Überlassung von McAfee Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: 124-8010-070/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Überlassung von McAfee Lizenzen
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern für Sport und Integration dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA), beabsichtigt mit dem vorliegenden Vergabeverfahren einen Überlassungsvertrag für die Überlassung von 47.700 MVISION Protect Plus Lizenzen des Herstellers McAfee über eine Laufzeit von drei Jahren sowie einer Verlängerungsoption von einem Jahr zu schließen. Des Weiteren werden für die Lizenzen Pflegeleistungen, Customer Success Enhanced Support und ein Dienstleistungskontingent Health Check von 10 Tagen über die gesamte Vertragslaufzeit benötigt.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen für das Bayerische Landeskriminalamt 47.700 MVISION Protect Plus Lizenzen des Herstellers McAfee überlassen werden. Für diese Lizenzen wird eine Lizenzpflege, ein Customer Success Enhanced Support, sowie ein Dienstleistungskontingent Health Check von 10 Tagen benötigt. Die Laufzeit des Vertrages beginnt zum 15.08.2022 mit Vertragsschluss und endet mit Ablauf des 14.08.2025. Der Auftraggeber kann den Vertrag optional einmalig für ein weiteres Jahr verlängern. Nimmt der Auftraggeber die Verlängerungsoption wahr, endet der Vertrag mit Ablauf des 14.08.2026.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.