Neubau Wohnanlage am Trettachkanal
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberstdorf
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87561
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberstdorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wohnanlage am Trettachkanal
Gegenstand des Wettbewerbs ist
• der Städtebaulicher Entwurf für den Realisierungs- und Ideenteil,
• die Planung der Gebäude für den Neubau einer Wohnanlage mit Stellplatzanlage und
• die Planung der Freianlagen des Wohnumfeldes.
Der Markt Oberstdorf steht unter großem Druck bezahlbaren kommunalen Wohnraum anzubieten. Der Markt verfügt nur noch über sehr wenig eigenen Grund und hat sich deshalb entschlossen, das ehemalige Wasserkraftwerk samt Kanal zurückzubauen und die Flächen für Wohnungsbau zu nutzen. Trotz des schwierigen Grundstückszuschnitts und -bestands soll im Realisierungsteil eine Wohnbebauung mit hoher und bezahlbarer Wohnqualität entstehen, die sich in die Umgebung einfügt und einen Mehrwert für die Nachbarschaft schafft.
In einem städtebaulichen Gesamtkonzept soll zusammen mit dem Ideenteil eine mögliche künftige Entwicklung mit weiteren Wohnungsbauten aufgezeigt werden.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, wird der Wettbewerb nach den Regeln der RPW 2013 durchgeführt. Der Beginn der Planung ist unmittelbar nach
Beauftragung, im Rahmen des auf den Wettbewerb nach § 14 Abs. 4Nr. 8 VgV folgenden Verhandlungsverfahrens, vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
• Städtebauliche Struktur
• Typologie und Gestaltung
• Erschließung
• Freiraumqualität und Umgang mit der Topografie und dem wertgebenden Gehölzbestand
• Wirtschaftlichkeit in Errichtung und Betrieb, auch hinsichtlich der Ausnutzung des Grundstücks
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80798
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auslober wird im Anschluss an den Wettbewerb ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit allen Preisträger*innen durchführen. Das Ergebnis des Wettbewerbs als Zuschlagskriterium wird mit 40 % gewichtet. Der Auslober wird bei Realisierung, unter Würdigung der
Empfehlungen des Preisgerichts und nach dem Verhandlungsverfahren, einem der Preistragenden die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen:
• ggf. Überarbeitung Städtebaulicher Entwurf § 19 Abs. 2, HOAI 2021, Anlage 9 , Lph. 1–3
• Gebäude und Innenräume § 34 HOAI 2021 für den kommunalen Geschosswohnungsbau
• Freianlagen § 39 HOAI 2021 für den kommunalen Geschosswohnungsbau
Für mögliche private Einfamilien-/Doppel-/Reihenhäuser werden keine weiteren Planungsleistungen übertragen.
Soweit die Leistungen innerhalb eines Leistungsbilds von mehreren Mitgliedern der Wettbewerbsgemeinschaft arbeitsteilig erbracht werden, wird der jeweilige Vertrag über die Planung mit diesen als Arbeitsgemeinschaft abgeschlossen. Die Beteiligung von Wettbewerbsgemeinschaften am
Verhandlungsverfahren setzt voraus, dass der Bestand der Mitglieder gewahrt bleibt Im Falle einer Realisierung werden, zur Sicherstellung der
Qualität bei der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs,
• mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 § 34 HOAI 2021 „Gebäude und Innenräume“ und
• mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 § 39 HOAI 2021 „Freianlagen“
beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen.
Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Die weiteren Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung bekannt geben.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb im Realisierungsteil (Gebäude und Innenräume, Freianlagen) bereits erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf
in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Das anteilig für den Städtebaulichen Entwurf vergebene Preisgeld (ca. 23 % der Preissumme) ist davon ausgenommen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die
Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB).Die Zuschlagserteilung ist
möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).