Bamberger Service Betriebe - Neubeschaffung eines Behälteridentifikationssystems Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-BSB-027/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bamberger Service Betriebe - Neubeschaffung eines Behälteridentifikationssystems
Das zu beschaffende Identifikationssystem soll zur Tourenoptimierung, zur Verbesserung der Reklamationsbearbeitung sowie zum Erkennen von Schwarzbehältern dienen. Eine Nutzung zur leerungszahlabhängigen Berechnung der Gebühr ist derzeit nicht vorgesehen. Das Behälteridentifikationssystem wird in der Stadt Bamberg eingesetzt werden. Das Stadtgebiet umfasst ca. 77.749 Einwohner (Stand 2021). Ziel des Auftraggebers ist es, dass Behälteridentifikationssystem ab 01. August 2023 einzusetzen. Das vom Auftragnehmer zu liefernde Identsystem muss daher als Ganzes bis zu diesem Zeitpunkt voll einsetzbar sein.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das zu beschaffende Identifikationssystem soll zur Tourenoptimierung, zur Verbesserung der Reklamationsbearbeitung sowie zum Erkennen von Schwarzbehältern dienen. Eine Nutzung zur leerungszahlabhängigen Berechnung der Gebühr ist derzeit nicht vorgesehen. Das Behälteridentifikationssystem wird in der Stadt Bamberg eingesetzt werden. Das Stadtgebiet umfasst ca. 77.749 Einwohner (Stand 2021). Ziel des Auftraggebers ist es, dass Behälteridentifikationssystem ab 01. August 2023 einzusetzen. Das vom Auftragnehmer zu liefernde Identsystem muss daher als Ganzes bis zu diesem Zeitpunkt voll einsetzbar sein.
Betrieb der Bürgerhotline im Verlängerungsoption 1
20.06.2022-08.07.2022
Betrieb der Bürgerhotline im Verlängerungsoption 2
11.07.2022-29.7.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung über 1.1) den Gesamtumsatz in EUR und 1.2) den Umsatz im Bereich der Lieferung von Identifikationssystemen für Müllgroßbehälter in EUR, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
2) Eigenerklärung zu mindestens drei geeigneten Referenzen (Mindestreferenz 1 bis Mindestreferenz 3) über früher ausgeführte Lieferaufträge, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, ggf. mit Ansprechpartner und Telefonnummer b) Erbringungszeitraum der nach Buchstabe d) referenzierten Leistungen vom 2.8.2017 bis 1.8.2022, c) Anzahl der Müllgroßbehälter mit zwei oder vier Rädern nach DIN EN 840-1 und DIN EN 840-3 mit Kammschüttung (Fassungsvermögen 40 l bis 1.100 l), d) Art der Leistungen, und e) Leistungserbringer der nach Buchstabe d) referenzierten Leistungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Mindestreferenz 1 bis Mindestreferenz 3 ist erbracht, wenn jeweils die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz 1 bis Mindestreferenz 3 muss jeweils
a) mindestens den Namen des Auftraggebers nachweisen, b) mindestens auf einen der Erbringungszeiträume vom 2.8.2017 bis 1.8.2018, vom 2.8.2018 bis 1.8.2019, vom 2.8.2019 bis 1.8.2020, vom 2.8.2020 bis 1.8.2021 oder vom 2.8.2021 bis 1.8.2022 bezogen sein, c) mindestens auf 40.000 Müllgroßbehälter mit zwei oder vier Rädern nach DIN EN 840-1 und DIN EN 840-3 mit Kammschüttung (Fassungsvermögen 40 l bis 1.100 l) bezogen sein, d) mindestens vier der nachfolgenden Leistungen nachweisen: Behälternachrüstung mit Transponder, Einbau der Fahrzeugausstattung in Sammelfahrzeugen, Versanddienstleistungen für Behälteraufkleber, Betrieb einer Hotline für Anschlusspflichtige, Hosting der benötigten Systemkomponenten und e) mindestens auf den Bieter, die Bietergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleihender, bezogen sein
Der Bieter erklärt, dass er in einem Zeitraum von 24 Monaten vor Ende der Angebotsfrist in diesem Vergabeverfahren nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße belegt worden ist.
Abschnitt IV: Verfahren
02.09.2022 - 10.01 Uhr; das Angebot kann nur digital abgegeben werden
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat sein/ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (kurz: Formular) elektronisch in Textform nach § 126b BGB auf dem elektronischen Vergabeportal beim Auftraggeber bis spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote einzureichen.
2. Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular,für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter/die Bietergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
3. Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine alle Mitglieder umfassende Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1 des Formulars). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bietergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 10 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
4. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 des Formulars bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen diese Unternehmen zu benennen und auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 2 des Formulars) vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind auf gesondertes Verlangen auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 10 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
5. Eignungsleihe, vgl. Ziffer I.5 des Formulars
6. Selbstreinigung, vgl. Ziffer I.6 des Formulars
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.