116 CSD Caritas-Förderzentren St. Severin und Don Bosco - Ersatzneubau 116-5501-01 VM Tiefbau Wasser Referenznummer der Bekanntmachung: 116-5501-01 VM Tiefbau Wasser- und Abwasseranlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
116 CSD Caritas-Förderzentren St. Severin und Don Bosco - Ersatzneubau 116-5501-01 VM Tiefbau Wasser
116 CSD Caritas-Förderzentren St. Severin und Don Bosco - Ersatzneubau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
ca. 1 St Regenrückhaltebecken ca. 530 m³ca. 3 St Sedimentationsanlageca. 10 St Abwasserschächteca. 490 m Abwasserleitung DN 100 - 200ca. 170 m Abwasserleitung DN 250 - 400ca. 450 m Abwasserleitung DN 500 - 630ca. 1 St Löschwasserzisterne ca. 96 m³ca. 130 m Schmutzwasserdruckleitung ca. 140 m Fernwärmeleitung DN50ca. 130 m Abwasserdruckleitung DN 125ca. 220 m Trinkwasserleitung DN50ca. 1 St Bauwasseranschluss herstellen und unterhalten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wir aufgehoben weil, andere schwerwiegende Gründe bestehen (§ 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A bzw. EU VOB/A. Es ist beabsichtigt ein neues offenes Verfahren durchzuführen. Die Verfahrenseinleitung wird voraussichtlich im Oktober 2022 durchgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften , die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe, Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.