22 E 081 - Reinigungsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22 E 081
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 107-299955)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
22 E 081 - Reinigungsdienstleistungen
Gebäudeinnenreinigung und Glasinnenreinigung in der Kastenmaierstraße
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die feste Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre, danach verlängert sich der Vertrag automatisch.
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag beginnt am 01.10.2022 und läuft zunächst fest bis zum 30.09.2024.
Er verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Verlängerung des Vertrages weder durch den Auftraggeber noch durch den Auftragnehmer bis spätestens 31.03. des jeweiligen Kalenderjahres in Textform widersprochen wird. Für die Fristwahrung ist der Zugang der vorgenannten Mitteilung entscheidend.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung sowohl durch den Auftragnehmer also auch durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB.
- Nachweis (Kopie) über die Zertifizierung eines gültigen Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN
ISO 9001:2015 ff (oder gleichwertige, zertifizierte Managementsysteme)
- Nachweis (Kopie) über die Zertifizierung eines gültigen Umweltmanagementsystems nach DIN EN
ISO 14001 (oder gleichwertiges, zertifiziertes Umweltmanagementsystems)
- Nachweis (Kopie) über eine nachprüfbare Ausbildung der Objektleitung (z.B. geprüfte/r Objektleiter/-
in BIV, FIGR oder gleichwertig)
- Nachweis (Kopie) über die Zertifizierung eines gültigen Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015 ff oder gleichwertige, zertifizierte Qualitätssysteme.
Sollte kein Zertifikat bzw. keine Zertifizierung vorliegen, ist eine schriftliche Darstellung vorzulegen, in der schlüssig und nachvollziehbar aufgezeigt wird, welche Maßnahmen zum Qualitätsmanagement bei der Ausführung des Auftrages angewendet werden und wie diese im Unternehmen derzeit umgesetzt werden.
- Nachweis (Kopie) über die Zertifizierung eines gültigen Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 oder gleichwertiges, zertifiziertes Umweltmanagementsystem.
Sollte kein Zertifikat bzw. keine Zertifizierung vorliegen, ist eine schriftliche Darstellung vorzulegen, in der schlüssig und nachvollziehbar aufgezeigt wird, welche Maßnahmen zum Umweltmanagement bei der Ausführung des Auftrages angewendet werden und wie diese im Unternehmen derzeit umgesetzt werden.
- Nachweis (Kopie) über eine nachprüfbare Ausbildung der Objektleitung (z. B. geprüfte/r Objektleiter/-in BIV, FIGR oder gleichwertig).
- Aufstellung von mindestens 3, jedoch maximal 5 Referenzen vergleichbarer Größenordnung bzw. eines vergleichbaren Auftragsumfangs der letzten drei Jahre jeweils
- mit Angabe der Auftragsart,
- des Auftragsumfangs (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung),
- Angaben der Reinigungsflächen mit den Reinigungszeiträumen/-abständen
- des monatlichen Rechnungswertes,
- der Leistungszeit,
- Beginn der Auftragsausführung (Vertragsbeginn) und Dauer der Vertragslaufzeit,
- Name und Anschrift (Straße, Postleitzahl und Ort) des Referenzkunden,
- Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
Personenschäden mind. [Betrag gelöscht] Euro,
Sach- und Vermögensschäden mind. [Betrag gelöscht] Euro,
Allmählichkeit-/Obhut- und Bearbeitungsschäden mind. [Betrag gelöscht] Euro,
Schlüsselverlust mind. [Betrag gelöscht] Euro
oder der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung mit mindestens
obenstehenden Deckungssummen spätestens nach Erhalt einer vorläufigen
Zusage nach § 134 GWB vor Auftragserteilung abzuschließen.