345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg 345-3140-01 Holzbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 345-3140-01 Holzbauarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg 345-3140-01 Holzbauarbeiten
345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
13 m³ Brettschichtholzstütze Fassade 13 m³ Brettschichtholzstütze Innen 41 m³ Brettschichtholzträger Sparren, GL24c, b/h=20/46,OG, Pos.SP1 13 m³ Vollholzträger Sparren, C24, b/h=12/12, Vordach, Pos.SP2 38 m³ Vollholzträger C24, b/h=12/16, Sparrenpfette, Traufe Pos.SP5 650 m² Deckenplatte CLT100 L3s, über EG, h= 10cm, Pos.DE2 150 m² Deckenplatte CLT120 L3s, über EG, h= 12cm, Pos.D2 785 m² Deckenplatte CLT100 L3s, Dachplatte, h= 10cm 650 m² Balken Rippendecke GL32h, b/h=20/50, ohne mech. Verbund, Pos.RB1 720 m² Dachplatte BSP 100mm 92 m² Fassadenbekleidung innen, OSB Platte mit verklebten Stößen, 15mm 75 m² Dämmschicht Mineralwolledämmung 20cm 176 m² Dämmschicht Holzfaserdämmung 14cm 241 m² Holzschalung horizontal mit Lattung und Konterlattung 235 m² Giebelwand BSP CLT200 L5s 510 m² Rhombusschalung 26*92mm 800 m²Abdichtung diffusionsoffen 1.200 m² Zellulose Einblasdämmung 160mm, Zwischensparren 1.200 m² Holz-Weichfaserdämmung auf Sparren1.450 m² Konterlatten 1.450 m² Schalung für Blechdächer50 m² Konstruktion Oberlichttonne 66 m² Terassendielen 1.340 m² Holzlasur Vorvergrauung außen 520 m² Lasur innen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften , die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe, Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.