Herstellung und Lieferung von Abschirmelementen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE H21
Ort: Garching bei München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung von Abschirmelementen
Die Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) an der Technischen Universität München in Garching bei München beabsichtigt, Abschirmelemente für die Neutronenleiter NLSR5m und NL SR5b der Neutronenleiteranlage 2 (NLA-2) am Strahlrohr SR5 zu beschaffen.
Technische Universität München
Herstellung und Lieferung von Abschirmelementen für die Neutronenleiter NLSR5m und NL SR5b der Neutronenleiteranlage 2 (NLA-2). Für den Anschluss der Neutronenleiterhalle Ost der Forschungsneutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) werden vom Strahlrohr SR 5 ausgehend Neutronenleiter bis in die NL-Halle Ost hinausgeführt. Die Neutronenleiter sind im Bereich der Zwischenstruktur und in der Nl-Halle Ost mit einer radiologischen Abschirmung umgeben. Die Abschirmung besteht aus einzelnen Bauelementen, welche ihrerseits aus wechselnden Lagen von Stahl und boriertem Polyethylen aufgebaut sind.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
Die Lieferleistung wird ausschließlich zu Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungszwecken im Rahmen des Universitäts- und Forschungsbetriebs hergestellt. Damit ist die Möglichkeit ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen gem. § 14 Abs. 4 Nr. 4 VgV ist damit eröffnet.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herstellung und Lieferung von Abschirmelementen
Ort: Velke Mezirici
NUTS-Code: CZ Česko
Land: Tschechien
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
I. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
II. Auf die Frist gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB wird hingewiesen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ort: XXX
Land: Deutschland