Ersatzbeschaffung Linux-PC Referenznummer der Bekanntmachung: 2022AHE000006
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzbeschaffung Linux-PC
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) ist zentraler Ansprech-partner für den gesamten Bereich der amtlichen Vermessung in Bayern. Zu ihm gehören das Breitbandzentrum Amberg, das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern (IT-DLZ), zu-dem ist es Aufsichtsbehörde über die bayernweit 51 Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung mit ihren 22 Außenstellen.
Rahmenvereinbarung über den Kauf von Linux-PC mit
- NVIDIA Grafikkarte
- Tastatur und
- Maus,
um diese an den 73 Ämtern zu ersetzen, wo diese im ständigen Bürobetrieb, mit Schwerpunkt grafische Datenerfassung und Verarbeitung mit GIS-Produkten und Software-Eigenentwicklungen eingesetzt werden.
Wartungsvertrag mit 48 Monaten Laufzeit.
Ersatzbeschaffung von Linux-PC.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Scientology Schutzerklärung
- Eigenerklärung russische Unternehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.