RV Notebooks 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2241.4254.2022-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Notebooks 2022
Die MPG hat Bedarf an Lieferleistungen von Notebooks verschiedener Hersteller und weiteren Leistungen hierzu.
Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, vier (4) Auftragnehmer zu finden, die auf Abruf aus der Rahmenvereinbarung den Auftraggeber mit Notebooks versorgen. Dem Auftraggeber kommt es dabei in besonderem Maße auf eine Herstellervielfalt an, sodass mit Angebotsabgabe eine Bindung des Bieters an den angebotenen Hersteller erfolgen muss und Zuschläge nicht auf Angebote von mehreren Bietern mit dem selben Hersteller erfolgen.
Der Leistungsumfang setzt sich aus Folgenden Leistungskomponenten zusammen:
• Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG,
• Veräußerung und Lieferung von Notebooks inklusive zugehörigem Notebook-Zubehör,
• Erbringung von Instandhaltungsleistungen (Serviceleistungen).
Generalverwaltung München, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (siehe auch http://www.mpg.de) sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten in Hamburg, Heidelberg, Düsseldorf, Frankfurt a.M. und Mülheim an der Ruhr.
Alle Anlagen und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage. Die MPG ist eine überwiegend aus öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur, die derzeit 87 Institute und sonstige (Forschungs-)Einrichtungen unterschiedlicher Größe, Struktur und Aufgabenstellung ("Institute") unterhält. Vereinsrechtlicher Sitz der Gesellschaft ist Berlin, der Sitz der Generalverwaltung der MPG ist München. Der MPG-GV obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar. Die MPG hat Bedarf an Lieferleistungen von Notebooks verschiedener Hersteller und weiteren Leistungen hierzu. Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, vier (4) Auftragnehmer zu finden, die auf Abruf aus der Rahmenvereinbarung den Auftraggeber mit Notebooks versorgen. Die Rahmenvereinbarung ist als Anlage 1 Teil dieser Vergabeunterlage. Dem Auftraggeber kommt es dabei in besonderem Maße auf eine Herstellervielfalt an, sodass mit Angebotsabgabe eine Bindung des Bieters an den angebotenen Hersteller erfolgen muss und Zuschläge nicht auf Angebote von mehreren Bietern mit dem selben Hersteller erfolgen. Der Leistungsumfang setzt sich aus Folgenden Leistungskomponenten zusammen: • Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG • Veräußerung und Lieferung von Notebooks inklusive zugehörigem Notebook-Zubehör (wobei das Zubehör separat bestellbar ist) • Erbringung von Instandhaltungsleistungen (Serviceleistungen) Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss von den künftigen Auftragnehmern angeboten werden und über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein. Das von der Max-Planck-Gesellschaft benötigte und von den RV-Partnern anzubietende Produktportfolio lässt sich durch folgenden vier Geräteklassen mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen charakterisieren, die in den Wettbewerb ge-stellt werden (vgl. Kapitel 5.4): • Geräteklasse 1: 2in1 convertible Notebooks • Geräteklasse 2: Ultra-mobile Notebooks • Geräteklasse 3: Business Notebooks • Geräteklasse 4: Mobile Workstations Die Übergänge zwischen den charakterisierenden Geräteklassen sind fließend. Anzubieten ist durch den Auftragnehmer damit ein Sortiment von Notebooks im Spektrum der vorstehend genannten Geräteklassen, mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, sowie entsprechendem Zubehör. Es müssen also Notebooks im Spektrum des Angebotssortiments, welches durch die genannten Geräteklassen charakterisiert ist, im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers auswählbar und - soweit möglich - konfigurierbar sein. Die Notebooks müssen grundsätzlich mit Betriebssystem bestellbar sein. Es muss aber auch die Möglichkeit bestehen, Notebooks ohne Betriebssystem zu bestellen. Üblicherweise werden bei den Bedarfsträgern Microsoft Windows-Betriebssysteme, Linux oder andere Unix-basierende Betriebssysteme eingesetzt. Die entsprechende Kompatibilität (siehe auch Kapitel 5.11) der im Sortiment des Online-Shops des Anbieters angebotenen Systeme muss im Online-Shop beschrieben werden. Im Online-Shop müssen also jeweils Windows und Linux Betriebssysteme (inklusive der erforderlichen Treiber für die verbauten Komponenten - z.B. Audio, Video, Ethernet, WLAN, Bluetooth, etc. - für Linux soweit verfügbar) bestellbar sein. Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale in der Vergabeunterlage dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Geräteklassen für Notebooks, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Geräteklassen bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Notebooks und das dazu passende Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen, soweit eine Individualisierung technisch möglich ist. Die entsprechende Ausstattung der im Sortiment des Online-Shops für die MPG angebotenen Geräte muss im Online-Shop beschrieben werden. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. "Refurbished Geräte" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Geräte nicht zugelassen ist. Im Online-Shop sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten. Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör von Notebooks mit- oder nachzubestellen (siehe hierzu im Einzelnen Kapitel 5.3.2). Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenhei-ten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist des-halb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere zur Technologiegleitklausel Kapitel 5.9). Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand sind neben der Lieferung von Notebooks und Zubehör auch Instandhaltungsleistungen. Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen die Beschaffung von Produkten des Herstellers Apple und des Herstellers Microsoft (Surface), da diese von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen die Notebooks und das jeweilige Zubehör eigenständig im Online-Shop (vgl. Kapitel 5.3) des Auftragnehmers innerhalb des vertraglich vereinbarten Sortiments individuell zusammenstellen - soweit eine Individualisierung (z.B. eine individuelle Konfiguration eines Notebooks) technisch möglich ist -, auswählen und frei konfigurieren können. Zudem müssen sie hierfür den Einzel- und Gesamtpreis (aufgegliedert nach den Leistungsbestandteilen) angezeigt bekommen. Diese Ansicht muss ausgedruckt werden können. Zusätzlich müssen im Online-Shop für jeden angebotenen Notebook auch Instandhaltungsleistungen individuell auswählbar sein (vgl. dazu Kapitel 5.6).
Der Vertragsbeginn erfolgt mit Zuschlagserteilung. Der beabsichtigte Leistungsbeginn für die zu erbringende Leistung ist der 07.09.2022.
Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre (60 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns, zuzüglich der Vorlaufzeit zur Anbindung des Onlineshops an das eProcurementsystem der MPG.
Auf der Grundlage der Erfahrungen des Auftraggebers aus den letzten Jahren und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklungen in den kommenden Jahren wird das Auftragsvolumen insgesamt auf ca. 6 Mio. € pro Jahr geschätzt. Damit beträgt das geschätzte Gesamtauftragsvolumen dieser Vergabemaßnahme über die maximal mögliche Vertragslaufzeit insgesamt ca. 30 Mio. € (Schätzmenge/Schätzwert). Aus der RV können insgesamt höchstens 35 Mio. € über die maximale Vertragsdauer abgerufen werden (Höchstwert).
Es besteht keine (Mindest-)Abnahme- oder (Mindest-)Bestellverpflichtung des Auftraggebers. § 132 GWB bleibt unberührt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV Notebooks 2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neckarsulm
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74172
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]0
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV Notebooks 2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81543
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV Notebooks 2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV Notebooks 2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).