Unterstützung Splunk LfSt-IuK3 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022TST000009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung Splunk LfSt-IuK3
Das Bayerische Landesamt für Steuern (im Folgenden auch Auftraggeber) betreibt im RZ-Nord einen Leitstand. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem das Sammeln von Log-Daten aller Art (u. a. von Servern, Fachanwendungen, Firewalls, Monitoring, Proxys, Storage). Anhand von Aufträgen einzelner Fachteams (UseCases) prüft der Leitstand die dafür notwendigen Log-Daten, korreliert sie, reichert sie mit zusätzlichen Informationen an, bereitet sie auf und visualisiert sie schließlich grafisch in Form von Dashboards oder Reports.
Ausgeschrieben werden Dienstleistungsunterstützung eines Splunk Enterprise Certified Consultants zur Umsetzung und Support von UseCases mittels Splunk-Produkten sowie Unterstützungsleistungen eines Splunk Enterprise Certified Consultants in Splunk bei der Umsetzung neuer UseCases und Pflege vorhandener UseCases.
Die vom Auftragnehmer zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen aufgrund ihrer Qualifikation Splunk Professional Service erbringen können.
Vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Implementierung von Splunk ITSI und Splunk ES sowie Outcold werden erwartet - Näheres hierzu in den Vergabeunterlagen.
Nürnberg
Das Bayerische Landesamt für Steuern (im Folgenden auch Auftraggeber) betreibt im RZ-Nord einen Leitstand. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem das Sammeln von Log-Daten aller Art (u. a. von Servern, Fachanwendungen, Firewalls, Monitoring, Proxys, Storage). Anhand von Aufträgen einzelner Fachteams (UseCases) prüft der Leitstand die dafür notwendigen Log-Daten, korreliert sie, reichert sie mit zusätzlichen Informationen an, bereitet sie auf und visualisiert sie schließlich grafisch in Form von Dashboards oder Reports.
Ausgeschrieben werden Dienstleistungsunterstützung eines Splunk Enterprise Certified Consultants zur Umsetzung und Support von UseCases mittels Splunk-Produkten sowie Unterstützungsleistungen eines Splunk Enterprise Certified Consultants in Splunk bei der Umsetzung neuer UseCases und Pflege vorhandener UseCases.
Die vom Auftragnehmer zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen aufgrund ihrer Qualifikation Splunk Professional Service erbringen können.
Vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Implementierung von Splunk ITSI und Splunk ES sowie Outcold werden erwartet - Näheres hierzu in den Vergabeunterlagen.
Dreimalige Verlängerungsoption um ein je weiteres Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensdarstellung mit Bezugnahme auf das allgemeine Leistungsportfolio, die Tätigkeitsschwerpunkte der letzten 3 Jahre und den Auftragsgegenstand.
Referenz über einen vergleichbaren, erfolgreich durchgeführten Auftrag; Darstellung des unternehmenseigenen Qualitätsmanagements (QM) und des Sicherheitsmanagements (SM); Ausführungen zum Human Ressource Management in Bezug auf die benötigten technischen Fachkräfte;
Mindestanforderungen an die Referenz:
- Beratungsleistung im Bereich Jakarta EE Entwicklung, ADONIS UML-Modellierung,
Programmierung, Test und Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Beendigungszeitpunkt des Referenzauftrages < 3 Jahre
- Gesamtzeitraum der Beteiligung am IT Vorhaben: mind. 30 Monate
- Gesamtvolumen Ihrer Beteiligung am IT-Vorhaben in Personentagen: mind. 300 PT
Mindestanforderung Qualitätsmanagement:
Darstellung, auf welchen Grundlagen das unternehmenseigene QM aufgebaut wurde
Mindestanforderungen Human Ressource Management:
- Ersatz bei nicht planbaren Ausfällen durch einen gleichwertigen Berater
- Die Kosten für den Wissenstransfer trägt der Auftragnehmer
- Erläuterung, wie der personelle Aufwand beim Auftraggeber im Falle eines Beraterwechsels
möglichst gering gehalten wird
- Scientology Schutzerklärung
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
- Verpflichtungserklärung der eingesetzten Berater
- Teleservicevereinbarung
- Eigenerklärung zu russischen Unternehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.