Rahmenvereinbarung über Reinigungs- und Strahlarbeiten an den Ofenlinien 1-3 am MHKW Würzburg Referenznummer der Bekanntmachung: RV_2022_02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97076
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Reinigungs- und Strahlarbeiten an den Ofenlinien 1-3 am MHKW Würzburg
Rahmenvereinbarung über Reinigungs- und Strahlarbeiten an den Ofenlinien 1-3 am MHKW Würzburg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg (ZV) betreibt am Standort in Würzburg eine Müllverbrennungsanlage, bestehend aus 3 Ofenlinien im 24/7-Betrieb. Damit sind Einsätze auch am Wochenende, bei Nacht und an Feiertagen möglich.
Bei den Arbeiten handelt es sich um alle Reinigungsarbeiten in den Dampfkesseln, auf dem Rost, den Kesselwänden in den verschiedenen Zügen, Abgangstrichtern sowie Gehäuse von Gewebefiltern, Siloanlagen, Rohgaskanälen, Flächen im Müllbunker, Krananlagen und Kesselhaus im Zuge von Revisionen, kurzfristig anberaumten Kurzabstellungen oder Störungen. Die Reinigungen sind so auszuführen, dass die Oberflächen nicht in unzulässigem Maße beschädigt werden, die Benutzung von scharfkantigen Werkzeugen ist untersagt.
Im jeweiligen Arbeitsbereich ist mit kontaminierten Stäuben und festen Belägen zu rechnen, die beim Einatmen oder Verschlucken gesundheitsschädlich sind, bei Kontakt mit Schleimhäuten, Augen und Haut können Reizungen auftreten. Die Arbeiten dürfen erst nach Freigabe des Arbeitsbereiches durch den Auftraggeber begonnen werden.
Drei mal je ein weiteres Jahr. Maximale Laufzeit 4 Jahre
Erweiterung drei Mal je ein weiteres Jahr.
Maximale Laufzeit 4 Jahre bis 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe L 1240 Eigenerklärung zur Eignung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.