar.
- Anlage E_3 / Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
Falls sich der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von vollständigem Firmennamen des Nachunternehmers, Anschrift, Name des Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten; Beschreibung, der vom Drittunternehmen zu erbringenden Leistungen und der vom Drittunternehmen zur Verfügung zu stellenden Mittel sowie eine Erklärung, dass der Bieter/ die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung dazu einreicht, dass
- im Falle der Auftragserteilung die für die Erbringung der Leistung erforderlichen Mittel des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden;
- die Eignung nach den Anforderungen dieser EU Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen nachgewiesen wird;
- für den Fall, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft in dem o.g. Vergabeverfahren zum Nachweis der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung Kapazitäten in Anspruch nimmt, erklärt wird, dass im Auftragsfall die Leistungen erbracht werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden; und
- soweit Kapazitäten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit geliehen werden, gemeinsam mit dem Bieter / der Bietergemeinschaft für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gehaftet wird
Darüber hinaus sind folgende Angaben und Eigenerklärungen vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bieter / die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe) mit dem Angebot einzureich
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB2RTNA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller dengeltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantragist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Übersee
Postleitzahl: 83236
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.uebersee.com