Neugestaltung westliche Jakoberstraße Augsburg, Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen, gem. Paragraph 38 ff und Paragraph 45 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung Referenznummer der Bekanntmachung: 610 22 02 001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung westliche Jakoberstraße Augsburg, Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen, gem. Paragraph 38 ff und Paragraph 45 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung
Die Stadt Augsburg plant die Neugestaltung der westlichen Jakoberstraße.
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Objektplanung Freianlagen gem. Paragraph 38 ff und Verkehrsanlagen gem. Paragraph 45 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung.
86152 Augsburg, Jakoberstraße
Die Stadt Augsburg plant die Neugestaltung der westlichen Jakoberstraße.
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Objektplanung Freianlagen gem. Paragraph 38 ff und Verkehrsanlagen gem. Paragraph 45 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen weiterer Leistungsstufen abgeleitet werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht. Gegebenenfalls werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.
Die Objektplanung Freianlagen wird nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechend HOAI Anlage 11 in die Honorarzone IV, die Objektplanung Verkehrsanlagen entsprechend HOAI Anlage 13 in die Honorarzone III eingestuft.
Der Straßenzug Jakober-/Pilgerhausstraße ist der bedeutende Stadtraum der Jakobervorstadt. Die Umgestaltung des Straßenzugs, die Umverteilung von Flächen und die Schaffung von mehr Aufenthalts- und Fußgängerqualität sind wesentliche Konzeptbausteine des Integrierten Handlungskonzeptes, die auch bei der breit angelegten (Bürger-)Beteiligung als ein Hauptanliegen bestätigt wurden.
Als eine wichtige Verbesserung wurde die Erneuerung des Straßenzuges Jakobertor-/Pilgerhausstraße herausgestellt.
Die westliche Jakoberstraße soll nun als erste Teilmaßnahme zu einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich umgestaltet werden. Die bestehende Gleislage bleibt bezüglich der Lage im Straßenraum unverändert, eine Erneuerung aufgrund erforderlicher Höhenanpassung kann notwendig werden. Aufgrund der Gleislage ist der Fahrbahnverlauf vorgegeben.
Die Maßnahme wird öffentlich gefördert (Erfordernis eines Verwendungsnachweises).
Voraussichtlicher Zeitplan:
Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung voraussichtlich im Januar 2023, angestrebter Baubeginn ist im Herbst 2025, Fertigstellung der Baumaßnahme ca. im Frühjahr 2027.
Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 (zzgl. Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen u. ä.). Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrages kann insbesondere dann eintreten, wenn Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat oder eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Angebotssubmission ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 1-3, gem. § 39 uns § 47 ff HOAI 2021,
— Stufe 2: LPH 5-7, gem. § 39 und § 47 ff HOAI 2021,
— Stufe 3: LPH 8-9, gem. § 39 und § 47 ff HOAI 2021.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Die Leistungsphase 4 wird nicht beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Teilnahmeanträge und Honorarangebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB,
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG,
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen,
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt,
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben,
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben,
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Eignungsnachweis eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von [Betrag gelöscht] EUR brutto in Summe in den Leistungsbildern Freianlagen- und Verkehrsanlagenplanung;
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Abs. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
a) Erklär. d. Bewerbers bzw. d. Bewerb.gemeinsch. über die Anzahl d. festangest. techn. Vollzeit-Mitarbeiter (MA) u. d. Führungskräfte (FK) in d. letzt. 3 abgeschl. Jahren (2019, 2020, 2021) gem. §46 Abs.3 Nr.8 VgV. Die Mindestanforder. ist ein jährl. Mittel v. 2 techn. festangest. Vollzeit-MA in Summe in d. Leistungsbildern Frei- u. Verkehrsanlagenplanung inkl. GF. Freie MA sind wie UnterAN im TN-Antrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklär. bei UA" gem. §47 Abs.1 VgV im TN-Antrag unter Anl.1 ist v. den freien MA auszufüllen;
b) Angabe d. Fachkräfte gem. §46 Abs.3 Nr.2 VgV: Erklär. d. Bewerbers über d. Berufsqualifik. 1 GF/1 FK u. im Projektteam gem. §75 VgV: D. Bewerber erfüllt die fachl. Anforder., wenn in d. GF bzw. unter d. FK mind. 1 Pers. berechtigt ist, die Berufsbezeichn. „Landschaftsarchitekt" od. „Dipl.-Ing. Landschaftspflege" od. „Verkehrsanlagenplaner" o. glw. gem. §75 VgV im jeweil. Herkunftsstaat d. Bewerb. (Sitz d. Bewerb.) zu führen u. wenn im Projektteam mind. 1 „Landschaftsarchitekt"/„Dipl.-Ing. Landschaftspflege" u. mind. 1 „Verkehrsanlagenplaner" o. glw. vorhanden sind. Nachweis d. Vorlage einer Abschlussurkunde m. Angabe d. Fachricht. u. Abschlussdatum u. Vorlage einer Eintragund in Arch.-/ Ing.kammer. Falls im jew. Herkunftsstaat d. Berufsbezeichn. „Landschaftsarchitekt"/„Dipl.-Ing. Landschaftspflege"/ „Verkehrsanlagenplaner" nicht gesetzl. geregelt sein sollte, sind vgl. fachl. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkenn. nach d. Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist;
c) Die Berufserfahr. d. GF/d. FK im Leist.bild Frei-/Verkehrsanlagenpl. ist jew. durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anforder. sind 8 Jahre Berufserfahr. f. mind. 1 GF od. mind. 1 FK im Leistungsbild Frei-/ Verkehrsanlagenplanung (hier muss es sich um dieselbe Pers. handeln wie unter III.1.3)b) );
d) Angabe von 3 Ref. gem. §75 Abs.5 VgV. Für die Ref. projekte gelten folg. Mindestanforder.: Die Ref. 1 u. 2 müssen versch. sein. Der Ref. zeitraum muss zw. 1.8.2012-31.7.2022 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 5 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Die Ref. 3 kann zu Ref. 1 od. 2 identisch sein. Der Ref. zeitraum muss zw. 1.8.2012-31.7.2022 liegen, die LPH 6 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Die Nichteinhalt. führt zur Wertung mit 0 Pkt. bei d. betroff. Ref., nicht aber zum Ausschluss. Folg. Angaben sind bei den Ref. projekten erforderl.:
— Bezeichn. d. beauftragten Büros bzw. ggf. d. ARGE
— ggf. Benenn. d. UnterAN, ggf. Aufgabenverteil. in d. ARGE/m. d. UnterAN
— Projektbezeichn./-beschreib.
— Bauvolumen brutto: Ref. 1 (anrechenb. Kosten VA), Ref. 2 (KG 500 FA), Ref. 3 (KG 500 FA u. anrechenb. Kosten VA)
— d. Bewerber beauftragte bzw. v. ihm vollst. erbrachte LPH
— Ref. 1: Neugestaltung innerörtl. Str. u. Plätze
— Ref. 2: Freianlage in Stadt- od. Ortslage bzw. Fußgängerbereich u. Stadtplätze
— Ref. 3: Neugestaltung eines innerstädt. Straßenraums
— AG m. AP, Anschr., Tel.Nr.
Zusatzpunkte werden je Unterkat. nur 1x vergeben. Es genügt, wenn d. Unterkat. bei 1 Ref. erfüllt ist:
— beide Leist.bilder Frei- u. Verkehrsanl. wurden d. Bewerber beauftragt u. v. ihm selbst erbracht
— Maßnahme unter Berücks. d. "lfd. Betriebs"
— Maßnahme i.d. Altstadt/histor. Kontext
— "Koordination d. Gesamtprojekts" wurde als bes. Leist. beauftragt
— "örtl. Bauüberwach." wurde als bes. Leist. beauftragt.
Sonstiges: Projektdarst. d. Ref.projekte auf je max. 2 DIN A4-S. od. 1 DIN A3-S., graph. Darstell. (z.B. m. Grundrissen, Ansichten, Fotos ...) u. kurze Beschreib. in Textform.
e) D. AG behält sich vor, Beschein. v. öff. u. priv. AG über die Ausführ. d. angegeb. Ref.proj. anzufordern. Bewerber, bei d. im Zuge d. Ref.prüfung festgestellt wird, dass d. gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden v. d. weiteren Wertung ausgeschlossen.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Bewerber müssen das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formblatt 127 (Erklärung Bezug Russland) ausfüllen und dem Teilnahmeantrag beilegen (Anlage 9).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: siehe VI.4.1)
Land: Deutschland