Rahmenvereinbarung für Ingenieurleistungen bei der Technischen Ausrüstung (TGA-HLS) für das Klinikum Landkreis Erding
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-erding.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Ingenieurleistungen bei der Technischen Ausrüstung (TGA-HLS) für das Klinikum Landkreis Erding
Rahmenvereinbarung für Ingenieurleistungen bei der Technischen Ausrüstung (TGA-HLS) für das Klinikum Landkreis Erding
Rahmenvereinbarung Ingenieurleistungen bei der TGA-Planung (HLS); Gegenstand der Einzelverträge können sein: Ingenieurleistungen bei der Technischen Ausrüstung nach den §§ 53 ff HOAI (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 – ohne medizin- und labortechnische Anlagen, 8, Grund- und Besondere Leistungen) für einzelne Bauabschnitte/Maßnahmenpakete sowie bei Bedarf übergeordnete Planungs- und Beratungsleistungen. Derzeit wird von 6 möglichen Maßnahmenpaketen ausgegangen. Dabei handelt es sich um:
• Maßnahmenpaket 1: Erweiterung Süd, Funktionsbau mit Notfallaufnahme in Anbindung an Radiologie, OP -Erweiterung, LHKM, Sterilisation, Lager und Werkstattflächen
• Maßnahmenpaket 2: Erweiterung Südost, mit Schmerzklinik (UG) und psych. Tagesklinik (EG)
• Maßnahmenpaket 3: Ambulanter OP nach Auszug Dialyse
• Maßnahmenpaket 4: Diensträume und Verwaltung
• Maßnahmenpaket 5: Anpassungen im Bettenhaus, Umwidmung der 4-Bettzimmer.
• Maßnahmenpaket 6: Verlegung des Hubschrauber-Landeplatzes
Es kann nicht garantiert werden, dass für alle Maßnahmenpakete Einzelaufträge erteilt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Maßnahmenpakete zu ändern und zu erweitern. Maximal werden auf der der Grundlage der Rahmenvereinbarung 10 Einzelaufträge vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 und teilweise der Leistungsphase 3 für die mit dem ersten Einzelauftrag beauftragten Leistungen müssen aufgrund fördertechnischer Terminzwänge vollständig bis 31.10.2022 erbracht werden. Da bereits ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt wurde, im Rahmen dessen kein Angebot eingegangen ist, besteht eine besondere Eilbedürftigkeit (Dringlichkeit) der Beschaffung, die eine Einhaltung der Mindestfrist gemäß § 15 Abs. 2 VgV unmöglich macht. Auf § 15 Abs. 3 VgV wird verwiesen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für Ingenieurleistungen bei der Technischen Ausrüstung (TGA-HLS) für das Klinikum Landkreis Erding
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu V.2.4: Der Wert des erfolgreichen Angebots kann nicht angegeben werden, weil dem berechtigte geschäftliche Interessen des erfolgreichen Bieters entgegenstehen (§ 39 Abs. 6 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).