Fachplanung Medizintechnik Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: L_D-2022-0014
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drv-bayernsued.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Medizintechnik Technische Ausrüstung
Neuerrichtung Intensivstation Donaustauf
Fachplanung Medizintechnik Technische Ausrüstung (gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, § 55 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI in den Leistungsphasen 5 bis 9).
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Klinik Donaustauf, Ludwigstraße 68, 93093 Donaustauf
Hinweis: Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Kurze Beschreibung: Die Klinik Donaustauf ist ein internistisches Akutkrankenhaus mit einer Abteilung Pneumologie und einer internistisch ausgerichteten Abteilung Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Sie wird als Eigenbetrieb der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd - einer Körperschaft des öffentlichen Rechts - in gleichnamiger Trägerschaft geführt. Beauftragt werden stufenweise Leistungen des Leistungsbildes Fachplanung Medizintechnik, Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, § 55 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI in den Leistungsphasen 5 bis 9. Neben Fachplanungsleistungen für Nutzungsspezifische Anlagen (KG 474 DIN 276-1:2008-12) werden Leistungen für die Planung besonderer Ausstattung (KG 612 DIN 276-1:2008-12) beauftragt. Weiter werden die Besonderen Leistungen der Einarbeitung in die Vor- und Entwurfsplanung, sowie das Mitwirken bei der Erstellung Verwendungsnachweis beauftragt. Allgemein: Die Klinik Donaustauf ist ein internistisches Akutkrankenhaus mit einer Abteilung Pneumologie und einer internistisch ausgerichteten Abteilung Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Sie wird als Eigenbetrieb der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd - einer Körperschaft des öffentlichen Rechts - in gleichnamiger Trägerschaft geführt. Die Klinik ist im Krankenhausplan des Freistaates Bayern als Plan-Krankenhaus mit den Fachabteilungen Innere Medizin (nur Lungen- und Bronchialheilkunde) und Psychosomatik aufgeführt. Als hochspezialisiertes Akut- und Fachkrankenhaus leistet die Klinik Donaustauf ihren Beitrag zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung, insbesondere bei Erkrankungen der Atmungsorgane und bei psychosomatischen Erkrankungen. Zusätzlich ergänzen das zertifizierte Weaningzentrum der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V., das von der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) akkreditierte Schlaflabor, eine eigene radiologische Abteilung, ein krankenhauseigenes Labor sowie die Abteilung Physiotherapie das medizinische Leistungsspektrum. Schwerpunkt der intensivmedizinischen Behandlung ist die Beatmungsmedizin sowie Entwöhnung von der Beatmungsmaschine. In enger Kooperation mit der Universitätsklinik Regensburg erfüllt die Klinik Donaustauf einen überregionalen Versorgungsauftrag. Bereits mit Bescheid vom 07.05.2019 wurden vom Krankenhausplanungsausschuss 120 Planbetten als Grundlage für die beabsichtigte Baumaßnahme an der Klinik Donaustauf ausgewiesen. Basierend auf dem eingereichten Funktions- und Raumprogramm für die Funktionsstelle Intensivmedizin wurden 14 Plätze für Intensivpflege und vier Plätze für Intermediate-Care (IMC) als förderfähig anerkannt. Die Bau- und Ausstattungsplanung ist bei der Förderbehörde eingereicht, die Fachliche Billigung wird in Kürze erteilt. Unter Berücksichtigung der oben genannten Festlegungen ergibt sich zukünftig folgende Aufteilung der Planbetten: • 102 Betten Allgemeinpflege (77 Betten Pneumologie + 25 Betten Psychosomatik) • 18 Betten Intensivmedizin (14 Betten Intensivpflege + 4 Betten Intermediate Care - IMC) Die notwendigen Flächen für die Erweiterung der Intensivmedizin stehen im Bestandsgebäude nicht zur Verfügung, weshalb sich ein kompletter Erweiterungsbau für die Intensivstation als am zielführendsten herausstellt. Eine Aufstockung des vorhandenen Gebäudes am hangseitigen Nordflügel bietet eine optimale Nutzung im Rahmen der bestehenden und künftigen Betriebsabläufe. Diese Variante genügt in Ihrem äußeren Erscheinungsbild auch den Anforderungen des bestehenden Ensembleschutzes. Die Baugenehmigung zu der geplanten Aufstockung liegt vor. Für die Intensivmedizin wird auf Ebene 6 im Bauteil Nordost ein Neubau erstellt. Im Bauteil Nordost auf Ebene 5 befindet sich das neue Technikgeschoss mit Lüftungszentrale und sämtlicher Installationsleitungen. Von dort wird die Andienung der Intensivstation durchgeführt.
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung: Stufe 1: Leistungsphasen 5, 6 u. 7 Stufe 2: Leistungsphase 8 Stufe 3: Leistungsphase 9
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Medizintechnik Technische Ausrüstung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.