Übernahme, Beförderung und Vermarktung oder Verwertung von Altpapier im Landkreis Traunstein Referenznummer der Bekanntmachung: 01_2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, Beförderung und Vermarktung oder Verwertung von Altpapier im Landkreis Traunstein
Übernahme, Beförderung und Vermarktung oder Verwertung von Altpapier im Landkreis Traunstein
Los 1: Sammelgebiet Süd
• Gestellung von Sammelbehältern für Altpapier an aktuell 46 Sammelstellen,
• Übernahme und Abfuhr des Altpapiers an den Sammelstellen,
• ordnungsgemäße Verwertung bzw. Vermarktung des übernommenen Altpapiers.
Zu II.1.7 und V.2.4 Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Los 2: Sammelgebiet Nord
• Gestellung von Sammelbehältern für Altpapier an aktuell 77 Sammelstellen,
• Übernahme und Abfuhr des Altpapiers an den Sammelstellen,
• ordnungsgemäße Verwertung bzw. Vermarktung des übernommenen Altpapiers.
Zu II.1.7 und V.2.4 Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Sammelgebiet Süd
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Sammelgebiet Nord
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]