Medienmonitoring, Staatliche Lotterie-und Spielbankverwaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022SBA000007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Medienmonitoring, Staatliche Lotterie-und Spielbankverwaltung
Medienmonitoring
Erstellung eines täglichen Medienmonitoring-Newsletters, Einräumung erforderlicher Lizenzrechte, Zugang zu einem Medienmonitoring-Software-Tool, Softwarepflege, Support und Schulungen
Für weitere Details wird während der laufenden Ausschreibung auf die Inhalte der Vergabeunterlagen verwiesen.
Medienmonitoring: Erstellung eines täglichen Medienmonitoring-Newsletters, Einräumung erforderlicher Lizenzrechte, Zugang zu einem Medienmonitoring-Software-Tool, Softwarepflege, Support und Schulungen
Optionale Verlängerung um jeweils 12 Monate; max. Laufzeit 4 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung (eVergabe)
- Erklärung zur Struktur Bieter (eVergabe)
- Erklärung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (eVergabe)
- Verpflichtungserklärung andere Unternehmen (eVergabe; soweit Einbeziehung Unterauftragnehmer/ Drittunternehmen bei Auftragsvergabe bereits bekannt)
- Persönlichen Lage, insb. zum Nichtvorliegen von Insolvenzverfahren, Liquidation, schwere Verfehlungen, Tatbestände des § 123 Abs. 1 GWB, der Voraussetzungen des Ausschlusses
nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestlohngesetz bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen;
- Eigenerklärung russische Unternehmen
- durchschnittlicher Jahresumsatz für die Jahre 2019, 2020 und 2021
- Ausschluss illegaler Anbieter (keine Verträge mit illegalen Glücksspielunternehmen), Ausschluss Interessenskollision
- Unternehmensdarstellung (Vorstellung Unternehmen sowie allgemeines Leistungsportfolio; Mindestanforderung ist eine Unternehmensdarstellung mit einem Umfang von. mind. 1 DIN
A4 Seite, Schriftgrad Arial 11 Pkt., Zeilenabstand 1,5, welche konkret auf alle oben genannten Punkte Bezug nimmt.)
- geeignete, nachprüfbare Referenz (Mindestanforderung ist eine Projektreferenz, die folgende Mindestanforderungen erfüllt: Projekt mit ähnlichen Inhalten (Medienmonitoring,
Datenanalyse, Software-Tool), idealerweise aus Glücksspiel-/Lotteriebranche, Abschlusszeitpunkt des Referenzauftrags < 3 Jahre, Auftragswert mind. [Betrag gelöscht] Euro)
- Scientology Schutzerklärung
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Erklärung RUS
- Einhaltung Kernarbeitsnormen "ILO", equal pay
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39Abs. 6 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.