Unterhalts- und Grundreinigung von 8 Objekten 2023 bis 2026, 21-014-VgV002-532 Referenznummer der Bekanntmachung: VgV002-532
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Grundreinigung von 8 Objekten 2023 bis 2026, 21-014-VgV002-532
Tägliche Unterhaltsreinigung der insges. 8 Objekte, 1 x jährliche Grundreinigung
Hinsichtlich der zu reinigenden Objekte befinden sich in den Ausschreibungsunterlagen unter dem Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/230792 Fotodokumentationen u. Pläne. Eine Objektbesichtigung ist daher nicht erforderlich. Sollte diese dennoch durch den Bieter gewünscht werden, wird diese auf Antrag angeboten. Die Bieter haben sich für eine Terminanfrage über die Frage-Funktion der Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de oder per E-Mail an [gelöscht] an den Auftraggeber zu wenden und vorzutragen, welche Örtlichkeiten besichtigt werden sollen.
Kein Skonto und kein Preisnachlass möglich.
Aufteilung in Lose:
Los 1: Berufsschulzentrum (Berufs- u. Fachoberschule, Schwerwerkstäte)
Los 2: Barbara- und Willmannschule
Los 3: Max-Josef-Schule und Kindergarten Luitpoldhöhe
Los 4: Verwaltungsgebäude Hallplatz/Spitalgraben, Stadtarchiv und ILS
Der Auftraggeber hat eine Zuschlagslimitierung zur Vergabe der Lose vorgesehen. Die Limitierung bezieht sich auf maximal 1 Los je Bieter in der Unterhaltsreinigung. Sollte ein Bieter bei mehr als einem Los der wirtschaftlichste Bieter lt. Wertungsmatrix sein, kann der Zuschlag auch nur auf 1 Los erteilt werden. Die Bezuschlagung erfolgt dann auf das Los mit den höchsten Jahresarbeitsstunden.
Berufsschulzentrum
Berufliches Schulzentrum Amberg, Raigeringer Str. 27, 92224 Amberg
Unterhalts- und Reinigungsarbeiten
ca. 1.505.118,00 m2/Jahresreinigungsfläche
Der Vertrag soll eine Laufzeit von zunächst zwei Jahren haben und im Rahmen einer Verlängerungoption um 2x ein weiteres Jahr verlängert werden können.
Der Vertrag soll eine Laufzeit von zunächst zwei Jahren haben und im Rahmen einer Verlängerungoption um 2x ein weiteres Jahr verlängert werden können.
Barbara- und Willmannschule
Barbara-Grundschule, Raiffeisenstraße 2, 92224 Amberg
Willmannschule, Raiffeisenstraße 2A, 92224 Amberg
Unterhalts- und Reinigungsarbeiten
ca. 697.411,00 m2/Jahresreinigungsfläche
Der Vertrag soll eine Laufzeit von zunächst zwei Jahren haben und im Rahmen einer Verlängerungoption um 2x ein weiteres Jahr verlängert werden können.
Der Vertrag soll eine Laufzeit von zunächst zwei Jahren haben und im Rahmen einer Verlängerungoption um 2x ein weiteres Jahr verlängert werden können.
Max-Josef-Schule und KIGA Luitpoldhöhe
Max-Josef-Schule, Max-Josef-Straße 3, 92224 Amberg
Kindergarten Luitpoldhöhe, Selgradstr. 39, 92224 Amberg
Unterhalts- und Reinigungsarbeiten
ca. 970.766,00 m2/Jahr Jahresreinigungsfläche
Der Vertrag soll eine Laufzeit von zunächst zwei Jahren haben und im Rahmen einer Verlängerungoption um 2x ein weiteres Jahr verlängert werden können.
Der Vertrag soll eine Laufzeit von zunächst zwei Jahren haben und im Rahmen einer Verlängerungoption um 2x ein weiteres Jahr verlängert werden können.
Verwaltungsgebäude
ILS Amberg, Gasfabrikstraße 19, 92224 Amberg
Jugend- und Sozialamt, Spitalgraben 3, 92224 Amberg
Stadtarchiv Amberg, Paulanerplatz 17, 92224 Amberg
Tourist-Info, Hallplatz 2, 92224 Amberg
Unterhalts- und Reinigungsarbeiten
ca. 663.247,00 m2/Jahr Jahresreinigungsfläche
Der Vertrag soll eine Laufzeit von zunächst zwei Jahren haben und im Rahmen einer Verlängerungoption um 2x ein weiteres Jahr verlängert werden können.
Der Vertrag soll eine Laufzeit von zunächst zwei Jahren haben und im Rahmen einer Verlängerungoption um 2x ein weiteres Jahr verlängert werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber müssen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind und/oder der Handwerksrolle ihres Sitzes, nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Auf gesondertes Verlangen ist vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise bzw. bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes.
Eigenerklärung bei Angebotsabgabe über:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe:
für Personenschäden mind. 5,0 Mio. Euro pro Schadensfall
für Sach- und Vermögensschäden mind. 1,0 Mio. Euro pro Schadensfall
für Abwasserschäden mind. [Betrag gelöscht] Euro
für den Verlust von Schlüsseln für Schließanlagen mind. [Betrag gelöscht] Euro
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Bescheinigung über die technische Ausstattung je Objekt.
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind.
- Angabe, welche Teile des Auftrags beabsichtigt sind als Unteraufträge zu vergeben.
- Angabe von 3 Referenzobjekten (innerhalb der letzten 3 Jahre), nur in ähnlicher Art und Größe wie in den einzelnen Losen, für die Sie seit mindestens einem Jahr die Reinigung übernommen haben; mit Anschrift, Ansprechpartner und aktuellen Kommunikationsdaten.
Innherhalb eines Loses dürfen die Referenzen der Objekte und Ansprechpartner nicht identisch sein.
Jede doppelte Referenz/Ansprechpartner wird abgezogen, wodurch die Anzahl der Referenzen nicht mehr erreicht wird und dieses Los nicht mehr gewertet wird.
- Für jeden Ansprechpartner wird nur eine Referenz anerkannt.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Amberg, Referat für Stadtentwicklung und Bauen, Zentrale Vergabestelle, Steinhofgasse 4, 92224 Amberg
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden bei der Vergabestelle elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de anzuzeigen.
Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen. Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de.
Fragen sind zwingend über die Frage-Funktion auf der Vergabeplattform zum frühestmöglichen Zeitpunkt - wenn möglich - bis 7 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB)),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 3 GWB)
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind. (§134 Abs. 2 GWB)
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartefrist missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]