Coburg - Amt 20 - Verkehrslandeplatz - Winterdienst Anbaugeräte (NEU) Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2022/001240
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
Coburg - Amt 20 - Verkehrslandeplatz - Winterdienst Anbaugeräte (NEU)
Anbaugeräte Winterdienst
Stadt Coburg
Allgemeine Finanzwirtschaft
Markt 10
96450 Coburg
Deutschland
Lieferung Winterdienst Anbaugeräten
Schneepflug (2Stück)
Kehrmaschine
Feuchtsalzstreuer
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 50 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1825999b254-144083cca9d0f4ec
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1825999b254-144083cca9d0f4ec
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1825999b254-144083cca9d0f4ec
Abschnitt IV: Verfahren
Nachdem im Rahmen des ersten Vergabeverfahrens der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden sollte, diese jedoch Ihr Angebot zum Zuschlag unter Vorbehalt stellte,
wurde im laufenden Schriftverkehr deutlich, dass die Firma nicht nur einen Mehrpreis
(aufgrund Kostensteigerung) anzeigte und durchsetzen wollte, sondern dass die Firma auch nicht in der Lage war, die Anbaugeräte fristgerecht zu liefern.
Allerdings ist dieser Termin bindend.
Eine Nichterfüllung würde den Flugverkehr im Winter 2022/2023 infrage stellen oder zur Einstellung führen.
Dieses Risiko kann die Stadt Coburg und die Betreibergesellschaft nicht tragen.
Gerade die Abwicklung des Geschäftsflugverkehrs ist für die Unternehmer der Region
essenzieller Teil Ihres globalen Wirtschaftshandelns.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir bitten um Beachtung:
Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen!
Die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift) ist "ausschließlich" für die Zusendung von Angebotsteilen gedacht, die nicht den elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (z B. Muster, Proben, Modelle). Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile "müssen" der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen.
Die Gesamtdateigröße "ALLER" Unterlagen der Angebote/Teilnahmeanträge dürfen 300 MB nicht überschreiten.
Termin bis zu bem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 11.08.2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
Weiterhin ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Auch ist der Antrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ferner ist der Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm