Einführung, Implementierung und Betrieb eines ERP-Systems Referenznummer der Bekanntmachung: SV-KTR-220405-005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung, Implementierung und Betrieb eines ERP-Systems
Einführung, Implementierung, sowie der laufende Betrieb (inkl. Wartung) eines ERP-Systems für die LHM Services GmbH
Die LHM Services GmbH beabsichtigt die Einführung eines neuen ERP-Systems, welches alle relevanten Geschäftsprozesse innerhalb des Unternehmens, sowie mit ihren Kunden/Partnern und Lieferanten unterstützt bzw. abbildet.
Das System soll in seinen Kernprozessen zum 01.01.2023 live gehen. Der Zuschlag an den ausgewählten Anbieter soll im Juli 2022 erfolgen und die Implementierungsphase soll im August 2022 beginnen. Mit dieser Ausschreibung wird die passende Software-Lösung, sowie der dafür geeignete Implementierungspartner gesucht.
Die LHM Services GmbH hat seit 2018 den Auftrag von der Landeshauptstadt München, den Münchner Kindertagestätten, Schulen und Sporteinrichtungen die bestmögliche IT zur Verfügung zu stellen, und beschafft hierzu im wesentlichen Server, Hardware, Software und Kommunikationstechnik. Die Bildungseinrichtungen werden als IT-Dienstleister von ihr betreut, ein eigener Field Service kümmert sich um Geräteaufstellungen, Störungen und Reparaturen.
Die in der Ausschreibung beschriebenen Prozesse sind nicht festgeschrieben. Es besteht die Möglichkeit zu zeigen, wie die angebotene Software diese Prozesse gestaltet und unterstützt. Man will damit weitgehend vermeiden, dass Individualprogrammierung notwendig wird. Das Konzept sieht die Nutzung von Standards, wo immer möglich, vor.
Der Leistungszeit für die ausgeschriebene Leistung ist entweder
• 3 Jahre + 2 x optionale Verlängerung für 1 Jahr oder
• 5 Jahre + 3 x optionale Verlängerung für 1 Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Die LHM Services GmbH befindet sich im Gesellschaftsübergang und muss zum 01.01.2023 mit ihren Kernfunktionen in einem neuen ERP-System live gehen. Um den kurzen Implementierungszeitraum und das Umsetzungsziel nicht zu gefährden, wird eine kürzere Bewerbungsfrist angesetzt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einführung, Implementierung und Betrieb eines ERP-Systems
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garching
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe der Aktenzeichen SV-KTR-220405-005 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).