Landratsamt Fürth, Dienststelle Zirndorf - Verwaltungsgebäude
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zirndorf
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Postleitzahl: 90513
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-fuerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landratsamt Fürth, Dienststelle Zirndorf - Verwaltungsgebäude
Der Landkreis Fürth beabsichtigt am Verwaltungsgebäude des Landratsamtes Fürth, Dienststelle Zirndorf den
Austausch der Außenverschattung in 5 Bauabschnitten zu vergeben.
Landratsamt Fürth, Dienststelle Zirndorf
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Die Leistung des 1. Bauabschnittes des Verwaltungsgebäudes Landratsamt Fürth umfasst den Austausch
der vorhanden Sonnenschutz-Markisen an der Ostseite - Bauteil 3 gegen neue Raffstore mit nachfolgend
genannten Umfang:
- Rückbau der vorhandenen Stoffmarkisen inkl. der vorh. transparenten Blenden und Führungsseile. Das
Abbruchmaterial ist nach Werkstoffen zu trennen und zu sortieren und fachgerecht zu entsorgen.
- Montage der neuen Raffstoreanlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landratsamt Fürth, Dienststelle Zirndorf - Verwaltungsgebäude; Austausch der Außenverschattung - Abschnitt 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90768
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ort: Zirndorf
Postleitzahl: 90513
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]