Maristengymnasium Fürstenzell - Generalsanierung Zentralgebäude, Digitalpakt Referenznummer der Bekanntmachung: MGF-Dig
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenzell
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maristengymnasium Fürstenzell - Generalsanierung Zentralgebäude, Digitalpakt
Elektroinstallation. Lieferung und Montage IT-Geräte, Ausbau der EDV-Netzwerks
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Ausbau und Erweiterung der bestehender Netzwerkinfrastruktur sowie Lieferung und Montage IT-Geräte. Die Leistung dieser Ausschreibung umfast: ca. 3000m Kat7 Kabel, ca. 600m NYM Kabel, ca. 300m Leitungsführungskanäle, ca. 1000St E30 Sammelhalter, 9St Switch, 66St W-LAN Access Point, 50 St Dokumentenkamera, 25St Buisiness Projektor, 25St Aktiv Lautsprecher, 30St Buisiness PC, 18St Convertible Notebook.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Fürstenzell
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94081
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.