307 Blitzschutzanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: LV 307
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenwart
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 86558
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.markt-hohenwart.de
Abschnitt II: Gegenstand
307 Blitzschutzanlagen
Neubau einer Grund- und Mittelschule samt Dreifachturnhalle in 86558 Hohenwart - Errichtung einer Blitzschutzanlage nach DIN VDE 18384
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Folgende Leistungen sind in Hohenwart auszuführen:
Errichtung einer Blitzschutzanlage nach DIN VDE 18384 auf einem Edelstahl-Falzdach für folgende Gebäudeteile:
- Grund- und Mittelschule
- Dreifachturnhalle
- Technikgebäude
Grober Umfang der Maßnahme:
- Fanganlage: ca. 460 m Rundstahl
- Fangstangen: ca. 75 Stück
- ca. 10 qm Gittermatten für Schrittspannung
- Werks- und Montageplanung
- Sachverständigenabnahme (SPrüfV)
Bieterfragen sind bis spätestens 25.08.2022 an die Vergabestelle zu richten. Später eingereichte Bieterfragen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr beantwortet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen; Eignung gem. VOB/A § 6 EU; Nachweise gem. VOB/A § 6a EU Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Angaben und Formalitäten die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen; Eignung gem. VOB/A § 6 EU; Nachweise gem. VOB/A § 6a EU Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Angaben und Formalitäten die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen; Eignung gem. VOB/A § 6 EU; Nachweise gem. VOB/A § 6a EU Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ Gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.