Fachplanung Leitstellentechnik für den Umbau und die Erweiterung der Integrierten Leitstelle (ILS) Erding
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-erding.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Leitstellentechnik für den Umbau und die Erweiterung der Integrierten Leitstelle (ILS) Erding
Über die Integrierte Leitstelle (ILS) Erding werden Einsätze von Rettungsdiensten und Feuer-wehren in den drei Landkreisen Erding, Freising und Ebersberg koordiniert. Die ILS wurde 2009 in Erding an ein bestehendes Gebäude angebaut (aktuelle BGF 740 m²) und ist zu klein. Die erweiterte ILS soll eine Bruttogrundfläche von insgesamt von ca. 1800 m² aufweisen. Der Umbau und die Erweiterung der ILS erfolgt im laufendem Betrieb.
Das veranschlagte Budget liegt bei 7,5 Millionen Euro (brutto).
Gegenstand des hier zu vergebenden Auftrags ist die Planung der Leitstellentechnik .
s.o.
nach Bedarf , bis zum Abschluss des Projekts.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nach den geforderten Angaben grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl von 3 Bewerbern nach den folgenden Kriterien:
A) Referenzen über Fachplanungsleistungen Leitstellentechnik
Bei jeder Referenz können folgende Punkte erreicht werden:
Art der Referenz:
o Integrierte Leitstelle (Polizei und Feuerwehr): 5 Punkte
o Polizeiliche Leitstelle: 2 Punkte
o Feuerwehrleitstelle: 2 Punkte
Ort der Leitstelle:
o Bayern: 2 Punkte
Vergleichbare Aufgabenstellungen:
o Neubau: 1 Punkte
o Umbau/Erweiterung: 3 Punkte
o Umbau/Erweiterung im laufenden Betrieb: 5 Punkte
Baukosten (Leitstellentechnik brutto):
o 0,3 bis 0,4 Mio.: 1 Punkt
o ab 0,4 bis 0,6 Mio.: 2 Punkte
o mehr als 0,6 Mio.: 3 Punkte
Leistungsumfang (bis heute abgeschlossen):
o Leistungsphase 2: 2 Punkte
o Leistungsphase 3: 2 Punkte
o Leistungsphase 5: 2 Punkte
o Leistungsphase 6 für öffentlichen Auftraggeber: 2 Punkte
o Leistungsphase 7 für öffentlichen Auftraggeber: 2 Punkte
o Leistungsphase 8: 2 Punkte
B) Anzahl der angestellten Dipl.-Ing. (o. glw. Abschlüsse, z. B. Master of Engineering oder Bachelor) einschließlich Büroinhaber und freie Mitarbei-ter
o 4: 1 Punkt,
o 5 - 7: 2 Punkte,
o mehr als 7: 3 Punkte,
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte er-reichen. Der AG behält sich vor, bei auswahlrelevanter Punktgleichheit die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen; mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1 -2 beauftragt. Ein Anspruch auf
Beauftragung weiterer Stufen besteht jeweils nicht.; Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Handelsregisterauszug nicht älter als Mai 2022 (soweit einschlägig)
A) Gesamtumsätze (brutto) in den letzten 3 Jahren
B) Umsätze (brutto) mit vergleichbaren Leistungen (Fachplanung Leitstellentechnik) in den letzten 3 Jahren
C) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Mindestanforderungen zu A): 300.000 € Umsatz/a (brutto) im Schnitt der letzten 3 Jahre
Mindestanforderungen zu C): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Benennung von max. 4 Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers über Leis-tungen der Fachplanung Leitstellentechnik aus den Jahren 2015 – bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind Referenzprojekte, die nicht vor 2015 bau-fertiggestellt wurden und bis heute mindestens den Stand einer fertigen Ausfüh-rungsplanung erreicht haben.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Art der Leitstelle (ILS für Polizei und Feuerwehr oder andere), b) Ort der Leitstelle, c) Art der Maß-nahme (Neubau/Erweiterung/Umbau etc.), d) Besondere Aufgabenstellungen (Um-bau/Erweiterung im laufenden Betrieb) e) Leistungsumfang/Leistungsstand (Leis-tungsphasen), f) Leistungszeit/Baufertigstellung, g) Baukosten brutto (Kosten der geplanten Leitstellentechnik), h) Kontaktdaten Auftraggeber
Mindestanforderungen zu A): Es muss mindestens eine baufertiggestellte Leitstellen-Referenz über einen Umbau oder eine Erweiterung einer Leitstelle im laufenden Betrieb benannt werden. Es muss mindestens ein Referenzprojekt über eine integrierte Leitstelle nachgewiesen werden und eine Referenz über eine BOS-Leitstelle in Bayern. Bei einer Referenz müssen die Kosten für die Leitstellentechnik bei mindestens 0,6 Mio. € brutto liegen.
B) Anzahl der Dipl.-Ing. (o. glw. Abschlüsse, z. B. Master of Engineering oder Bachelor), die im Bereich Planung Leitstellentechnik tätig sind, einschließlich freier Mitarbeiter und Büroinhaber in den letzte 3 Jahren und heute.
C) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers.
Mindestanforderungen zu A): Es muss mindestens eine baufertiggestellte Leitstellen-Referenz über einen Umbau oder eine Erweiterung einer Leitstelle im laufenden Betrieb benannt werden. Es muss mindestens ein Referenzprojekt über eine integrierte Leitstelle nachgewiesen werden und eine Referenz über eine BOS-Leitstelle in Bayern. Bei einer Referenz müssen die Kosten für die Leitstellentechnik bei mindestens 0,6 Mio. € brutto liegen.
Mindestanforderung zu B): Es müssen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre und heute mindestens 4 Dipl.-Ing. (o.glw. Abschluss) angegeben werden können.
Die für die Durchführung der Leistungen verantwortliche/n Person/en ist/sind berechtigt die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen (§ 75 Abs. 2 VgV)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation im Teilnahmewettbewerb wird ausschließlich digital über die o.g. Vergabeplattform abgewickelt. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur Teilnahme an der 2. Verfahrensstufe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen recht-zeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bewerberfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ab-lauf der Teilnahmefrist eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).