Medizinische Versorgung im ANKER Schwaben (Behördenzentrum, Unterkunfts-Dependancen) Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-18-22-10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Medizinische Versorgung im ANKER Schwaben (Behördenzentrum, Unterkunfts-Dependancen)
Gegenstand der Ausschreibung ist die ambulante medizinische Versorgung der Bewohner der Unterkunfts-Dependancen samt Behördenzentrum im Rahmen des Medical Points. Dabei sollen die Bereiche der allgemeinmedizinischen, pädiatrischen, psychiatrischen und gynäkologischen Versorgung abgedeckt werden.
Augsburg, Kreisfreie Stadt
Die Regierung von Schwaben ist für den Betrieb der Unterkunftsdependancen des ANKERs Schwaben samt Behördenzentrum Schwaben zuständig. Gegenstand der Ausschreibung ist die ambulante medizinische Versorgung der Bewohner in den Unterkunfts-Dependancen und im Behördenzentrum in den Bereichen allgemeinmedizinische Versorgung, pädiatrische Versorgung und gynäkologische Versorgung. Die Fachrichtung der psychiatrischen Versorgung wird als optionale Leistung vereinbart. Es kann während der Vertragslaufzeit zur Aufstockung bzw. zum Wegfall der Zusatzoption kommen.
Verlängerungsoption um je 1 Jahr, bis maximal 02.12.2025
Die psychiatrische Versorgung wird als Option ausgeschrieben.
Die Bieter müssen bei dem Gesamtkonzept "Auftragsbezogene Qualitätssicherung" insgesamt mindestens 10 Punkte erreichen, um in die Angebotswertung einbezogen zu werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 Ziffer II, Seite 3 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Erklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft entweder in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist und auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann.
Mit dem Angebot vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
- Eigenerklärung Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages gem. Formblatt L 124 Ziffer III, Seite 4 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Mindestjahresumsatz i.H.v. [Betrag gelöscht] Euro in den Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021.
- Eigenerklärung Versicherungsschutz gem. Formblatt L 124 Ziffer III, Seite 5 von 12 (Ausschlusskriterium bei Nichterfüllung):
Erklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft im Auftragsfall spätestens zum Leistungsbeginn und während der gesamten Laufzeit des Vertrags inkl. des Gewährleistungszeitraums eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorhalten wird mit den folgenden Mindestversicherungssummen pro Versicherungsfall:
- Personenschäden mindestens 5 Mio. EUR,
- Sachschäden mindestens 2,5 Mio. EUR,
- Vermögensschäden (inkl. Verletzung von Datenschutzrechten) mindestens 2,5 Mio. EUR.
- Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten/Transpondern mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
- Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
- Obhutsschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR
- Umwelthaftpflichtschäden inkl. Umweltpflicht-Regress je Schadensereignis mindestens 2,5 Mio. EUR.
Die Versicherungshöhe muss jeweils das Zweifache der Summen je Versicherungsjahr betragen, bei Umwelthaftpflichtschäden das Einfache.
Eine entsprechende vorbehaltlose schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe im Auftragsfall abgeschlossen werden kann) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis (sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht) ist bei der Angebotsabgabe einzureichen.
- Drei geeignete Referenzen von vergleichbaren Leistungen, welche auch länger als 3 Jahre zurückliegen dürfen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (netto), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers) gem. Formblatt L 124 Ziffer IV, Seite 6 von 12 (Ausschlusskriterium bei Nichterfüllung). Davon muss eine Referenz folgende Vorgaben zwingend erfüllen: Referenzzeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2021 mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten und einem Auftragswert von mindestens 500.000 € netto; Referenz umfasst die medizinische Versorgung einer Erstaufnahmeeinrichtung, einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, eines ANKER-Zentrums, eines Behördenankunftszentrums oder einer vergleichbaren Einrichtung (mind. 100 untergebrachte Personen); ansonsten kann die Eignung nicht angenommen werden.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenz beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
- Angabe, der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen gem. Formblatt L 124 Ziffer IV, Seite 7 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung). Bei den Ärzten berufliche Qualifikation als Facharzt für Allgemeinbildung, für Kinder und Jugendliche, Frauenheilkunde und Geburtshilfe oder Psychiatrie und Psychotherapie. Beim medizinischen Personal berufliche Qualifikation als medizinische Fachangestellte, medizinisch-technische Angestellte oder vergleichbare medizinische Ausbildung. Entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeiten sind mit dem Angebot einzureichen.
- Eigenerklärung zur technischen Ausrüstung, zu den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zu Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 7 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung). Unternehmen ist mindestens nach DIN ISO 9001:2015 oder vergleichbar zertifiziert bzw. gibt eine Eigenerklärung zur Anwendung eines Qualitätsmanagements ab. Entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen
- Angabe von Studien- und Ausbildungsnachweisen sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens gemäß Formblatt L 124 Ziffer IV, Seite 9 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
- Abgabe einer Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind gem. Formblatt 124 Ziffer IV, Seite 10 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
- Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt werden gem. Formblatt L 124 Ziffer IV, Seite 10 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
- Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 Ziffer IV, Seite 12 von 12 mit folgendem Inhalt:
Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass die jeweils genannten und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann gesetzten Frist vorgelegt werden müssen.
Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass es über die vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Gemäß Formblatt L 124 Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers in Frage stellen.
Eigenerklärung, dass gegen den Wirtschaftsteilnehmer in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a der Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz sowie ggfs einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 des Wettbewerbsregisters (WRegG) beim Bundeskartellamt anfordern.
Falls der Wirtschaftsteilnehmer die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben kann, hat er auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
- Gemäß Formblatt L 124 Ziffer I, Seite 2 von 12 Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), ist bei der Angebotsabgabe einzureichen.
- Gemäß Formblatt L 124 Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft besteht.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers ist bei der Angebotsabgabe vorzulegen.
- Gemäß Formblatt L 124 Ziffer I, Seite 3 von 12 Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers nicht in Liquidation befindet.
Alternativ hierzu: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und der Wirtschaftsteilnehmer den Insolvenzplan auf Verlangen vorlegen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).