Vorhaltung von Beatmungsgeräten, Atemgasbefeuchtern und Startersets Referenznummer der Bekanntmachung: 2022OKR000002
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91058
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vorhaltung von Beatmungsgeräten, Atemgasbefeuchtern und Startersets
Mit diesem Vergabeverfahren möchte sich der Auftraggeber in zwei Losen Produktions- und Lieferkapazitäten für insgesamt 100 Intensivbeatmungsgeräte, 30 Atemgasbefeuchter sowie 910 Zubehör- und Verbrauchsmaterialsets (nachfolgend „Startersets“; hiervon 700 Startersets „passive Befeuchtung“ und 210 Startersets „aktive Atemgaskonditionierung“) sichern.
Die Leistungsgegenstände oder die zu deren Produktion erforderlichen Komponenten müssen während der Vertragslaufzeit an maximal fünf Lagerstandorten innerhalb Deutschlands zu jedem Zeitpunkt der Vertragslaufzeit physisch zur Verfügung stehen.
Auf entsprechenden Einzelabruf des Auftraggebers muss der Auftragnehmer die Leistungsgegenstände binnen vier bzw. sechs Wochen an ein vom Auftraggeber jeweils zu benennendes Krankenhaus im Freistaat Bayern liefern und dort ggfs. in Betrieb setzen und dieses ggfs. in dem Umgang mit diesen einweisen.
50 druckluftbetriebene Intensivbeatmungsgeräte und ggf. 50 externen Steuerungsmodule zur Medikamentenverneblung, 15 Atemgasbefeuchter, 455 Startersets
Los 1 betrifft die Vorhaltung und ggfs. Lieferung und Inbetriebnahme von 50 druckluftbetriebenen Intensivbeatmungsgeräten (und ggf. 50 externen Steuerungsmodulen zur Medikamentenverneblung – falls Steuerungsmodul nicht bereits im Intensivbeatmungsgerät integriert), 15 Atemgasbefeuchtern, 350 Startersets
„passive Befeuchtung“, 105 Startersets „aktive Atemgaskonditionierung.
Die Leistungsgegenstände oder die zu deren Produktion erforderlichen Komponenten müssen während der Vertragslaufzeit an maximal fünf Lagerstandorten innerhalb Deutschlands zu jedem Zeitpunkt der
Vertragslaufzeit physisch zur Verfügung stehen. Inwieweit die Intensivbeatmungsgeräte, Atemgasbefeuchter und die Startersets bereits vorproduziert, vormontiert oder vorsortiert sind, steht dem Auftragnehmer frei. Es muss sich hierbei jedoch um Neuware handeln.
Auf entsprechenden Einzelabruf des Auftraggebers muss der Auftragnehmer die Leistungsgegenstände binnen vier bzw. sechs Wochen an ein vom Auftraggeber jeweils zu benennendes Krankenhaus im Freistaat Bayern liefern und dort ggfs. in Betrieb setzen und dieses ggfs. in dem Umgang mit diesen einweisen.
Die jeweiligen (Mindest-)Anforderungen an die Leistungsgegenstände sowie die sonstigen vertraglichen Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertragswerk zu entnehmen.
Der Auftraggeber wird für beide Lose insgesamt 3 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern.
Der Auftraggeber wählt die drei Bewerber, die er insgesamt zur Abgabe von Angeboten zu den ausgeschrieben zwei Losen auffordert, in einem mehrstufigen Verfahren aus.
Das Auswahlverfahren gestaltet sich wie folgt:
1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages.
2. Überprüfung des Bewerbers anhand seiner Eignung. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die unter Ziffer III.1.1) - 1.3) genannten Eignungsnachweise.
3. Bei insgesamt mehr als drei geeigneten Bewerbern für alle ausgeschriebenen Lose bewertet der Auftraggeber die Teilnahmeanträge der geeigneten Bewerber in einem relativen Vergleich der nach Ziffer III.1.2) lit. a), Ziffer III.1.3 lit. d) eingereichten Nachweise. Dabei gilt:
a) Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerber bewertet der Auftraggeber nach dem gemäß Ziffer III.1.2) lit. a) angegebenen Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Intensivbeatmungsgeräten, Atemgasbefeuchtern und den Komponenten der Startersets. Der Bewerber mit dem höchsten Umsatz mit Intensivbeatmungsgeräten, Atemgasbefeuchtern und den Komponenten der Startersets in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erhält 100 Punkte.
Die Punkteanzahl der übrigen Teilnahmeanträge berechnet sich wie folgt:
(Gesamtumsatz des Bewerbers mit Intensivbeatmungsgeräten, Atemgasbefeuchtern und den Komponenten der Startersets/ Gesamtumsatz des Bewerbers mit dem höchsten Gesamtumsatz mit Intensivbeatmungsgeräten,
Atemgasbefeuchtern und den Komponenten der Startersets) x 100 Punkte
b) Die Fachkunde bewertet der Auftraggeber in einem relativen Vergleich der gemäß Ziffer III.1.3) lit. d) eingereichten Referenzen. Für die nach Ziffer III.1.3) eingereichten Referenzen kann der Bewerber maximal 300 Punkte erhalten. Soweit ein Bewerber mehr als fünf Referenzen einreicht, soll er die fünf Referenzen benennen, die der Auftraggeber der Wertung zugrunde legen soll. Fehlt eine solche Angabe, wird der Auftraggeber die ersten fünf dargestellten Referenzen werten.
Die Referenzen werden umso besser bewertet, je mehr sie mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, z.B.:
• Der Auftrag betrifft ebenfalls den Vorhalt von mit druckluftbetriebenen Intensivbeatmungsgeräten oder Beatmungsgeräten mit Turbinentechnik, Atemgasbefeuchtern und Komponenten der Startersets;
• die vorzuhaltenden mit Intensivbeatmungsgeräten, Atemgasbefeuchtern und Komponenten der Startersets waren ebenfalls in Deutschland vorzuhalten;
• der Auftrag betrifft einen Vertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber innerhalb der Europäischen Union;
• der Auftrag umfasste auch die Inbetriebnahme der Intensivbeatmungsgeräte und Atemgasbefeuchter beim Auftraggeber.
Die Gesamtwertung erfolgt durch Addition der jeweils erhaltenen Punkte je Kriterium. Der Auftraggeber wird die drei Bewerber zur Abgabe von Angeboten auffordern, deren Teilnahmeanträge die meisten Punkte erzielen.
50 Intensivbeatmungsgeräte mit Turbinentechnik und ggf. 50 externen Steuerungsmodule zur Medikamentenverneblung, 15 Atemgasbefeuchter und 455 Startersets
Los 2 betrifft die Vorhaltung und ggfs. Lieferung und Inbetriebnahme von 50 Intensivbeatmungsgeräten mit Turbinentechnik (und ggf. 50 externen Steuerungsmodulen zur Medikamentenverneblung – falls
Steuerungsmodul nicht bereits im Intensivbeamtungsgerät integriert), 15 Atemgasbefeuchtern, 350 Startersets
„passive Befeuchtung“, 105 Startersets „aktive Atemgaskonditionierung.
Die Leistungsgegenstände oder die zu deren Produktion erforderlichen Komponenten müssen während der Vertragslaufzeit an maximal fünf Lagerstandorten innerhalb Deutschlands zu jedem Zeitpunkt der
Vertragslaufzeit physisch zur Verfügung stehen. Inwieweit die Intensivbeatmungsgeräte, Atemgasbefeuchter und die Startersets bereits vorproduziert, vormontiert oder vorsortiert sind, steht dem Auftragnehmer frei. Es muss sich hierbei jedoch um Neuware handeln.
Auf entsprechenden Einzelabruf des Auftraggebers muss der Auftragnehmer die Leistungsgegenstände binnen vier bzw. sechs Wochen an ein vom Auftraggeber jeweils zu benennendes Krankenhaus im Freistaat Bayern liefern und dort in Betrieb setzen und dieses ggfs. in dem Umgang mit diesen einweisen.
Die jeweiligen (Mindest-)Anforderungen an die Leistungsgegenstände sowie die sonstigen vertraglichen Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertragswerk zu entnehmen.
Der Auftraggeber wird für beide Lose insgesamt 3 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern.
Der Auftraggeber wählt die drei Bewerber, die er insgesamt zur Abgabe von Angeboten zu den ausgeschrieben zwei Losen auffordert, in einem mehrstufigen Verfahren aus.
Das Auswahlverfahren gestaltet sich wie folgt:
1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages.
2. Überprüfung des Bewerbers anhand seiner Eignung. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die unter Ziffer III.1.1) - 1.3) genannten Eignungsnachweise.
3. Bei insgesamt mehr als drei geeigneten Bewerbern für alle ausgeschriebenen Lose bewertet der Auftraggeber die Teilnahmeanträge der geeigneten Bewerber in einem relativen Vergleich der nach Ziffer III.1.2) lit. a), Ziffer III.1.3 lit. d) eingereichten Nachweise. Dabei gilt:
a) Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerber bewertet der Auftraggeber nach dem gemäß Ziffer III.1.2) lit. a) angegebenen Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Intensivbeatmungsgeräten, Atemgasbefeuchtern und den Komponenten der Startersets. Der Bewerber mit dem höchsten Umsatz mit Intensivbeatmungsgeräten, Atemgasbefeuchtern und den Komponenten der Startersets in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erhält 100 Punkte.
Die Punkteanzahl der übrigen Teilnahmeanträge berechnet sich wie folgt:
(Gesamtumsatz des Bewerbers mit Intensivbeatmungsgeräten, Atemgasbefeuchtern und den Komponenten der Startersets/ Gesamtumsatz des Bewerbers mit dem höchsten Gesamtumsatz mit Intensivbeatmungsgeräten,
Atemgasbefeuchtern und den Komponenten der Startersets) x 100 Punkte
b) Die Fachkunde bewertet der Auftraggeber in einem relativen Vergleich der gemäß Ziffer III.1.3) lit. d) eingereichten Referenzen. Für die nach Ziffer III.1.3) eingereichten Referenzen kann der Bewerber maximal 300 Punkte erhalten. Soweit ein Bewerber mehr als fünf Referenzen einreicht, soll er die fünf Referenzen benennen, die der Auftraggeber der Wertung zugrunde legen soll. Fehlt eine solche Angabe, wird der Auftraggeber die ersten fünf dargestellten Referenzen werten.
Die Referenzen werden umso besser bewertet, je mehr sie mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, z.B.:
• Der Auftrag betrifft ebenfalls den Vorhalt von mit Intensivbeatmungsgeräten, Atemgasbefeuchtern und Komponenten der Startersets;
• die vorzuhaltenden mit Intensivbeatmungsgeräten, Atemgasbefeuchtern und Komponenten der Startersets waren ebenfalls in Deutschland vorzuhalten;
• der Auftrag betrifft einen Vertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber innerhalb der Europäischen Union;
• der Auftrag umfasste auch die Inbetriebnahme der Intensivbeatmungsgeräte und Atemgasbefeuchter beim Auftraggeber.
Die Gesamtwertung erfolgt durch Addition der jeweils erhaltenen Punkte je Kriterium. Der Auftraggeber wird die drei Bewerber zur Abgabe von Angeboten auffordern, deren Teilnahmeanträge die meisten Punkte erzielen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften sollen möglichst folgende Erklärungen und Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind.
b) Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Satz 1 MiLoG, aus der hervorgeht, dass der Bewerber nicht mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG belegt worden ist.
c) einen aktuellen Auszug des Eintrags ihres Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH)
d) den ausgefüllten Vordruck "Erklärung Russlandsanktionen"
Die Bewerber nutzen für ihren Teilnahmeantrag den Vordruck "Formblatt Teilnahmeantrag", der ihnen über die e- Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt wird.
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften sollen möglichst zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie zu den Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Intensivbeatmungsgeräten, Atemgasbefeuchtern und den Komponenten der Startersets.
b) Formlose Eigenerklärung, mit der die Bewerber bestätigen, dass sie während der Vertragslaufzeit einen Versicherungsschutz vorhalten, der die vertragsgegenständlichen Leistungen zu folgenden Mindestdeckungssummen abdeckt:
• Personenschäden mindestens € 1,5 Mio. je Schadensfall,
• Sachschaden mindestens € 1,5 Mio. je Schadensfall.
Die jährlichen Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Intensivbeatmungsgeräten, Atemgasbefeuchtern und den Komponenten der Startersets dürfen einen Betrag von € 5 Mio. nicht unterschreiten. Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für beide ausgeschriebenen Lose ein Angebot abgeben möchte, erhöht sich der vorstehende Mindestumsatz auf einen Betrag von € 10 Mio.
Die vorstehenden Mindestumsätze sind durch die Vorlage von Bilanzen oder ähnlich aussagekräftigen Dokumenten nachzuweisen.
Die Bewerber nutzen für ihren Teilnahmeantrag den Vordruck "Formblatt Teilnahmeantrag", der ihnen über die e- Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt wird.
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften sollen möglichst zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen:
a) Formlose Eigenerklärung zu den geplanten Lagerstandorten (max. fünf, innerhalb Deutschlands) für die Leistungsgegenstände unter Angabe der jeweiligen Adressen sowie zur vorgesehenen Identifikationsmöglichkeit der für den Auftraggeber vorgehaltenen Leistungsgegenstände (z.B. Lagerbeschilderung, Kennzeichnung im Warenwirtschaftssystem o.ä.).
Sollten (einzelne) Vorhaltorte in gemieteten Räumlichkeiten Dritter geplant sein, ist zudem eine Erklärung des Vermieters einzureichen, dass im Falle eines Zuschlages auf das Angebot des Bewerbers das Vermieterpfandrecht für die vorgehaltenen Leistungsgegenstände ausgeschlossen wird.
b) Formlose Eigenerklärung zu den Teilen des Auftrags, die der Bewerber mittels Nachunternehmern erfüllen wird unter Angabe der für diese Auftragsteile vorgesehenen Unternehmen sowie Vorlage einer entsprechenden Erklärung der Nachunternehmer, dass diese über ausreichend Personal für die ihnen zugewiesene Aufgabe verfügen.
c) Formlose Eigenerklärung zur Anzahl, Qualifikation, Einsatzgebiet sowie zum gewöhnlichen Aufenthaltsort der Mitarbeiter und technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen des Bewerbers angehören oder nicht.
d) Referenzen aus den letzten drei Kalenderjahren über die erfolgreiche Lieferung/Bereitstellung von der Leistungsbeschreibung entsprechenden Intensivbeatmungsgeräten und Atemgasbefeuchtern an europäische Auftragnehmer, deren Auftragsvolumen mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist. In den einzureichenden Referenzen sind von den Bewerbern Angaben zum Auftraggeber, zu einem Ansprechpartner beim Auftraggeber (Telefonnummer und E-Mail), zum jeweiligen Auftragsvolumen, zum Auftragszeitraum sowie zum Hersteller und Gerätetyp der ausgelieferten Intensivbeatmungsgeräte und Atemgasbefeuchter zu machen.
Zum Nachweis ihrer Eignung müssen die Bewerber/Bewerbergemeinschaften
a) mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Kalenderjahren über die erfolgreiche Lieferung/Bereitstellung von der Leistungsbeschreibung entsprechenden Intensivbeatmungsgeräten und Atemgasbefeuchtern
an europäische Auftragnehmer einreichen, deren Auftragsvolumen mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist.
In den einzureichenden Referenzen sind von den Bewerbern Angaben zum Auftraggeber, zu einem Ansprechpartner beim Auftraggeber (Telefonnummer und E-Mail), zum jeweiligen Auftragsvolumen, zum Auftragszeitraum sowie zum Hersteller und Gerätetyp der ausgelieferten Intensivbeatmungsgeräte und Atemgasbefeuchter zu machen.
b) in dem Vordruck "Formblatt Teilnahmeantrag" erklären, welche konkreten Intensivbeatmungsgeräte (Hersteller, Gerätetyp) sie je Los, auf das sie bieten möchten, anbieten werden. Von den angegebenen Intensivbeatmungsgeräten müssen mindestens 5 Intensivbeatmungsgeräte desselben Herstellers der angebotenen Geräte (nicht desselben Gerätetyps) von mindestens 2 bayerischen Universitätsklinken über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten (Betriebszeit) innerhalb der letzten 3 Jahre erfolgreich auf der Intensivstation eingesetzt worden sein. Diese Anforderung ist von den Bewerber mit dem „Formblatt Teilnameantrag“ zu bestätigen.-
c) ein Qualitätsmanagement (QM)-Zertifikat entsprechend den geltenden Vorgaben der MDD bzw. der MDR einreichen, das insbesondere den Bereich von Intensivbeatmungsgeräten abdeckt. Ist der Bewerber kein Hersteller, sondern lediglich Händler einzelner Leistungsgegenstände, so ist zusätzlich auch das Händlerzertifikat (vgl. DIN EN ISO 13485) zu dem erforderlichen Qualitätsmanagement einzureichen.
d) Ist der Bewerber kein Hersteller, sondern lediglich Händler einzelner Leistungsgegenstände, ist ein Nachweis dazu einzureichen, dass der Bewerber vom Hersteller der angebotenen Intensivbeatmungsgeräte und Atemgasbefeuchter zum Handel mit diesen zertifiziert/autorisiert ist (bspw. durch Vorlage einer (geschwärzten) Vertragskopie).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche Kommunikation mit den Bietern verläuft ausschließlich über die Vergabeplattform.
2) Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen.
3) Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer möglichst ein verantwortlicher, deutschsprachiger Ansprechpartner nebst Kontaktdaten (Name, Anschrift, Tel., E-Mail) zu benennen;
4) Die Teilnahmeanträge sind über das unter I.3) genannte Vergabeportal einzureichen;
5) Bei Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich abzugeben. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften. Soweit sich in der Bewerber-/Bietergemeinschaft auf eine Vollmacht berufen wird, ist diese mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
6) Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren mit der Aufforderung der Bieter, auf Grundlage der Vergabeunterlagen ein erstes Angebot abzugeben. Die Bieter müssen bei der Erstellung ihrer ersten Angebote insbesondere die in den Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben an die Angebote berücksichtigen. Die Bieter müssen ihre ersten Angebote auf der Grundlage der Vergabeunterlagen mit dem Stand zum Ablauf der Angebotsfrist vorbehaltlos abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, erste Angebote, die die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung bzw. die formalen Anforderungen nicht erfüllen oder die eine nicht ausdrücklich zugelassene Änderung oder Ergänzung der Unterlagen enthalten, auszuschließen.
7) Das erste Angebot ist bereits verbindlich. Der Auftraggeber behält sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag ohne Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen.
Sollte der Auftraggeber den Zuschlag nicht auf ein erstes Angebot erteilen, wird die Vergabe fortgeführt: Der Auftraggeber wird mit den Bietern über deren erste Angebote verhandeln. Auf Grundlage der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze überarbeiten und präzisieren. Anschließend müssen die Bieter ihre letztverbindlichen Angebote abgeben.
8) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen, sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken;
8) Die Bewerber nutzen für ihren Teilnahmeantrag den Vordruck "Formblatt Teilnahmeantrag", der ihnen über die e- Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages beim Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/