Rahmenvereinbarung Forstmarkierung, -absperrung und Rettungstreffpunktschilder Referenznummer der Bekanntmachung: 2022S4000002
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84030
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fueak.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Forstmarkierung, -absperrung und Rettungstreffpunktschilder
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beabsichtigt erneut eine Rahmenvereinbarung für den Geschäftsbereich zu vergeben
Die Rahmenvereinbarung besteht aus Sprühfarben zur Forstmarkierung (Los 1), Markierungsbänder und Absperrzubehör (Los 2), Messzubehör (Los 3), Schilder und Befestigungsmaterial für die Rettungskette Forst (Los 4) und Aufkleber für die Rettungskette Forst (Los 5).
Die angestrebte Vertragslaufzeit, beginnend ab Oktober 2022, beträgt 3 Jahre mit einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.
Die ausgeschriebenen Mengen wurden aufgrund vergangener Abnahmemengen und einer Bedarfsabfrage prognostiziert.
Aufgrund der Besonderheiten im Geschäftsbereich, sucht der Auftraggeber besonders zuverlässige und fachkundige Unternehmen.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere den Besonderen Vertragsbedingungen und Zuschlags-/Leistungskriterien zu entnehmen.
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Je Los kommen verschiedene Zuschlagskriterien und Gewichtungen zum tragen.
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HINWEIS: Bei Los 4 und 5 wird zusätzlich eine Lieferung von MUSTERN entsprechend der Vorgaben der Leistungsbeschreibung gefordert.
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Los 1 bis Los 5
Sprühfarben
Bayern
Sprühfarben, Sprühgriff und Fleckenentferner
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren, wenn er nicht spätestens drei Monate vorher vom Auftraggeber gekündigt wird. Nach Ablauf von vier Jahren endet der Vertrag automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Markierungsbänder und Absperrung
Bayern
Markierungsbänder und Absperrbänder
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren, wenn er nicht spätestens drei Monate vorher vom Auftraggeber gekündigt wird. Nach Ablauf von vier Jahren endet der Vertrag automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Messzubehör
Bayern
Kompass, Messkluppe und Maßband
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren, wenn er nicht spätestens drei Monate vorher vom Auftraggeber gekündigt wird. Nach Ablauf von vier Jahren endet der Vertrag automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rettungstreffpunktschilder und Befestigungsschellen
Bayern
Rettungstreffpunkt- und Zufahrtsschilder sowie Befestigungsschellen mit neuem Symbol der Rettungskette Forst
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren, wenn er nicht spätestens drei Monate vorher vom Auftraggeber gekündigt wird. Nach Ablauf von vier Jahren endet der Vertrag automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Folienaufkleber
Bayern
Folienaufkleber für die Erneuerung der vorhandenen, verblassten Rettungstreffpunktschilder.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren, wenn er nicht spätestens drei Monate vorher vom Auftraggeber gekündigt wird. Nach Ablauf von vier Jahren endet der Vertrag automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder gemäß Anhang XI Richtlinie 2014/24 EU
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Eignungskriterien durch eine Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft auf einer gesonderten Anlage anzugeben. Die gesonderten Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
1.) Erklärung über den NETTOGESAMTUMSATZ des Bieters pro Jahr, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
zu 1.) Gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 Nr.1 VgV wird ein Mindestumsatz gefordert. Dieser muss jährlich mindestens folgendes betragen:
Los 1: [Betrag gelöscht] EURO
Los 2: [Betrag gelöscht] EURO
Los 3: [Betrag gelöscht] EURO
Los 4: [Betrag gelöscht] EURO
Los 5: [Betrag gelöscht] EURO
Werden mehrere Lose angeboten, addieren sich die entsprechenden zu erreichenden Mindestumsätze zu einem
Gesamtmindestumsatz.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Eignungskriterien durch eine Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft auf einer gesonderten Anlage anzugeben. Die gesonderten Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
1.) Angaben zu geeigneten Referenzen über VERGLEICHBARE LIEFERLEISTUNGEN aus den letzten drei Jahren (erbrachte Leistungen oder wenn der wesentliche Leistungszeitraum abgeschlossen ist) mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
2.) Erstellung von Mustern (Los 4 und Los 5) gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung BIS ZUR ANGEBOTSFRIST
3.) Beabsichtigt ein Bewerber, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Teilnahmeantrag Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen im Eignungskriterienkatalog angeben. Falls zumutbar, ist der vorgesehene Unterauftragnehmer zu benennen.
zu 3.) Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ und "Eigenerklärung" vorzulegen.
Gemäß § 46 Abs. 1 VgV werden Mindestanforderungen im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gefordert.
zu 1.) Mindestens DREI geeignete Referenz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Ende der Vertragslaufzeit
1) Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB mit dem Angebot einzureichen.
2) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Bewerber sich zeitnah nach Download mit den Vergabeunterlagen zu beschäftigen haben und Fragen unverzüglich zu stellen sind (siehe auch die Anlage "Bewerbungsbedingungen" zu den Vergabeunterlagen). Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet.
3) Beachten Sie die Frist für Bieterfragen (siehe Bewerbungsbedingungen). Fragen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestellt wurden, gelten als nicht rechtzeitig gestellt im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV und werden nicht mehr beantwortet.
4) Angebote die per E-Mail zugesandt werden, beinhalten keinen Zugriffsschutz. Ein solches Angebot ist im Sinne des Vergaberechts nicht "verschlossen" und wird zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
5) Es wird jedem Bieter dringend geraten, die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung beim Abruf der Unterlagen zu nutzen. Nur so erhält der Bieter alle Informationen z. B. über Änderungen an den Unterlagen, etwaige Bieterfragen oder Bieterinformationen. Bei Unterlassen einer freiwilligen Registrierung liegt das Risiko, ein unvollständiges oder fehlerhaftes Angebot aufgrund veralteter Unterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom weiteren Verfahren ausgeschlossen zu werden, alleine bei dem betreffenden Bieter.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
oder,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.