ElbX Querungsbauwerk
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: Amtsgericht Bayreuth: HRB 4923
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tennet.eu/de/
Adresse des Beschafferprofils: https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=204834
Abschnitt II: Gegenstand
ElbX Querungsbauwerk
Allgemeine Hinweise zum Gesamtprojekt SuedLink Nord:
Im Rahmen der Neuerrichtung eines Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungssysteme (HGÜ-System) wird folgender Leistungsumfang ausgeschrieben:
Ausführungsplanung und Bau eines Elbe Querungsbauwerkes für Hochspannungs-Gleichstromkabel im Rahmen des Vorhabens SuedLink, bestehend aus einem Tunnel und zwei Schachtbauwerken mit zugehörigen Muffenbauwerken und Betriebsgebäuden, inklusive TGA Ausstattung (ohne Beschaffung und Installation der Hochspannungs-Gleichstromkabel).
Ausführungsplanung und Bau eines Elbe Querungsbauwerkes für Hochspannungs-Gleichstromkabel im Rahmen des Vorhabens SuedLink, bestehend aus einem Tunnel und zwei Schachtbauwerken mit zugehörigen Muffenbauwerken und Betriebsgebäuden, inklusive TGA Ausstattung (ohne Beschaffung und Installation der Hochspannungs-Gleichstromkabel).
Bewertung/Auswertung gemäß beigefügten Zuschlagskriterien
Es ist eine Beschleunigungsoption vorgesehen, die den Fertigstellungstermin verkürzen soll. Nähere Erläuterungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Mitgliedserklärung Bewerbergemeinschaft, falls zutreffend
- Erklärung Bewerbergemeinschaft, falls zutreffend
- Erklärung Eignungsleihe, falls zutreffend
- Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-
oder Handelsregister
- Auszug zur Eintragung in einem amtlichen Handels- oder Berufsregister
- Darstellung der Unternehmensorganisation
- Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen
- Eigenerklärung, dass die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn bzw. tariflichen Vergütungsregeln eingehalten werden, soweit anwendbar
- Briefkopf mit Informationen zu Bankdaten, Umsatzsteuer-ID, Anschrift
- Erklärung über den projektspezifischen Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit folgenden
Mindestanforderungen:
- 250 Mio.€ durchschnittlicher Jahresumsatz, berechnet über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung oder Zusicherung der Versicherung
Anforderung an die folgenden Referenzen:
a) Durchführung einer Ausführungsplanung im Tunnel- u. Spezialtiefbau in vergleichbarer (heterogener) Geologie
> Es sind mindestens 3 Referenzen nicht älter als 10 Jahre einzureichen.
b) Ausführung von Tunnelbaumaßnahmen mit vgl. Durchmesser, welche die folgenden technischen Randbedingungen erfüllen:
b.1) Durchmesser TBM: min. 4,0 m bis 8,0 m
b.2) im Lockergestein
b.3) gleiches Vortriebsverfahren (?) bzw. mindestens TBM Vortrieb
b.4) Vortriebslänge > 2.000 m
> Es sind mindestens 3 Referenzen nicht älter als 10 Jahre einzureichen,
c) Ausführung von wasserundurchlässigen Baugruben in tidebeeinflussten Gebieten, welche die folgenden technischen Randbedingungen erfüllen:
c.1) Ausführung in Schlitzwandbauweise, Länge Schlitzwand > 25 m
c.2) im Lockergestein
c.3) Ausführung von Auftriebssicherung (Mikropfähle), Länge > 20 m
c.4) Ausgesteifte Baugrube
> Es sind mindestens 3 Referenzen nicht älter als 10 Jahre einzureichen
d) Wasserreinigung und Einleitung in Gewässer
> Es sind mindestens 2 Referenzen nicht älter als 10 Jahre einzureichen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers (AG) in den Vergabeunterlagen soll eine
Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. In diesem Zusammenhang behält sich der AG vor, die Bewerber dahingehend zu prüfen, ob diese ein berechtigtes Interesse an der Auftragsausführung darlegen können.
Das Vergabeverfahren steht unter dem Vorbehalt der Aufhebung. Die Aufhebungsgründe nach § 57SektVO bestehen neben diesen Aufhebungsvorbehalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Die Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen:
- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
- Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/