Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tutzing, Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 4 bis 8 gem. § 53 Abs. 2 HOAI (ELT) Referenznummer der Bekanntmachung: 80637-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tutzing
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tutzing.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tutzing, Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 4 bis 8 gem. § 53 Abs. 2 HOAI (ELT)
Die Gemeinde Tutzing beabsichtigt die Generalsanierung die Sanierung der Grund- und Mittelschule Tutzing. Die zu sanierenden Gebäude, bestehend aus dem Gebäude der Mittelschule und dem historischen, „Alten Schulhaus“ mit ehemaligem Lehrerwohnhaus, befinden sich auf einem Gesamtcampus in der Ortsmitte der Gemeinde Tutzing in unmittelbarer Nähe von Rathaus und Kirche. Zum Gebäudekomplex gehören noch eine Turnhalle mit Schwimmhalle und ein Grundschulgebäude, dazu die Freiflächen als Pausenbereiche, sowie Parkmöglichkeiten für den Lehrkörper und die Schulbusse. Die Kubatur der beiden Sanierungsgebäude umschließt einen Rauminhalt von ca. 24.616 m³. Das Mittelschulgebäude wird vollständig entkernt, jedoch die tragende Bausubstanz – Decken, Pfeiler, Unterzüge, Brüstungselemente der Außenwände – bleibt erhalten. Dem Brandschutz geschuldet und dem Zusammenschluss von zwei Schulhöfen wird im Erdgeschoß das Gebäude um eine Gebäudeachse vom historischen Schulhaus abgerückt.
Tutzing
Im Erdgeschoß entsteht ein Mensabereich mit Kaltküche und Speisebereich (Aufenthaltsbereich auch für Ganztagsschule). Aktuell werden in der Mittelschule 154 Schüler unterrichtet und in der Grundschule 256 Schüler. Auf dem Schulcampus befinden sich aktuell 410 Schüler. Davon werden ca. 200 Schüler gemeinsam eine Mittagsmalzeit einnehmen. Neben dem Mensa- und Speisebereich wird im EG des Mittelschulgebäudes ein großer Besprechungsraum als Lehrerkonferenzraum eingerichtet. Dieser große Konferenzraum kann auch als Musikraum und Prüfungsraum umfunktioniert werden. Die Anzahl der Klassenzimmer, erhöht sich aufgrund der Schülerzahl von 8 Klassenzimmer auf 12 Klassenzimmer. Aus diesem Grund wird der vorgegebene Flächenbedarf um ca. 172 m² übertroffen.
Die Raumgrößen der einzelnen Klassenzimmer und Funktionsräume werden durch das statische System der bestehenden Skelettbauweise vorgegeben und angelehnt an die ursprünglichen Raumgrößen errichtet. Nachdem das EG des Mittelschulgebäudes nach dem Umbau als Mensa, Speisebereich, Pausenbereich und Konferenzbereich genutzt werden wird, müssen die derzeitigen Verwaltungsräume vom Erdgeschoß des Mittelschulgebäudes in das historische, alte Schulhaus umverlegt werden.
Das denkmalgeschützte, historische, alte Schulhaus wird zukünftig also der Mittelschulnutzung zugeführt. Es entsteht in dem Schulhaus, als Campus-Mittelpunkt und Zentralgebäude der Verwaltungskomplex mit Lehrerzimmern, Lehrmittelräumen, Sekretariat und Büro der Schulleitung, aber auch zukunftsorientierte Räume, dazu gehören 2 große Computerräume und die Lernwerkstatt. Erreicht wird das alte Schulhaus über den Haupteingang, mit Orientierung zum Schulhof, aber auch barrierefrei über einen Brückengang zum Mittelschulgebäude.
Für die Planung dieses Projekts wurden bereits die entsprechenden TGA-Fachplanungsleistungen für ELT, jeweils HOAI-Leistungsphasen 1 bis einschl. 4 gemäß §§ 53 Abs. 2, 55 Abs. 1 HOAI vergeben, allerdings nur im Hinblick auf die Planungsleistungen zum Gebäude der Mittelschule. Die Planungsleistungen für den Campus im Übrigen, d. h. insbesondere für die Grundschule, die „Alte Schule“ sowie die Turnhalle waren nicht Gegenstand des vergebenen Planungsauftrages. Aus diesem Grund sollen nunmehr auf Basis der vorhandenen Planungsergebnisse zur Mittelschule, insbesondere der Entwurfs- und Genehmigungsplanung, folgende Leistungen vergeben werden:
- TGA-Fachplanungsleistungen, Anlagengruppen 4 bis einschl. 8 gem. § 53 Abs. 2 HOAI (ELT), Leistungsphasen 1 bis einschl. 4 gem. § 55 Abs. 1 HOAI, im Hinblick auf die Grundschule, die „Alte Schule“ und die Turnhalle;
- soweit erforderlich (optional): Wiederholungsleistungen der TGA-Fachplanung, Anlagengruppen 4 bis einschl. 8 gem. § 53 Abs. 2 HOAI (ELT), Leistungsphasen 1 bis einschl. 4 gem. § 55 Abs. 1 HOAI, im Hinblick auf die bereits vorhandenen Planungsergebnisse zur Mittelschule;
- TGA-Fachplanungsleistungen, Anlagengruppen 4 bis einschl. 8 gem. § 53 Abs. 2 HOAI (ELT), Leistungsphasen 5 bis einschl. 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI, im Hinblick auf den Gesamt-Campus, insbesondere bestehend aus der Mittelschule, der Grundschule, der „Alten“ Schule und der Turnhalle.
Der Planungsauftrag zur Mittelschule ist beendet, weil Leistungen nach der HOAI-Leistungsphase 4 nicht weiter abgerufen wurden.
Die Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume sowie die Fachplanungsleistungen für HLS und Tragwerk werden analog zu den verfahrensgegenständlichen ELT-Fachplanungsleistungen vergeben.
Aufgrund der Zeichenanzahlbegrenzung in diesem Formular steht insoweit nicht der Volltext zur Verfügung. Dieser ist unter dem angegebenen Link mit der Unterlage „Verfahrensbedingungen“ unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Honorarangebots sowie eines schriftlichen Konzepts zu den bekanntgemachten Zuschlagskriterien einschl. Angaben zur Berufserfahrung der Projektleitung aufgefordert werden, erfolgt ausgehend von der insgesamt höchsten Punktzahl in absteigender Reihenfolge nach den folgenden Kriterien, wobei sich die Wertung und Gewichtung im Einzelnen auch aus den „Verfahrensbedingungen“ ergibt:
(1) Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) (10fach);
(2) Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) im Tätigkeitsbereich des (3) Angabe zu den für die technische Leitung vorgesehenen Personen (Projektleiter und stellvertretender Projektleiter) einschließlich Nachweis gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über deren Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Jahren (Projektleiter (Wertung 15fach) und stellvertretender Projektleiter (Wertung 10fach));
(4) Angabe von jeweils 3 Referenzen des vorgesehenen Projektleiters (Wertung 20fach), des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters (Wertung 15fach) und des Büros/der Bewerbergemeinschaft (Wertung 20fach) über in den letzten 5 Jahren (2017 bis einschließlich 06/2022) erbrachte Leistungen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind. Es können auch solche Referenzprojekte angegeben werden, bei deren Bearbeitung sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter gemeinsam tätig waren. Als Referenzen des Büros / der Bietergemeinschaft können auch die Maßnahmen angegeben werden, bei deren Bearbeitung sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter gemeinsam tätig waren. Als Referenzen des Büros / der Bietergemeinschaft können auch die Maßnahmen angegeben werden, die als persönliche Referenzen des Projektleiters und / oder stellvertretenden Projektleiters benannt wurden, sofern diese im Büro des Bewerbers erbracht wurden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bewerber nicht zwingend drei Referenzen angeben muss. In diesem Fall werden nur die angegebenen Referenzen gewertet. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als drei Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die drei Referenzen gewertet, welche die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben.
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
- TGA-Fachplanung (ELT) einer Neubau-, Sanierungs-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme, wobei die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI in den letzten 5 Jahren (01/2017 bis einschließlich 06/2022) begonnen und abgeschlossen wurden;
- im Bereich Schule, Kindergarten, Kinderhort oder vergleichbar;
- mit Baukosten (KG 400) von mind. EUR 4,0 Mio. (brutto);
- bei laufendem Betrieb;
- für einen öffentlichen Auftraggeber;
- unter Verwendung von öffentlichen Zuwendungen.
Es ist folgende stufenweise Beauftragung vorgesehen:
1. Stufe:
- TGA-Fachplanungsleistungen, Anlagengruppen 4 bis einschl. 8 gem. § 53 Abs. 2 HOAI (ELT), Leistungsphasen 1 bis einschl. 4 gem. § 55 Abs. 1 HOAI, im Hinblick auf die Grundschule, die „Alte Schule“ und die Turnhalle;
- soweit erforderlich (optional): Wiederholungsleistungen der TGA-Fachplanung, Anlagengruppen 4 bis einschl. 8 gem. § 53 Abs. 2 HOAI (ELT), Leistungsphasen 1 bis einschl. 4 gem. § 55 Abs. 1 HOAI, im Hinblick auf die bereits vorhandenen Planungsergebnisse zur Mittelschule;
2. Stufe: TGA-Fachplanungsleistungen, Anlagengruppen 4 bis einschl. 8 gem. § 53 Abs. 2 HOAI (ELT), Leistungsphasen 5 bis einschl. 7 gem. § 55 Abs. 1 HOAI, im Hinblick auf den Gesamt-Campus, insbesondere bestehend aus der Mittelschule, der Grundschule, der „Alten“ Schule und der Turnhalle;
3. Stufe: TGA-Fachplanungsleistungen, Anlagengruppen 4 bis einschl. 8 gem. § 53 Abs. 2 HOAI (ELT), Leistungsphase 8 gem. § 55 Abs. 1 HOAI, im Hinblick auf den Gesamt-Campus, insbesondere bestehend aus der Mittelschule, der Grundschule, der „Alten“ Schule und der Turnhalle;
4. Stufe: TGA-Fachplanungsleistungen, Anlagengruppen 4 bis einschl. 8 gem. § 53 Abs. 2 HOAI (ELT), Leistungsphase 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI, im Hinblick auf den Gesamt-Campus, insbesondere bestehend aus der Mittelschule, der Grundschule, der „Alten“ Schule und der Turnhalle.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der ersten Stufe. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Zur Realisierung des Bauvorhabens hat die Gemeinde Tutzing zudem einen Geschäftsbesorger mit sämtlichen erforderlichen Generalübernehmerleistungen einschl. einer kaufmännischen und finanzwirtschaftlichen Betreuung beauftragt. Der Geschäftsbesorger leistet im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und erbringt alle für die Umsetzung des Projektes erforderlichen Planungs- und Bauleistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
(1) Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV;
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 VgV bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens:
- Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
- Sach- und Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Der vorgenannte Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen. Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen.
(1) Eigenerklärung zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) im Tätigkeitsbereich des Auftrages beschäftigten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV;
(2) Eigenerklärung über eine Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 1-3 VgV:
- im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel / Kapazitäten des anderen Unternehmens im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen werden;
- der Nachweis kann beispielweise mit einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden;
- bei der Eignungsleihe der beruflichen Kapazität eines anderen Unternehmens hat der Bewerber das andere Unternehmen zugleich als Unterauftragnehmer anzugeben und einzusetzen;
- bei der Eignungsleihe der wirtschaftlichen und finanziellen Kapazität eines anderen Unternehmens wird die Zurverfügungstellung des Eignungskriteriums in Form einer gemeinsamen (= gesamtschuldnerische) Haftung im Sinne des § 47 Abs. 3 VgV durch das vorgenannte Unternehmen verlangt; auf Anforderung des Auftraggebers hat der Bewerber eine Erklärung vorzulegen, wonach eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe besteht.
(3) Eigenerklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV;
(4) Angabe zu den für die technische Leitung vorgesehenen Personen (Projektleiter und stellvertretender Projektleiter) einschließlich Nachweis gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über deren Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Jahren durch Vorlage der Lebensläufe gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV;
(5) Angabe von jeweils 3 Referenzen des vorgesehenen Projektleiters, des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters und des Büros / der Bewerbergemeinschaft über in den letzten 5 Jahren (2017 bis einschließlich 06/2022) erbrachte Leistungen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind. Es können auch solche Referenzprojekte angegeben werden, bei deren Bearbeitung sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter gemeinsam tätig waren. Als Referenzen des Büros / der Bietergemeinschaft können auch die Maßnahmen angegeben
werden, bei deren Bearbeitung sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter gemeinsam tätig waren. Als Referenzen des Büros/der Bietergemeinschaft können auch die Maßnahmen angegeben werden, die als persönliche Referenzen des Projektleiters und / oder stellvertretenden Projektleiters benannt wurden, sofern diese im Büro des Bewerbers erbracht wurden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bewerber nicht zwingend drei Referenzen angeben muss. In diesem Fall werden nur die angegebenen Referenzen gewertet. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als drei Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die drei Referenzen gewertet, welche die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben.
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
- TGA-Fachplanung (ELT) einer Neubau-, Sanierungs-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme, wobei die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI in den letzten 5 Jahren (01/2017 bis einschließlich 06/2022) begonnen und abgeschlossen wurden;
- im Bereich Schule, Kindergarten, Kinderhort oder vergleichbar;
- mit Baukosten (KG 400) von mind. EUR 4,0 Mio. (brutto);
- bei laufendem Betrieb;
- für einen öffentlichen Auftraggeber;
- unter Verwendung von öffentlichen Zuwendungen.
Natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften Ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es sich um ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) sowie dem Zuschlagsverfahren mit anschließenden Bietergesprächen (2. Stufe). Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens gilt Folgendes: Für den Teilnahmeantrag soll das dafür vorgesehene Bewerbungsformular verwendet werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich unter dem o. g. Internet-Link in elektronischer Form möglich. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe des Teilnahmeantrags per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Die gemäß Bekanntmachung und Bewerbungsformular geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind formlos und in Ergänzung zum Bewerbungsformular beizufügen, auf der Plattform hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Plattform und den oben genannten Link zu richten.
Eingegangene, wesentliche Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrags zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten der Bewerber.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens gilt Folgendes: Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung sind ebenfalls unter o. g. Link die für die Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen sowie die insbesondere auch für diese Stufe maßgeblichen Verfahrensbedingungen unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Es ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Angebotes durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Die Abgabe des Angebots per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Für die Angebotsabgabe sowie die Teilnahme an dem Bietergespräch wird keine Vergütung gewährt. Es wird darauf hingewiesen, dass über Regelungen des Vertrages samt Anlagen im Bietergespräch nur dann verhandelt werden kann, wenn der Bieter konkrete Fragen oder Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen im Vorfeld unter o. g. Link spätestens bis zum Termin für die Angebotsabgabe einreicht. Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2.Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Stufe (Teilnahmewettbewerb).
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen und müssen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formblatts abgeben,
1. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
2. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreterbezeichnet ist,
3. dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
4. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die entsprechenden Anlagen sind dem Formblatt "Deckblatt für die Bewerbung als Bewerbergemeinschaft" entsprechend beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.