Neubau Wohnbebauung Spitzstraße
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seefeld
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82229
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.seefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wohnbebauung Spitzstraße
Gegenstand des Auftrags ist die Errichtung von kommunalen Wohngebäuden mit einer gemeinsamen Tiefgarage/Stellplatzanlage auf den Flurnummern 402/26, 402/27 und 402/28 in Seefeld, Ortsteil Hechendorf.
Die Gemeinde Seefeld plant, auf den attraktiven gemeindeeigenen Flurstücken Nr. 402/26, 402/27 und 402/28 an der Spitzstraße in Seefeld Ortsteil Hechendorf geförderte Wohnungen zu errichten. Bauherr ist das kommunale Bauunternehmen SeefeldBau KU.
Der Schwerpunkt dieses Verfahrens liegt nicht nur auf der architektonischen Qualität der Gebäude und damit der Wohnqualität, sondern auch auf der städtebaulichen Qualität vor dem Hintergrund der Bebauung der nahen Umgebung und der Lage am Ortsrand. Zudem werden Lösungen gesucht, die beispielgebend für die Region hinsichtlich zeitgemäßer Fortschreibung der Baukultur und ggf. auch Reduzierung des Ausbaustandards bei angemessener Wohnqualität unter Beachtung der Bezahlbarkeit sind.
Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren.
Es werden die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI für alle Gebäude beauftragt.
Im weiteren werden voraussichtlich die Leistungsphasen 3 bis 9 beauftragt.
Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit mit etwa 5,5 Mio. € geschätzt.
Es wird ein Lösungsvorschlag auf Grundlage der Aufgabenstellung gefordert. Der Lösungsvorschlag wird je Bieter mit 22.500 € (brutto) vergütet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.h2r-architekten.com
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://pollok-gonzalo.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).