Print Services Referenznummer der Bekanntmachung: SV-FMA-210920-004
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
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Vertrag über die Anmietung von Druckern, Multifunktionsgeräten und Plottern, einer Output-Management-Lösung, Störungs- und Verbrauchmaterialmanagementsystemen sowie dazugehörige Serviceleistungen (z. B. Assetmanagement, Erfassung Verbrauchsmaterialstatus, manuelle Bestellmöglichkeit für Verbrauchsmaterial, Reporting)
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist ein zu schließender Vertrag über die Anmietung von Druckern, Multifunktionsgeräten und Plottern, einer Output-Management-Lösung, Störungs- und Verbrauchmaterialmanagementsystemen sowie dazugehörige Serviceleistungen (z. B. Assetmanagement, Erfassung Verbrauchsmaterialstatus, manuelle Bestellmöglichkeit für Verbrauchsmaterial, Entstörung, Reporting). Die SWM verstehen den Auftragnehmer nicht als reinen Logistikdienstleister und Bereitsteller von Hardware und Software, sondern erwarten vom Auftragnehmer eine Erbringung der verwandten Serviceprozesse, wie z. B. Reporting, Support, Einspielen von Softwareupdates, Instandhaltung, Verbrauchsmaterialmanagement, Umzüge, Rollout bei Vertragsbeginn und bei Nachbestellungen, sowie den gesamten Rollback zum Vertragsende.
Der Gerätebedarf gliedert sich in 5 Leistungsklassen. Leistungsklasse 1 (LK1): Arbeitsplatzdrucker A4 s/w, Leistungsklasse 2 (LK2): Tisch-Multifunktionsgerät A4 Farbe, Leistungsklasse 3 (LK3): Multifunktionsgerät A3 Farbe 40 Seiten/Minute, Leistungsklasse 4 (LK4): Multifunktionsgerät A3 Farbe 60 Seiten/Minute, Leistungsklasse 5 (LK5): Plotter A0 Farbe. Die Geräte werden bei den SWM grundsätzlich als Ressource für mehrere Nutzer mit Netzwerkanbindung betrieben. Für den Einsatz an Sonderstandorten muss auch ein „Stand-Alone“ Betrieb des jeweiligen Gerätes per Direktverbindung mit Arbeitsplatz-Clients möglich sein. Aktuell befinden sich ca. 125 Arbeitsplatzdrucker im „Stand-Alone“ Betrieb.
Zu Beginn der Vertragslaufzeit gehen wir von einem Bedarf von ca. 240 Multifunktionsgeräten, 1.000 Arbeitsplatzdruckern und 5 Plottern aus. Bis zum Vertragsende schätzen wir einen Aufwuchs auf ca. 455 Multifunktionsgeräte, 1.200 Arbeitsplatzdrucker und 30 Plotter. Bis 36 Monate vor Vertragsende müssen neue Geräte geliefert werden, danach dürfen auch generalüberholte Gebrauchtgeräte geliefert werden.
Die Output-Management-Lösung bietet Funktionen für Benutzer- und Geräteverwaltung, Sicheres Drucken, Follow-Me Print und Scan, Authentifizierung und Reporting/Statistiken. Sie muss mindestens in die Geräte der Leistungsklassen LK2, LK3 und LK4 vollumfänglich integriert werden. In Asset-, Störungs- und Verbrauchsmaterialmanagementsysteme müssen Geräte aller Leistungsklassen integriert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3)). Diese ist mit Angabe der Aktenzeichen SV-FMA-210920-004 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).