Objektplanung Gebäude für den Neubau einer Krankenpflegeschule mit Schülerwohnungen in Bobingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabmünchen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86830
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wertachkliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude für den Neubau einer Krankenpflegeschule mit Schülerwohnungen in Bobingen
Objektplanung Gebäude für den Neubau einer Krankenpflegeschule mit Schülerwohnungen in Bobingen
Die Wertachkliniken gKU beabsichtigt auf dem Grundstück 3281/2 Gemarkung Stadt Bobingen eine Krankenpflegeschule mit 10 Micro-Schülerwohnungen zu errichten. Das Gebäude soll als Modulbau in Stahlrahmenbauweise errichtet werden und mittels eines Verbindungsganges an den bestehenden Schulkomplex angeschlossen werden. Der geschätzte Bruttoflächenbedarf beträgt ca. 1.000 bis 1.200 m².
Gegenstand des Auftrags ist die Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 (Leistungsphasen 1 - 9) für die Errichtung der Krankenpflegeschule. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht jeweils nicht. Besondere Leistungen nach Bedarf.
Bis zum Abschluss des Projekts; bei Beauftragung der Leistungsphase 9 bis zum Ablauf der Gewährleistungsfristen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen; mit Vertragsschluss werden die Leistungsphasen 1 -2 beauftragt. Ein Anspruch auf
Beauftragung weiterer Stufen besteht jeweils nicht.; Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Handelsregisterauszug (soweit einschlägig)
B) Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO einer für die Objektplanung verant-wortlichen Person (z.B. Eintragung in die Liste der Architektenkammer)
A) Gesamtumsätze und Umsätze in brutto mit vergleichbaren Leistungen (Objektplanung Gebäude) in den letzten 3 Jahren
B) Nachweis des Bieters/Mitglied einer Bietergemeinschaft über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Mindestanforderungen zu B) Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Benennung von Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers aus den Jahren 2017 – bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind nur Referenzprojekte über die Objektplanung (Gebäude, § 34 HOAI), die nicht vor 2016 baufertiggestellt wurden und mindestens den Stand einer erteilten Baugenehmigung erreicht haben.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Bezeichnung des Projekts und Art der Baumaßnahme, b) Vergleichbare Aufgabenstellung (Neubau/Erweiterung eines Modulbaus in Stahlrahmenbauweise) c) Honorarzone, d) Leistungsumfang f) Leistungsbeginn/Leistungsstand (abgeschlossene Leistungsphasen)/Baufertigstellung (soweit erfolgt), g) Baukosten netto (KG 300, 400 netto),
h) Auftraggeber mit Ansprechpartner
B) Anzahl der Architekten, die im Bereich Objektplanung Gebäude tätig sind, einschließlich freier Mitarbeiter und Büroinhaber.
C) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers.
Mindestanforderungen zu A): Es müssen mindestens 2 Referenzprojekte mit Honorarzone III (oder höher) nachgewiesen werden, die jeweils Baukosten von mindestens 1 Mio. € (KG 300, 400, netto) aufweisen. Zudem müssen mindestens 2 Referenzprojekte über einen Neubau/Erweiterung eines Modulbaus in Stahlrahmenbauweise nachgewiesen werden, die jeweils Baukosten von mindestens 1 Mio. € (KG 300, 400, netto) aufweisen. Es muss außerdem mindestens einmal die Leistungsphasen 2 – 8 erbracht worden sein. Das gilt nicht für jede Referenz, sondern für die Summe aller angegeben Referenzen.
Mindestanforderung zu B): Es müssen mindestens 2 Architekten angegeben werden können.
Architekten nach § 75 Abs. 1, 3 VgV.
Bei einer Auftragserteilung mit der Vertragsstufe 1 bis spätestens 30.09.2022 muss der Stand der Vorplanung bis spätestens 24.10.2022 vollständig vorliegen. Bei einer Beauftragung der Vertragsstufe 2 bis spätestens 01.11.2022 muss der Stand der Genehmigungsplanung bis spätestens 30.11.2022 vollständig vorliegen. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen darüber hinaus so zu erbringen, dass folgende Termine eingehalten werden können: Fertigstellungstermin: 31.08.2023; Nutzungsbeginn: 15.09.2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die o.g. Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).