22SZB036 Schlachttechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 22SZB036
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.baysg.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
22SZB036 Schlachttechnik
Beim Ersatzneubau des Schweineschlachthaus mit Bereitstellung Lebendtier- sowie Konfiskatgebäude handelt es sich um ein- bis zweigeschossig und nicht unterkellertes Gebäude mit mehreren Nutzungsbereichen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Ca. 20 m Buchtenwände und 37 Buchtentüren für Lebendtierbereitstellung- Schlachttechnik ausgelegt auf die Schlachtung von 40-60 Schweinen pro Stunde: o Betäubungsfalle Elektrobetäubungo Entblute-/Brühförderero Vertikaler Brühtunnel mit Wärmetauschero Enthaarungs- und Abflammmaschineo Schlingkettenrückförderero Vertikale Peitschenmaschineo Dekontaminationsofeno Ausschlachtförderero Entblute- und Tropfrinneno Podeste, Duschkabinen, Zubehöro Rohrbahnen und sekundär Tragkonstruktiono Darmschalen- und Organeförderero Druckluftkanone mit Leitungo Steuerung für die Anlage - Rohrbahntechnik inkl. Sekundär Tragkonstruktion für Kühlräume und Versand- Montage und Inbetriebnahme für die Gesamtanlage, Supervisor Elektroverkabelung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wels
NUTS-Code: AT312 Linz-Wels
Postleitzahl: 4600
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.